14. Januar
Samstag, den
18
Frucht- und Vicrualienpreise zu Gießen vom 7. bis 14. Januar.
Gerste Gerste
Fleischpreisc
m-e
Von schweren Rinkern . Knlbflkisch desgl. acisgemästeteS . . Schweinefleisch .... Hammelfleisch .... Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . .
Bratwurst . ...
Schwartemagen . . .
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch
1 „FKubfleisch . . .
1 „ Rind irisch . . .
1 „ Rindöfett
1 „ Hammeisfelt ....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ...
1 „ deSgl. unausgelassener .
1 ,
1 ,
1 .
1 „ geräucherter Speck . .
1 S-tunken oder Dörrfleisch
S = b2 1
1
Städte
Korn
Gerste
Hafer
Gemas
Warzen
Erbsen
Linsen
fl. I fr.
fl. , fr.
3
200
165
80
55 1
Darnrstadt Gießen
5 5
4
2
5
10
511
Pf.
200
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Marburg am 24 Decbr.
Wetzlar am 7 JJatt.
15
20
10
161
fr. Ps. | fl. 40 — | ’
Wrovpreise.
fr. I pf.
1
1
1
auch . .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch ....
1 Pfd. Butter
3 Handkäsr
7 Lier . .
1 Pfd. Waizenmehl
1 , grob geschälte
1 , klein geschälte
„ Wasserweck . . „ Milchbrod . . „ Taigscher . .
Vierpreise
— Pfd.20Lth. — Ot. Roggenbrod . . .
2 „ 23 „ — „
5 „ 14 „ — „ „ ....
24 Lth. — Ot. Kümmel- oder gemischtes Br od
6 „ 2
5 „ 2
6 „ 3
Maas ordinaires Bier . . . . auch . .
^rucytpreise.
Polizeiliche B e k a n n t m a ch u n g e n.
41) Es hat die Erfahrung gelehrt, daß sich vorzugsweise' im Winter mancherlei verdächtige Personen in die Häuser hiesiger Stadt eiuschleichen, und wenn sie bemerkt werden, um Allmosen bitten, bei dieser Gelegenheit aber, namentlich wenn sie unbemerkt bleiben, sich Diebstähle schuldig machen.
Da solche Personen, welche einer Unterstützung bedürftig und würdig sind, diese in dem Maaße erhalten, daß sie nicht zu betteln Ursache haben, so fordert man, zur Verhütung von Entwendungen, sämmtlicke hiesige Einwohner hierdurch auf, den Bettlern in ihren Wohnungen keine Allmosen zu verabreichen, und die Nachforschungen der Polizeibehörde nach Bettlern und Dieben dadurch nicht zu erschweren, daß sie den Polizeiofficianten, auf deren desfallsigc Anfrage, aus Mit- lciden gegen solche Personen, verhehlen, daß dieselben in ihren Wohnungen gebettelt haben.
Gießen den 29. December 1836. Der Gr. Hess. Krcisrath.
K. CH. Knorr.
Ediccaliadungen.
21) Alle diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des Steindeckers, nachherigen Wirths Andreas Löber dahier haben, werden aufgefordert, solche so gewiß binnen 14 Tagen
bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen, als sie sonst bei dem anfzunehmenden Inventar unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 30. December 1836.
Gr. Hess. Stadtgericht das.
^Müller. Limpert.


