Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 14. bis 21. October.
WroSpreise.
Fleischpreise.
i
i
frucht preise.
i i
i i
i
gemischte Wurst Bratwurst .
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
1 „ Schinken oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ...
j „ desgl.^unauLgelaffenes .
1 „ Rindfleisch 1 „ Von schweren Rindern .
1 „ Kalbfleisch
1 „ desal. ansgemastetes . .
Schweinefleisch.... Hammelfleisch gemästet Wurst von pur Schweinen
—Pfd.25Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
2 „ 11 „ — „
4 „ 22 „ — „
21 Lth. — Qt- Kümmel- oder gemischtes Brod
6 „ — „ Wasserweck
5 „ — „ Milchbrod
6 „ — „ Taigscher
Werkpreise.
i Pfd. gutes Ochsenfleisch .
1 „ Kuhfleisch . . . .
Maas ordinaires Bier . . . . auch . .
Maas Doppelbier
Marktpreise.
Maas Milch ......
1 Pfd. Butter
auch . .
3 Handkäse
9 Eier
1 Pfd. Wmzenmehl . . .
1 , gr»b geschälte Gerste
1 , klein geschälte Gerste
Städte
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. fl., kr.
Pf. fl- kr.
Pf. | fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf- fl- -
l Darmstadt . . .
daS Malter
200 - —
- — ; —
— 5 —
—1 3 30
— — —
—— — ——
| Gieße» .
Las Malter
— 8 30
200 6 | 20
165 5 14
—j 2 55
— — —
— — —
auch
-- - 25
— —I 25
— — 20
—i 3 5
— ——--
— — —
a Marburg am 14. Oct.
das Mött
6 30
-i 5 i -
— 3 40
— 1 2 15
-- — —
—— ——- —
der Scheffel
90I 3 30
SOI 3 I 6z
75 2 20
55। 1 24
Besondere Bekanntmachungen.
1127) Der hiesige Bürger Johannes Bourgois ist unter dem heutigen von mir als zweiter Kreisbote bestellt und verpflichtet worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Gießen den 19. October 1837.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
K. CH. Knorr.
1227) Die Bewässerung der herrschaftlichen Wiesen betreffend.
Durch einen frevelhaften Muthwillen ist die Hauptbewässerungsschleuße auf der Weidwie e, der Sicherungsmittcl für deren Offenhaltnng beraubt worden; da die Bewässerung der fraglichen Wiese
in der gegenwärtigen Jahreszeit nur entschiedene Nachtheile erzeugen kann und diese sich uothwen- digerweise auch aus die Wiesen der Privaten erstrecken muß, so ersucht der Unterzeichnete alle hiesigen Einwohner, ihm die Mittel an die Hand zu geben, den Frevler dem zuständigen Gericht namhaft zu machen, und verbindet sich auf Verlangen, unter Verschweigung des Namens des Denunzianten, eine Belohnung von 10 fl. zu zahlen, wenn der Angeschuldigte des Frevels übersirhrt werden kann.
Gießen den 19. October 1837.
Der Großh. Rentamtmann Schneider.
1228) Bei Uebernahme der von Senken, bergischen Bibliothek von Seiten der unter-


