Erbst'!!
Linsen
30. Ian.
Samstag
druckt- und Victualienpreise zu Gießen vom 23. bis 30. Jan.
Wrodpreise
dFIrißtijyreiee.
Städte
t-n reise.
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Kümmel, oder gemischtes Brod
Wasserweck
Milchbrod
Taigscher
Darmstadt
Gießen .
Rindofett
Hammelssett ....
Schweineschmalz, ausgelasse
nes . . .
1 „ Lcsgl. unauSgelassenes .
„ Rindfleisch .• - „ Kalbfleisch . . . - - „ besgl. ausgemästetcs . .
„ Schweinefleisch ■. . . .
„ Hammelfleisch ....
„ Wurst ron nur Schweinen „ gemischte Wurst , . .
„ Bratwurst . ...
,, Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch
1 Pfd. gutes Ochsenffeisch
1 ,, Kuhfleisch . . -
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I 1 Psd. — Lth. — Qt. Roggenbrod
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Vierprerse.
1 Maas ordinaucs Bier . . . . auch . .
1 Maas Doppelbier
MArLLpreise.
1 Pfd. Butter auch . . . -
3 Handkäse ! 3 Eyer I 1 Pfd. Waizenmebl I! i , grob geschälte Meiste . . !! 1 , klein geschälte Gerste . .
Marburg am 83. Ian.
Wetzlar am 23. J>cn._
G e m ä s
Waizcn
Korn
Gerste
Haier
Pst ft. I fr.
Pf. 1 st. 1 fr.
Pf. st. fr.
Pt., ft. fr.
das Malter
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6.16 Malter
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das Mott
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das Achtel
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Esicralladlmg.
106) Ed ictalladung. Die bekannten Gläubiger der verstorbenen Johannes Müller sen. Eheleuten von Altenbuscck hiesigen Landgerichts, haben mit den Erben und deren Vormündern zur Abwendung des förmlichen Concurscö einen Nachlaß-Vertrag abgeschlossen, zu dessen Bestätigung vorerst noch zu wissen nöthig ist, ob nicht noch unbekannte Schulden vorhanden sind.
Alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde eine Forderung an gedachte Müllerische Eheleute zu machen habe», werden daher hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Wochen sogewiß dahier auzuzeigeu und zu liquidireu, als sonsten jener Vertrag bestätigt und die Masse nach solchem verrheilt werden wird.
Gießen den 21. Decbr. 1836.
Eroßherzvgltch Hess. Landgericht Ploch.
Besondere Bekanntmachungen.
104) Die Gebühren, welche die Naths« diener für Ablieferung der Vergütungen wegen getragener Einquartirung, von den Quarticr- trägern bisher zu beziehen hatten, sind von jetzt an auf Einen Kreuzer von jedem Namen her- untergesetzt worden; welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 26. Januar 1836.
Der Bürgermeister
C. Silbereisen.
116) Für die Brandbeschädigten zu Ulrichstein sind aus der hiesigen Stadt au Beisteuern 85 pr. Thlr. 12 fr. eingegangen und an den Er. Bürgermeister Hofmann zu Ulrichstein zur Vertheilung abgeliefert worden. Die Hebliste u d Quittung liegen 14 Tage lang auf meiner Geschästsstube zur Einsicht offen.
Eießcn den 29. Januar 1836.
Ter Bürgermeister (Z. S i l ö e r e i se n.


