Ausgabe 
25.6.1836
 
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36.

Samstag, den

Frucht- und Victualienprcise zu Gießen vom 18. bis 25. Juul

Brodpreise

kr. | Vf.

Fleischpreist

2

2

Maas

1

Maat

1

Maa«

1

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Fruchtpresse

20

18

1 1

7

6

7

10

8

12

8

15

16

20

16

18

18

10

8

7

5

2

6

12

2

1

1

6

15

16

4

4

3

4

S

7

6 Lyer.......

1 Pfd. Waizenmelil . . . , grob geschälte Gerste , klein geschälte Gerste

Psd.28Lth. Ot. Roggenbrot» . . .

2 20

5 8

21 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischte» Brod

iPfd. gute» Ochsenfleisch . . 1 Kuhfleisch .... 1 Rindfleisch ....

1 ,, Kalbfleisch 1 deSgl. auSgemästetet . .

Schweinestiisch.... Hammelfleisch .... Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst .... . ,, Schwartemagen . . . 1 geräucherter Speck . . 1 , Schinken oder Dörrfleisch 1 Rindsfett

- Wasserweck . . .

- Milchbrod . . .

- Taigscher . . .

Wierpreise.

ordinaireS Bier .... auch . . Doppelbier.....

Marktpreise.

Milch

kr. 1 pf.

1 Hammelsfett . ... «LL»L«LZ. 1 Schweuieichmalz, ausgelasse­nes . . .

1 Letgl. unauSgelassenet .

1 Pfd. Butter . . . auch

3 Handkäse . . .

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1

Städte

Gemäs

Waizcn

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 21 Mai

Wetzlar am 4 Juni

da» Malter da» Malter auch das Mött da» Achtel

Pf- 200

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5

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kr.

10

20

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180

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kr.

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kr.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

11) Alle Garten« und Feldbesitzer hiesiger Gemarkung werden anmit aufgefordert, von heute an bis zum 10. Juli l. I. bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl. 30 kr. ihre Hecken gehörig zu beschneiden, und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bei Vermeidung gleicher Strafe bis auf diese Höhe abzustutzen.

Gießen den 10. Juni 1836. Gr. Hess. Kreisrath.

I. d. V.

Z u l e h n e r.

13) Vom 22. auf den 23. diese- Monats sind aus einem innerhalb der Stadt gelegenen Gartenhäuschen

1) ein Tischmesser mit hirschhornencm Stiel,

2) eine schmale spitze sehr gebrauchte Scheere, 3 4 Zoll lang,

3) ein grobes Handtuch, sodann

4) eine zum Zufallen der Hausthüre dienende eiserne Kugel, circa 3 L schwer, nebst einer zur Fassung derselben gehörigen eisernen Rippe entwendet worden.

Vor dem Ankauf dieser Gegenstände warnend, fordert man zugleich alle Diejenigen, welche über die fragliche Entwendung Kenntniß haben oder erhalten, auf, ihre desfallsige Wissenschaft auf dem hiesigen Polizeibureau alsbalden zur Anzeige zu bringen.

Gießen den 24. Juni 1836. Der Gr. Kreisrath.

I. d. V.

Z u l e h n e r.