Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. April.
ZZrvdpreise.
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Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 16. April
Wetzlar an» 1Z. April|
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stimmung seines genannten Cnrators in Bezug auf fcüt Vermögen contrahiren sollte, als rechtlich wirkungslos vor Gericht keine Beachtung finden können.
Zugleich fordert man alle diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben glauben, hiermit auf, diese in dem auf
Freitag, den 28. April l.J., Vormittags 9 Uhr, anberaumtcn Termin auf Großh. Hofgerichtskanzlei dahier bei dem Unterzeichneten so gewiß zur Anzeige zu bringen, resp. zu liquidiren, als sonst bei der Vermögensregulirung des Gr. Hofg.-Advok. Hof-
Edictalladung.
339) Prodigalitätserklärung und Gläu- bigeraufforderung.
Der Großb. Hofgerichts-Zldvokat Hofmann I. dahier ist durch Dccret Großh. Hofgerichts der Provinz Oberhessen vom 15. d. M. für einen Verschwender erklärt und ihm in der Person des Gr. Hofgcrichts-Advokatcn Wieffell daselbst ein Kurator bestellt worden. Man bringt dieß mit dem Anfügen zur öffentlichen Kcnntniß, daß von nun an alle Verbindlichkeiten, welche derselbe etwa ohne dicZu-
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— Pfd. 27 Lth. — Qt. Rvggenbrod . . .
2 „ 17 „ — „
22 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Broh
6 Eier
1 Pfd. Waizenmehl . . . ,
1 , grob geschälte Gerste .
1 , Nein geschälte Gerste .
1 „ desgl. ausgemästetes . .
1 „ Schweinefleisch....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Wurst rin pur Schweinen
1 „ gemischte Wurst . . .
1 „ Bratwurst . ...
1 „ Schwartemagen . . .
i ,, geräucherter Speck . .
1 , Schinken oder Dörrfleisch
1 „ Rinösfett .....
i „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ...
1 „ desgl. unausgelassenes .
Polizeili6)e Bekanntmachung.
Bci cingctretcner Saatzeit wird unter Bezugnahme auf die, das Halten der Tauben betreffende Verordnung vom 26. Juli 1809, allen hiesigen Einwohnern, welche Tauben halten, andurch auf- gegeben, solche von Montag den 24. dieses Monats bis Montag den 22. Mai und zwar ohne Ausnahme, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von fünf Gulden in den Schlägen einzuhalten.
Gießen den 20. April 1837. Der Großh. Hess. Kreiöratb. K. C h. K n o r r.
C-» g S'X'Ö-W
i „ — „ Wasserweck . . .
„ — „ Milchbrod . . .
i „ — „ Taig scher . . .
Wisrpreist.
Maas ordinaires Bier . . . .
auch . . MaaS Doppelbier Marktpreise. Maas Milch
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . :« • 1 „ Kuhfleisch .... 'SS 1 ,, Rindfleisch .... ’s- 1 „ Von schweren Rindern -Z? 1 „ Kalbfleisch ....
2 <3: . •H'ä «jn
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. fl. 1 fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Pf. i fl. fr.
das Malter
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— 4 48
— 1 3 12
das Malter
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auch
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— 5 55
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das Mött
-] 5 30
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der Scheffel
901 3 18
80 2 28j
75 1 56
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