Samstag, Den
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 25. Februar bis 4. März.
Wrovpreise.
rf. II
kr. ; xf. i
Zfleischpreise
kr.
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1 Pfd. Butter
3 Handkäse
5 Gier . .
Wasscrwcck .
Milchbrod .
Taigscher
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4
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1 1 Pfd. WaizenmeKl . . . jjl i , grob geschulte Gerste
| 1 , klein geschälte Gerste
4
5
7
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuhfleisch
1 „ Rindfleisch Von schweren Rindern. Kalbfleisch desgl. ausgemästeteS . . Schweinefleisch.... Hammelfleisch . . .' / Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst - ...
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . .
1 „ Schinken oder Dörrfleisch Rindsfelt Hammelsfett .... Schweineschmalz, ausgelassenes ... deSgl. unauSgelaffeneS .
LZirrprelsc.
Maas ordinarreL Bier . . . . auch . .
Maas Doppelbier.....
Marktpreise.
Maas Milch ......
11 „ — „ .....
L4Lth. —Qt. Kümmel- oder gemilchtes Brod 6 "
5 6
1 1
1
1
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1 4
Städte
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen |
Pf. fl. i kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl- i kr.
Pf. । fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. —.
Darmstadt . . .
das Malter
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Gießen ....
das Malter
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auch
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Marburg am 1. März
das Mött
-'5,30
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— — —
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Wetzlar am 25. Febr.
| der Scheffel
90 3 124
80 2 19
75 1 ’52-|
55 1 21
— — —
Edictalladungcn.
Aufforderung.
497) Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Feldgeschworncn Christian Gerth I. zu Frankenbach sind im Termin
Donnerstag, den 9. März, Vormittags, anznzcigen, widrigenfalls dieselben bei Aufstellung des Inventars unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 48. Februar 1837.
Gr. Hess. Stadtgericht. Müller. ■
45) Gegen den Metzgermeister Conrad Sälzer den Aelteren dahier ist nach mißlungenem Güteversuche der förmliche Concurs erkannt wor
den, weshalb alle Gläubiger desselben, sie mögen sich bereits gemeldet haben oder nicht, hierdurch aufgefordert werden, in dem auf
den 26. April 1837, Morgens 9 Uhr, bestimmten Hauptliquidationstermine ihre Ansprüche gegen den Contradictor bei Meldung der Ausschließung von der Concursmaffe geltend zu machen.
Marburg am 24. Decembcr 1836.
Kurfürstliches Landgericht. Closterm ann.
Zur Beglaubigung Z t m m e r m a n n.


