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niß zu bringen, wie matt um so mehr erwarte, daß die einzelnen Staatsangehörigen, welche sich bei der Uebernahme dieser Straßenbauarbeiten betheiligen wollen und können, von dem etwa in dieser Beziehung eintretenden Mangel an Con- currenz zur Uebernahme solcher Arbeiten re. oder für Entschädigungen, welche bei diesem Batt hau- sig vorkommen werden, keinen übermäßigen->or- theil zu ziehen suchen, sondern nur diejenigen Forderungen stellen werden, welche dem Maatze der Arbeit und den übrigen Verhältnissen entsprechen, als die Maaßregel der Vollendung des Straßensystems nicht etwa dcßhalb nur Einzelnen vorübergehend einen hohen Arbeitsverdienst zu verschaffen, sondern ein Interesse der Gesammt- heit des Staates und jedes Einzelnen hierin stattfindet."
Gießen den 28. Octbr. 1837.
Wer Großh. Bürgermeister M. Schneider.
1289) Nachfolgende hohe Verfügung Großherzoglichen Herrn Kreisraths vom 818. d.
„Die Verordnung vom 29. Oktober 1826, wo- 'durch allen Gemeinden verboten wird, bei Erledigung von Pfarr- «"d Schulstellen gewisse Personen durch schriftliche Anträge zur Wicderbesetzung solcher Stellen in Vorschlag zu bringen, unter der Bedrohung, daß alle etwaige fernere Anträge solcher AN nicht bloß unberücksichtiget bleiben, sondern auch alle Theilnehmer daran noch besonders bestraft würden, ist in neuerer Zeit häufig übertreten, , und alsdann gewöhnlich diese Uebertretung mit Unkenntniß der vorliegenden Bestimmun« aen zu entschuldigen gesucht worden. Hochst- preisliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dcßhalb mittelst Reskripts vom 7. d. M. zu No. D. 15842 zu verfügen sich veranlaßt gefunden, daß obgedachte Verordnung wiederholt und mit dem Anfügeu bekannt gemacht und eingeschärst werde, daß von nun an jede vorkommcnde Contravention unnachsichtlich geahndet, nnd aus die Entschuldigung der Unkenntniß fernerhin nicht die geringste Rücksicht genommen werden solle", bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß.
Gießen den 28. Oktober 1837.
Der Bürgermeister. M. Schneider.
1228) ßci Uebernahme der j von Senken- bergischcn Bibliothek von Seiten der unterzeichneten Behörde hat sich ergeben, dass, ungeachtet der Aufforderung des Ameren Bibliothekars, eine grössere Zahl von Bucher
Besondere Bekanntmachungen.
1241) Rach Maaßgabe des §. 5 derSta- tutender Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünbcrg, wird die diesjährige Hauptversammlung des Vereins aufMontag, den 6. November, auf dem hiesige» Rathhause Statt finden und um 10Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 Uhr gehalten werden.
Die verehrlichen Ausschuß- und Vereinsmit- glieder werden ergebenst ersucht, dieser Versammlung um so mehr beizuwohnen, als über rnehrere, die Verwaltung der Sparkasse betreffenden Gegenstände Bcrathnngcn gepflogen und Beschlüsse gefaßt werden sollen, auch nach §. der Statuten, die Wahl eines Direktors, dessen Stellvertreters und eines Secretairs vorznnehmen ist.
Gießen den 19. Oktober 1837.
Der Direktor der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg.
K. CH. Knorr.
1288) In Bezug auf die Anlegung von Provinzialstraßcn ist mir von Großh. Herrn Kreisrathe folgende Mittheilung geschehen, die ich hiermit zur allgemeinen Kcnntniß bringe:
In Berücksichtigung, daß die Kostennbcrschläge "'für sämmtliche nach der Vereinbarung mit den
Ständen noch zu erbauenden Provinzralstraßen acfcrtiget sind, nnd soweit dicß nicht schon geschehen, mit Abschlr'eßung der hierauf bezüglichen Akkorde alsbald begonnen werden wird, mache ich Sie höchstem Befehle gemäß, aus folgendes aufmerksam:
„Das Beginnen und Fortschreiten der Arbeiten in Beziehung ans den Bau der proMirten SEaßen wird lediglich durch die Erlangung möglichst billiger, "dem Umfang der Bauarbeiten entsprechender Akkorde bedingt, und cs können und müssen die, durch den etwa hier und da sich ergebenden Mangel an Con- curreuz für die Uebernahme der Arbeiten hervorgerufen werdenden übermäßigen Anforderungen, wie diese seither m Bezug auf die Bauarbeiten bei einigen Straßen erfolgt sind, nur dazu dienen, die Veraccordirung und das Beginnen der Arbeiten zu verzögern, und somit einzelnen Theilen des Landes den Genuß der Vortherle noch langer vorzuenthalten, welche das aufgestellte Straßensystem bezweckt, und nur durch dessen möglichst schnelle Vollendung erreicht werden können."
„Sie werden beauftragt, dieses mit dem An- fügen in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kennt-


