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12) Ein Dachshund ist als herrnlos umherirrend aufgefangen und irt Verwahrung gvüvüiü";» worden; der etwaige Eigenthümer hat sich auf dem Polizeibureau zu legitimiren.
Gießen den 24. März 1836. I. V. d. Gr. Hess. Kreisraths
Z u l e h n e r.
Eviccalladungen.
286) In der Concurssache des hiesigen Schutzjuden Moses Sußmann, jetzt Moses Suß- mann Drucker, sind nachbenannte Gläubiger:
1) die Geschwister Catharina und Magdalena Oest,
2) der Rathsschöff Jodocus Blenner,
3) der Schutzjude Hirsch Abraham,
4) der Regierungs < Procurator Lt. Bücking, 5) der Handelsjude Salomon Löb,
6) der Kaufmann Hans Jacob Bücking,
7) der Commerzien-Assessor Bücking,
8) der Kaufmann FriedrichWilhelm Hesse und
9) der Schutzjude Bärmann Wolf von hier, ausgetreten und mit ihren Forderungen in dem Collocationserkenntniffe vom 24. August 1802 aufgeführt, ohne daß sich über die Befriedigung derselben etwas ergiebt.
Da gegenwärtig ein Capital von etwa 700 bis 800 Rthlr. zur Masse gezogen, der jetzige Aufenthaltsort der obigen Gläubiger aber unbekannt ist, werden sie, beziehungsweise ihre Erben und Rechtsnachfolger, sowie alle sonst in dieser Sache Betheiligten aufgefordert, im Termine den 29. April d. I., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Landgerichte ihre Ansprüche so gewiß geltend zu machen und gehörig zu begründen, als widrigenfalls bei der Vertheilung der Masse an die übrigen Gläubiger auf sie keine Rücksicht wird genommen werden.
Marburg am 2. März 1836.
Kurfürstliches Landgericht Clostermann.
vt. Zimmermann.
251) Nachdem die gesetzlichen Erben des im Anfang December v. I. verstorbenen Post- sccretärs Redding der Erbschaft desselben entsagt baden, und deshalb über den ruhenden Nachlaß desselben der Obergerichts,Anwalt von Meyerfeld dahier zum Curator bestellt worden ist; so werden auf des letztem Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Postsecre- tars Redding aus irgend einem Nechtsgrunde Anspruch machen wollen, hierdurch öffentlich vorgcladen, in dem dazu auf den 20. April d. I., Morgens 10 Uhr, aus hiesiges Landgericht bestimmten Termin ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Verfahren anzuzeigen und zu begründen.
Marburg den 19. Febr. 1836.
Kurfürstliches Landgericht Wilkens.
Zur Beglaubigung Zimmermann.
313) Nachdem der vormalige Amtmann Theodor Meyer zu Schotten, nunmehr Privat- mann in Oberingelheim, um Zurückgabe der von ihm im Jahre 1813 bei Gelegenheit der damaligen Amts-Visitation zum Zwecke der Nealisirung der ans seiner Amtsverwaltung an ihn etwa gebildet werdenden Ansprüche gestellten Caution gebeten hat, so wird dieses unter dem Ansügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diejenigen, welche an diese Caution jetzt noch Ansprüche zu bilden Willens sein sollten, solche so gewiß binnen sechs Wochen von dem ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in öffentlichen Blättern angerechnet, bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen haben, als sonst darauf keine Rücksicht mehr genommen, die Aushändigung der gestellten Caution vielmehr verfügt werden soll.
Gießen den 10. März 1838.
Großh. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen. Dietz. Weber.
vt. Cessner Hofg. See. Accessist.
Versteigerungen.
302) Mittwoch den 30. März d. I., des Morgens um 9 Uhr, sollen die Baureparatur, arbeiten an den Cameral - und Centralgebäuden auf dem Baubureau an die Wenigstfordern- den vergeben werden. Die Voranschläge und Steigbedingungen liegen auf erwähntem Bureau zur Einsicht offen.
Es betragen:
fl.
kr.
die Maurerarbeiten
225.
3.
„ Schreinerarbeiten
101.
30.
„ Schlofferarbciten
31.
30.
„ Glaserarbeiten
35.
42.
„ Weißbinderarbeiten
189.
29.
„ Spenglerarbeiten
27.
34.
Gießen den 18. März
1836.
H o
fm a n
n.
304) In Folge Beschlusses des hiesigen Stadtrathes, sollen Mittwoch den 6. k. M., Vormittags 9 Uhr, die Geräthschaften des der hiesigen Stadt zugehörigen, vor dem Barfüßer, thore gelegenen, Brauhauses, als:
1) eine kupferne Braupfanne von 11 Ohm,
2) eine Maischbütte mit 4 eisernen Reifen,
3) zwei Kühlschiffe, jedes mit 2 eisernen Reifen, 4) eine Bierbütte mit 2 dcrgl.
5) eine Malzbütte mit 2 bergt.
6) eine Hopfenbütte mit 4 dcrgl.
und weiter alle sonstige dazu gehörige Erfordernis von Kupfer, Messing, Blech, Eisen und Holz, an


