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Samstag, 30. April

18 (\ 36.

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Frucht- und Vittualienpreise zu Gießen vom 25. April bis 50. April.

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1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch ....

1 desgl. auSgemästeiet . .

1 Schweinefleisch....

1 Hammelfleisch ....

1 Wurst von pur Schweine»

1 gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst . ...

1 Schwartemagen .

1 geräucherter Speck . .

1 ,, Schinken oder Dörrfleisch

1 Rindsfett .....

1 Hammelsfett ....

1 Schweineschmalz, ausgelasse­nes ...

1 desgl. unauSgelassene» .

fr. j pf.

Wrovpreise.

fr. | pf.

10

8

7

4

2

9

12

8

15

16

20

16

18

13

so

18

1 Pfd.Lth. Ot. Roggendrod . . .

3 - - .....

27 Lth.Dt. Kümmel- oder gemischtes Brod

7 3 Wasserwerk......

6 2 Milchbrod .....

7 3 Taigscher .....

Aikrpreise.

1 Maas vrdinaires Bier ....... auch ....

1 Maas Doppelbier . .

MgrLtpr5lse.

1 Maas Milch .....

1 Pfd. Butter ....

auch .

3 Handkäse ...... . .

6 Lyer . . . ........

1 Pfd. Waizenmebl

1 , grob geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste ....'.

2

6

12

2

1

1 i

4

5

7

6

15

16

4

4

8

4

dFrudjtprn s t

Erbsen

Linsen

Pf.

fl.

fr.

Pf.

fl.

fr

Städte

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt . . .

das Malter

200

4 16

! 3 12

Gießen . ...

daS Malter

6

180 4 50

165 4

! 3 5

auch

200 5

4 15

) 3 15

Marburg am 21 April

da« Mött

4 , 40

3 50

3 10

2

Wetzlar am ÄS April

das Achtel

6 30

5 I 27

4 50

J;

Edictalladungen.

339) Oeffentliche Aufforderun g. Der gewesene Provisor Joh. Gottlieb Sartorius aus Lauterbach gebürtig, ist dahier ohne Leibeserben verstorben und

die Testaments-Erbin desselben hat erklärt, die Erbschaft nur unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen. Es Werden deßhalb alle, welche Forderungen an dessen Nachlaß haben, hiermit aufgefordert, sol, che im AUmin, Montag den 2. Mai d. I. Vor­mittags 10 Ubr, sogewiß dahier geltend zu ma­chen, als sonst der Nachlaß, ohne Rücksicht auf die sich nicht gemeldet habenden Gläubiger, ab­gegeben werden wird.

Gießen den 25. März 1836.

Gr. Hess. Stadtgericht.

W ü l l t r. Limpert.

424) Zum Zweck der Richtigstellung bei Nachlasses der Wittwe des verlebten Schneider­meisters Ludwig Geißler dahier werden alle die­jenige, welche Ansprüche an diesen Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, solche sogewiß im Termin den 16. Mai d. I. Vormittags geltend zu machen, als sonst ohne Rücksicht darauf das Jnventarium abgeschlossen und der Nachlaß den Erben überlassen werden wird.

Gießen den 22. April 1836.

Grvßh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Versteigerungen.

390) Montag den 2. Mai d. I., Nach, mittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause die der Melchior Stohren Wittwe dabier zuste­hende Hofraithe: