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Samstag, den

24. Septbr

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 17. bis 24. September.

Fleischpreisei

Wrovpreise

kr.

kr.

Pf.

Pf.

Maas

1

4

Maas

i

7

MaaS

1

.< ruchlpreise.

i i i

7

6

7

10

8

12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

6 17

18

4 4

3

4

2

6

12

2

1

10

8

7

8

7

Rindsfett.....

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelassen

-r

125 S

Pfd.30Lth. Qt. Roggenbrod . .

2 ,, 26 . . . .

neS . . .

1 desgl. unausgelassenes .

5 20

25 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod Wasserweck

Milchbrod . .

- Taigscher . . .

Bierpreise, ordinaires Bier . . . auch . . Doppelbier ....

Marktpreise

Milch

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 Kuhfleisch .... .

1 Rindfleisch

1 Von schweren Rindern .

1 Kalbfleisch ....

1 deSgl. ausgemästeteS . .

1 Schwciucfleisch ....

1 Hammelfleisch ....

1 Wurftlron pur Schweinen

1 gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst-'fl. . . .

1 ,, Schwartemagen . . .

1 geräucherter; Speck . .

1 Schinken oder Dörrfleisch

£ S S V

1 Psd. Butter auch . . . .

3 Handkäse

5 Eyer

1 Psd. Waizenmehl

1 , grob geschälte Gerste . .

1 , klein geschälte Gerste . .

Städte

Gcmäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

das Malter

Pf. fl. kr.

200I

fl. i kr.

-[ -

Pf. fl. kr.

3 40

Pf. fl. kr.

3

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Gießen ....

das Malter

6 j 5

180

165 4

2 50

_ _

auch

200

5 \

4 30

3

1 -

Marburg am 1 August

das Mött

- 5 j -

4

3

2

_ __ __

Wetzlar am 18 Juli

daS Achtel

5i

4 !

3

Bekanntmachung.

897) Das gesetzliche Verbot des unbefugten Mitnehmens von Hunden in Felder und Wäl­der bei 5 fl. Strafe bringt man hierdurch in Erinnerung, mit dem Bemerken, daß auch dir hie­sigen Flurschützen angewiesen sind, die Contravenienten zur Bestrafung bei den-Gr. Forstgerich- teil unnachsichtlich anzuzeigcn.

Gießen am 7. September 1836. Gr. Hess. Forstinspection.

I^. Heyer.

Edictalladungen.

901) Johannes Velten, Nittcrwirth von Großenlinden, hat unterm 1.3. Mai 1815 eine gerichtliche Obligation über ein von dem Großh. Hofgerichts-Advokaten Busch vou 700 fl. entlie, henes Capital errichtet. Da nach Angabe der Interessenten das Capital abgetragen, die Obli­gation in dem Hypothekenbuch aber nicht ge­löscht worden ist, so werden alle diejenigen, wel­che Ansprüche an die vorerwähnte Obligation

geltend machen zu können glauben, aufgefordert, solche so gewiß innerhalb einer Frist von 4 Wo­chen dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst nach Ablauf dieser Frist der Eintrag in dem Hypothekenbuch ohne Weiteres gelöscht wer­den wird.

Gießen den 16. August 1836.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.