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Mittwoch den 27., Donnerstag den 28., Freitag den 29. und Samstag den 30. Septbr. d. A., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf dem Rathhause stattfind et.
An Bezug auf die bei der Wahl zu beobachtenden Vorschriften bemerke ich Nachfolgendes:
Stimmfähig ist feder hiesige Ortsbürgcr und wählbar find alle Stimmfähigen, welche das Staats- bürgcrrecht erworben, und dasselbe nicht durch Ver- urtheilung zu einer peinlichen Straft verloren haben, oder in dessen Ausübung nicht gehindert sind..
Ausgenommen von der Wählbarkeit sind:
1. Standes - und Patrimonialgerichtsherrn innerhalb ihres Gerichtsbezirks.
2. Militärpersonen während ihres Dienstes.
3. Geistliche und Schullehrer, sowie sämmtliche active Staatsbeamten.
4. Diejenigen Personen, welche bereits einen Vater, einen Sohn oder einen Bruder im Gkmcinderath haben.
Die Stimmzettel werden von dem Gr. Wabl- commissär auf dem Rathhauft ausgegeben, sic können auch von Dritten dort abgeholt, müssen aber von den Abstimmeudcn in Selbstperson zurückgebracht werden. Es ist auch nicht nothwendig, daß die Wählenden solche unterzeichnen, jedoch ist besonders darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Namen der Candidaten, deren cs Sechs sein müssen, deutlich geschrieben und diese so genau bezeichnet sind, daß sie von anderen gleichnamigen Ortsbürgern unterschieden werden können.
Wer im Verlauf der festgesetzten 4 Tage nickt abstimmt, von dem wird angenommen, daß er dem Ergcbniß der erfolgten Abstimmung bcigctrcren sey.
Übrigens setzt die höhere Behörde in die hiesigen Bürger das Zutrauen, daß sie bei der Wahl nur auf das gemeinsame Interesse Rücksicht nehmen, und somit nur Männer von Einsicht, Uneigen- nützigkeit und gutem Willen, zu Candidaten Vorschlägen werden.
Gießen den 14. September 1837.
Der Großh. -Bürgermeister
M. Schneide r.
1113) Die hiesigen Einwohner, deren Söhne die Realschule besuchen, werden hierdurch aufgefordert , die hierfür zu bezahlenden Schulgelder von den Monaten Mai, Juni, Juli und August, mit Einem Gulden und drei Kreuzer für jeden Monat und für jeden Schüler binnen 8 Tagen an die Stadtkasse zu berichtigen. Im Unterlassungsfall tritt das gewöhnliche Erecutwns- verfahrcn ein.
Gießen den 21. Septbr. 1837.
Der Stadtrechncr N c r n.
1112) Man bringt hiermit weiter zur allgemeinen Kenntniß, daß auch Großh. Hess. 50 fl. Loose als Pfänder angenommen werden.
Gießen den 20. Septbr. 1837.
Die Pfand- und Leihhausverwaltung daselbst.
Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
1065) Montag den 16. Octobcr d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll das nachfolgende, der Friedrich Molls Wittwe und deren Tochter, Kandidat Traumüllers Ehefrau dahier, zustehende Wohnhaus und Garten, als:
35,9 Klftr. Haus, Anbau, Stall und Grund, an Gottlieb Strauch in der Löwengasse, giebt 48% kr. Zins der Stadt.
17,10 Klftr. Garten an der Hoftaithe, auf dalnesigem Rathhause, im Wege der Hülfs- vollstreckung, öffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.
Gießen den 29. August 1837.
Gr. Hess. Stadtgericht.
M ü l l e r.
1127) Montag den 2. Oktober d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus zwei Peuduluhren im Wege der Hülfsvollstreckung versteigert werden.
Gießen den 14. Septbr. 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
1128) Montag den 9. Octobcr d. I., Rach- mittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigcm Rathbaus zwei Sopha's im Wege der Hülfsvollstreckung versteigert werden.
Gießen den 14. Septbr. 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Mülle r.
1130) Montag den 25. Septbr., Morgens 9 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause: Schreiner-, Schlosser - und Weißbinderarbeit, nebst Lieferung von zwei Oefcn, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden.
Gießen den 22. Septbr. 1837.
Großhcrzogl. Bürgermeisterei.
M. Schneide r.
l 108) Montag den 2. Octobcr, Nachmittags 2 Ubr, sollen in der mittleren Etage der Wohnung


