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Erbst'!!

Linsen

30. Ian.

Samstag

druckt- und Victualienpreise zu Gießen vom 23. bis 30. Jan.

Wrodpreise

dFIrißtijyreiee.

Städte

t-n reise.

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Kümmel, oder gemischtes Brod

Wasserweck

Milchbrod

Taigscher

Darmstadt

Gießen .

Rindofett

Hammelssett ....

Schweineschmalz, ausgelasse­

nes . . .

1 Lcsgl. unauSgelassenes .

Rindfleisch . - Kalbfleisch . . . - - besgl. ausgemästetcs . .

Schweinefleisch. . . .

Hammelfleisch ....

Wurst ron nur Schweinen gemischte Wurst , . .

Bratwurst . ...

,, Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch

1 Pfd. gutes Ochsenffeisch

1 ,, Kuhfleisch . . -

1

1

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I 1 Psd. Lth. Qt. Roggenbrod

3 - n -

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6 ,, h

27 Lth.Ot.

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Vierprerse.

1 Maas ordinaucs Bier . . . . auch . .

1 Maas Doppelbier

MArLLpreise.

1 Pfd. Butter auch . . . -

3 Handkäse ! 3 Eyer I 1 Pfd. Waizenmebl I! i , grob geschälte Meiste . . !! 1 , klein geschälte Gerste . .

Marburg am 83. Ian.

Wetzlar am 23. J>cn._

G e m ä s

Waizcn

Korn

Gerste

Haier

Pst ft. I fr.

Pf. 1 st. 1 fr.

Pf. st. fr.

Pt., ft. fr.

das Malter

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das Achtel

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Esicralladlmg.

106) Ed ictalladung. Die bekannten Gläubiger der verstorbenen Johannes Müller sen. Eheleuten von Altenbuscck hiesigen Landgerichts, haben mit den Erben und deren Vormündern zur Abwendung des förmlichen Concurscö einen Nach­laß-Vertrag abgeschlossen, zu dessen Bestätigung vorerst noch zu wissen nöthig ist, ob nicht noch unbekannte Schulden vorhanden sind.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde eine Forderung an gedachte Müllerische Eheleute zu machen habe», werden daher hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Wochen sogewiß dahier auzuzeigeu und zu liquidireu, als sonsten jener Vertrag bestätigt und die Masse nach sol­chem verrheilt werden wird.

Gießen den 21. Decbr. 1836.

Eroßherzvgltch Hess. Landgericht Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

104) Die Gebühren, welche die Naths« diener für Ablieferung der Vergütungen wegen getragener Einquartirung, von den Quarticr- trägern bisher zu beziehen hatten, sind von jetzt an auf Einen Kreuzer von jedem Namen her- untergesetzt worden; welches hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 26. Januar 1836.

Der Bürgermeister

C. Silbereisen.

116) Für die Brandbeschädigten zu Ulrich­stein sind aus der hiesigen Stadt au Beisteuern 85 pr. Thlr. 12 fr. eingegangen und an den Er. Bürgermeister Hofmann zu Ulrichstein zur Vertheilung abgeliefert worden. Die Hebliste u d Quittung liegen 14 Tage lang auf meiner Geschästsstube zur Einsicht offen.

Eießcn den 29. Januar 1836.

Ter Bürgermeister (Z. S i l ö e r e i se n.