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Polizeiliche Bekanntmachung.
7) Em Ring, eilt Zahnstecher, ein Hundhalsband sind gefunden und anher abgeliefert worden. Desgleichen ist ein bei einem hiesigen Gerichte stehen gebliebener Regenschirm anher abgegeben worden. Die allenfallsigen Eigenthümer haben sich auf dem Polizeibureau zu legitimiren.
Gießen den 10. März 1837. Der Gr. Kreisrath.
I. d. V. Zulehner,
Besondere Bekanntmachungen.
282) Bekanntmachung, die Gesuche um Straferlaß betr.
Es haben sich in neuerer Zeit die bei uns einkommenden, meist unbegründeten, Straferlaßgesuche so sehr vermehrt; es wird hierdurch sowohl uns, als den Behörden, welche die Strafen erkannt haben, eine so zwecklose Arbeitslast, den Supplieanten selbst aber ein so unnöthiger und unnützer Kostenaufwand erzeugt, daß wir nicht umhin können, die geeigneten Maaßregeln zur Abstellung dieses Mißbrauchs eintreten zu lassen.
Ein großer Theil dieser Gesuche entsteht durch Len vielverbreiteten, aber durchaus irrigen Glauben, man müsse eine Bitte, die bereits abgeschlagen, nur wiederholen und werde alsdann doch Gewährung erhalten; nicht selten aber wird auch der Gnadenweg lediglich in der unlautern Absicht eingeschlagen und wiederholt, um dadurch die Vollstreckung der wohlverdienten Strafe zu verzögern.
Wir bringen daher zur Kenntniß derer, welche es betrifft, daß überhaupt nur aus besonderen Gründen eine Milderung der erkannten Strafen im Wege der Gnade zu erwarten ist, daß jedoch, wenn ein Gesuch ein Mal abgeschlagen worden ist, solche Wiederholungen, welche keiner Berücksichtigung werth sind, ohne weitere Entschließung lediglich zu den Acten genommen werden sollen.
Die Behörden aber, welchen die Vollstreckung der Strafen zusteht, werden hiermit angewiesen, sich durch die Behauptung, oder auch Bescheinigung, eines eingereichten weiteren Straferlaßgesuchs, möge diese Bescheinigung ausgestellt sein, von wem sie wolle, in Vollstreckung der Strafe durchaus nicht qufhalten zu lassen.
Darmstadt am 1. Februar 1837.
Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz.
Vorstehende höchste Verordnung wird hierdurch zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht.
Gießen den 7. März 1837.
Der Bürgermeister
M. Schneider.
967) Man bringt hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß auf dem Schweinemarkt aller Bauschutt abgeladen.werden kann, welche
Stelle mit einem Stock, mit der Aufschrift bezeichnet ist: Hier muß der Bauschutt abgeladen werden.
Gießen den 9. März 1837.
Der Bürgermeister
M. Schneider.
271) Es wird hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, daß mit dem Schaafhalten eine neue Einrichtung dahin getroffen worden ist, daß diejenigen, welche drei Morgen Land in einem Felde der Gießener Gemarkung besitzen, daran Theil nehmen können und sich bei folgenden Hrn. Salzmeistern deßfalls anzumelden haben, nämlich a) im Wallpförter Feld bei Hrn. L. Flett, b) im Neuenweger Feld bei Hrn. Balth. Vogt.. c) int Selzerpförter Feld bei Hrn. Peter Vogt, d) im Neustädter Feld bei Hrn. Gemeinderath Möhl; und wird noch bemerkt, daß die Anmeldung längstens bis Donnerstag d. 16. dieses geschehen sein muß.
Gießen d. 10. März 1837.
Der Bürgermeister M. Schneider.
273) Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der hier verstorbenen Wittwe des Kaminfegers Wilhelm Michel, Margretha, geborne Schäfer, sind binnen 14 Tagen dahier anzuzeigen.
Gießen den 7. März 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Versteigerungen.
268) Mittwoch d. 15. März 1837 Vormittags 9 Uhr soll die Bepflanzung der neuen Wieseckufer mit Weidensetzlingen nebst dem Einsäen an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigt, und können die Voranschläge täglich Vormittags eingesehen werden.
Gießen den 10. März 1837.
Der Bürgermeister
M. Schneider.
209) Auf freiwilliges Ansuchen der Regierungsrath Besserer's Erben sollen Mittwochs, den 15. März d. I., Nachmittags D Uhr, nachfolgend? Güterstücke, als:


