Ausgabe 
16.12.1837
 
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52) Wegen des Austreibens der Schaafe durch die Eigenthümer selbst, oder deren Gesinde ist Beschwerde erhoben worden, daher solches bei Mcidung einer jedesmaligen Strafe von Drei Gulden hierdurch verboten und verfügt wird, daß die Schaafe nur mit der ganzen Heerde durch den Schäfer auszutrciben sind. Gießen den 14. Dccember 1837.

Der Großh. Heff. Kreisrath

K. C h r. K u o r r.

53) Die Verfügung vom 25. vorigen Monats, wonach das freie Einbringen von Fleisch jeder Gattung gestattet worden, wird hierdurch wieder aufgehoben.

Gießen den 14. December 1837.

Der Großh. Hess. Kreisrath

I. d. V.

Zulehne r.

54) Ein Schlüffelhaken mit mehreren Schlüsseln und

ein Pettschast und Uhrschlüssel, dem Anschein nach von Gold, sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 14. December 1837.

Besondere Bekanntmachungen.

1409) Die Zinsen aller bei der Spar, und Leihkaffe angelegten Eapitalien sollen im Monat Dezember bezahlt werden. Es werden daher die Interessenten aufgefordert, ihre Capitalzinsen, welche zu Ende des Monats Dezember fällig werden, an den, auf den Mittwoch jeder Woche bestimmten Geschäftstagen, unter Vorlegung ihrer Schuldscheine auch dann in Empfang zu nehmen und zu quittiren, wenn solche dem Capital zugeschlagen werden sollen, die Capi­talien erst im Laufe dieses Jahres angelegt wur­den und mithin volle Jahreszinsen noch nicht aus­gewachsen sind.

Da die Arbeiten am Ende des Jahres sich zu sehr häufen, so würbe es sowohl dem Interesse der Zinsen-Empfänger, als der Verwaltung entsprechen, wenn die Empfangnahme schon Mitt­wochs den 6. und Mittwochs den 13. Decbr. Vormittags von 8 bis 12 Uhr geschehen und nicht dis zu den spätern Geschäftstagen verschoben werden wollte. Auch die Capital-Anlagen von Einem Gulden an bis zweihundert Gulden, deren Zinsen mit dem 1. Januar 1838 beginnen sollen, müssen schon im Monat Dezember d. I. geschehen.

Man ersucht insbesondere die Dienstherren, ihr Gesinde hierauf aufmerksam machen zu wol­len, und bemerkt schließlich noch, daß die 3 und 6 Kreuzer - Stücke aus Staaten, die nicht zur Münz-Convention gehören, bei Capital - Anlagen nicht angenommen werden können.

Gießen den 30. November 1837.

Der Rechner der Spar- und Leihkaffe.

K e h r.

1472) Zu Anfertigung der Hundesteuerlistc pro 1838 wird das Ab- und Zuschreiben der Hunde innerhalb 8 Tage für Diejenigen in Er­innerung gebracht, welche entweder solche in der Liste auszustreichen oder neu in Zugang zu brin­gen haben. Die Anmeldungen geschehen bei dem Großh. Steuereinnehmer Maend'l dahier.

Gießen den 9. December 1837.

Der Bürgermeister

M. Schneider.

Versteigerungen.

1456) Donnerstag den 28. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Gasthaus zur Krone dahier nachfolgende Gegenstände:

1) ein vollständiger Frachtwagcn,

2) zwei Fahr-Pferde, öffentlich au den Meistbietenden, im Wege der Hülfsvollsireckung gegen baare Zahlung verstei­gert werden.

Gießen den 8. Dezember 1837.

Großh. Hess. Stadtgericht Müller. L i m p e r t.

1480) Versteigerungen der 1837v fiskalischen Früchte bei dem Rentamt Gießen.

Nach höherer Verfügung werden die 1837r fiscalischen Früchte in folgenden Terminen, jedes­mal Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Nathhause versteigert werden-

Montag den 8. Januar,

Montag den 5. Februar, Montag den 5. März,