kr. ] pf.
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^leischpreise
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preise.
Waizen | Korn | Gerste
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Pf. ff. kr. Pf. I ff. i kr. 200 — — —I — —
Pf.
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ff.
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Pf-
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45
165
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40
4
Marburg am 23. Jan.
Wetzlar am 13. Febr.
1 1
1
1
1
20
18
5
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6
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7
Darmstadt Gießen
30
15
10
8
7
5
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49
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1
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Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...
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das Malter das Malter'
auch das Mött das Achtel
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16
18
13
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
40
30
ä 1 Psd. gutes Ochsenfleisch
= 1 ,, Kuhfleisch . . .
fr. Pf.
45 —
55 —
4Psd.-Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
3 ,, /, ,, ,r .....
6 „ — „ — „
27 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
7 „ 3 „ Wasserwerk
6 „ 2 „ Milchbrod
7 „ 3 „ Taigscher
LZiei preise.
1 „ desgl. ausgemästetes Schweinefleifch. . Hammelfleisch . .
Maas prdinaires Bier . . . . auch . .
Maas Doppelbier.....
Marktpreise.
Maas M'lch
fl- i kr.
1 Psd. Butter......
auch . . .
3 Handfäse
3 Eyer
4 Pfd. Waizenmebl . . . .
4 , grob geschälte Gerste .
1 , klein geschälte Gerste .
1 </ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . :2st§'§='s 1 , Schinken oder Dörrfleisch
1 „ RindSfett.....
1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ...
1 „ desgl. unausgelassenes .
Samstag, dm
36.
\_Xv V s o
Frucht- und Victnalieupreise zu Gießen vom 15. bis 20. Febr.
Eviccalladungen.
192) Um das Inventar über den Nachlaß der dahier verstorbenen Jungfer Henriette Lynker aufstellen und abschließen zu können, werden diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an diesen Nachlaß haben sollten, hiermit aufgefordert, solche in dem hierzu auf
Samstag den 5. künftigen MonatS März,
Vormittags 10 Uhr, in dem Hofgerichts«Gebäude anberaumten Termine anzugcbcn, gegen- falls angenommen werden wird, daß keine unbekannte Gläubiger vorhanden seien und sofort dieser Nachlaß den zum Theil im Auslände wohnenden Erben verabfolgt werden wird. —
Gießen den 16. Februar 1836.
Von Commissionswcgen.
Dietz, Commissionsrath.
191) Alle diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß der Conrad Pommers Wittwe zu Langgöns haben, werden aufgcsordert, solche
im Termin, Donnerstag den 7. April, Vormittags 9 Uhr, anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls, ohne Rücksicht auf sie, die Masse ver« theilt werden wird.
Gießen den 13. Februar 1836.
Eroßherzoglich Hessisches Stadtgericht. Müller.
Besondere Bekanntmachung.
195) Ich finde mich veranlaßt, in Erinnerung zu bringen, daß Dienstag und Samstag zu Geschäftstagen für die Landbewohner des Steuerbezirks Gießen bestimmt sind, und die Bewohner der Stadt Gießen nur an den übrigen Tagen , und zwar Vormittags von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr angenommen werden können.
Gießen am 19. Februar 1836.
Der Gr. Steuer-Commissair.
L e u ch t w e i ß.


