Ausgabe 
21.10.1837
 
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Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 14. bis 21. October.

WroSpreise.

Fleischpreise.

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frucht preise.

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gemischte Wurst Bratwurst .

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . .

1 Schinken oder Dörrfleisch

1 Rindsfett

1 Hammelsfett ....

1 Schweineschmalz, ausgelasse­nes ...

j desgl.^unauLgelaffenes .

1 Rindfleisch 1 Von schweren Rindern .

1 Kalbfleisch

1 desal. ansgemastetes . .

Schweinefleisch.... Hammelfleisch gemästet Wurst von pur Schweinen

Pfd.25Lth. Qt. Roggenbrod . . .

2 11

4 22

21 Lth. Qt- Kümmel- oder gemischtes Brod

6 Wasserweck

5 Milchbrod

6 Taigscher

Werkpreise.

i Pfd. gutes Ochsenfleisch .

1 Kuhfleisch . . . .

Maas ordinaires Bier . . . . auch . .

Maas Doppelbier

Marktpreise.

Maas Milch ......

1 Pfd. Butter

auch . .

3 Handkäse

9 Eier

1 Pfd. Wmzenmehl . . .

1 , gr»b geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste

Städte

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. kr.

Pf. fl., kr.

Pf. fl- kr.

Pf. | fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf- fl- -

l Darmstadt . . .

daS Malter

200 -

- ;

5

1 3 30

| Gieße» .

Las Malter

8 30

200 6 | 20

165 5 14

j 2 55

auch

-- - 25

I 25

20

i 3 5

--

a Marburg am 14. Oct.

das Mött

6 30

-i 5 i -

3 40

1 2 15

--

-

der Scheffel

90I 3 30

SOI 3 I 6z

75 2 20

55। 1 24

Besondere Bekanntmachungen.

1127) Der hiesige Bürger Johannes Bourgois ist unter dem heutigen von mir als zweiter Kreisbote bestellt und verpflichtet worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Gießen den 19. October 1837.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

K. CH. Knorr.

1227) Die Bewässerung der herrschaft­lichen Wiesen betreffend.

Durch einen frevelhaften Muthwillen ist die Hauptbewässerungsschleuße auf der Weidwie e, der Sicherungsmittcl für deren Offenhaltnng beraubt worden; da die Bewässerung der fraglichen Wiese

in der gegenwärtigen Jahreszeit nur entschiedene Nachtheile erzeugen kann und diese sich uothwen- digerweise auch aus die Wiesen der Privaten erstrecken muß, so ersucht der Unterzeichnete alle hiesigen Einwohner, ihm die Mittel an die Hand zu geben, den Frevler dem zuständigen Gericht namhaft zu machen, und verbindet sich auf Ver­langen, unter Verschweigung des Namens des Denunzianten, eine Belohnung von 10 fl. zu zahlen, wenn der Angeschuldigte des Frevels übersirhrt werden kann.

Gießen den 19. October 1837.

Der Großh. Rentamtmann Schneider.

1228) Bei Uebernahme der von Senken, bergischen Bibliothek von Seiten der unter-