36.
Samstag, den
Frucht- und Victualienprcise zu Gießen vom 18. bis 25. Juul
Brodpreise
kr. | Vf.
Fleischpreist
2
2
Maas
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1
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1
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Fruchtpresse
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4
4
3
4
S
7
6 Lyer.......
1 Pfd. Waizenmelil . . . , grob geschälte Gerste , klein geschälte Gerste
— Psd.28Lth. — Ot. Roggenbrot» . . .
2 „ 20 „ — „
5 „ 8 „ — „
21 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischte» Brod
iPfd. gute» Ochsenfleisch . . 1 „ Kuhfleisch .... 1 „ Rindfleisch ....
1 ,, Kalbfleisch 1 „ deSgl. auSgemästetet . .
Schweinestiisch.... Hammelfleisch .... Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst .... . ,, Schwartemagen . . . 1 „ geräucherter Speck . . 1 , Schinken oder Dörrfleisch 1 „ Rindsfett
- „ Wasserweck . . .
- „ Milchbrod . . .
- „ Taigscher . . .
Wierpreise.
ordinaireS Bier .... auch . . Doppelbier.....
Marktpreise.
Milch
kr. 1 pf.
1 „ Hammelsfett . ... «LL»L«LZ. 1 „ Schweuieichmalz, ausgelassenes . . .
1 „ Letgl. unauSgelassenet .
1 Pfd. Butter . . . auch
3 Handkäse . . .
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1
Städte
Gemäs
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 21 Mai
Wetzlar am 4 Juni
da» Malter da» Malter auch das Mött da» Achtel
Pf- 200
fl^
6 s
5
6
kr.
10 —
20
Th
180
200
fh_
5
6
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5
kr.
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50
37
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165
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4
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kr.
48
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fl. 3 3 8 2
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kr.
8
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kr.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
11) Alle Garten« und Feldbesitzer hiesiger Gemarkung werden anmit aufgefordert, von heute an bis zum 10. Juli l. I. bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl. 30 kr. ihre Hecken gehörig zu beschneiden, und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bei Vermeidung gleicher Strafe bis auf diese Höhe abzustutzen.
Gießen den 10. Juni 1836. Gr. Hess. Kreisrath.
I. d. V.
Z u l e h n e r.
13) Vom 22. auf den 23. diese- Monats sind aus einem innerhalb der Stadt gelegenen Gartenhäuschen
1) ein Tischmesser mit hirschhornencm Stiel,
2) eine schmale spitze sehr gebrauchte Scheere, 3 — 4 Zoll lang,
3) ein grobes Handtuch, sodann
4) eine zum Zufallen der Hausthüre dienende eiserne Kugel, circa 3 L schwer, nebst einer zur Fassung derselben gehörigen eisernen Rippe entwendet worden.
Vor dem Ankauf dieser Gegenstände warnend, fordert man zugleich alle Diejenigen, welche über die fragliche Entwendung Kenntniß haben oder erhalten, auf, ihre desfallsige Wissenschaft auf dem hiesigen Polizeibureau alsbalden zur Anzeige zu bringen.
Gießen den 24. Juni 1836. Der Gr. Kreisrath.
I. d. V.
Z u l e h n e r.


