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^leischpreise

kr. | pf.

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preise.

Waizen | Korn | Gerste

Gemas

St ä d t e

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. ff. kr. Pf. I ff. i kr. 200I

Pf.

Pf-

ff.

fr.

Pf-

fl.

fr

45

165

4

40

4

Marburg am 23. Jan.

Wetzlar am 13. Febr.

1 1

1

1

1

20

18

5

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6

4

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7

Darmstadt Gießen

30

15

10

8

7

5

6 48

49

4

4

3

4

L

6

12

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1

1

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Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...

fl. 3 2 3 2 3

das Malter das Malter'

auch das Mött das Achtel

j 8 i 40'

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iso! 4 j 45

200: v !

9

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15

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16

18

13

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch

40

30

ä 1 Psd. gutes Ochsenfleisch

= 1 ,, Kuhfleisch . . .

fr. Pf.

45

55

4Psd.-Lth. Qt. Roggenbrod . . .

3 ,, /, ,, ,r .....

6

27 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

7 3 Wasserwerk

6 2 Milchbrod

7 3 Taigscher

LZiei preise.

1 desgl. ausgemästetes Schweinefleifch. . Hammelfleisch . .

Maas prdinaires Bier . . . . auch . .

Maas Doppelbier.....

Marktpreise.

Maas M'lch

fl- i kr.

1 Psd. Butter......

auch . . .

3 Handfäse

3 Eyer

4 Pfd. Waizenmebl . . . .

4 , grob geschälte Gerste .

1 , klein geschälte Gerste .

1 </ Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . :2st§'§='s 1 , Schinken oder Dörrfleisch

1 RindSfett.....

1 Hammelsfett ....

1 Schweineschmalz, ausgelasse­nes ...

1 desgl. unausgelassenes .

Samstag, dm

36.

\_Xv V s o

Frucht- und Victnalieupreise zu Gießen vom 15. bis 20. Febr.

Eviccalladungen.

192) Um das Inventar über den Nachlaß der dahier verstorbenen Jungfer Henriette Lynker aufstellen und abschließen zu können, werden die­jenigen, welche Forderungen oder sonstige An­sprüche an diesen Nachlaß haben sollten, hiermit aufgefordert, solche in dem hierzu auf

Samstag den 5. künftigen MonatS März,

Vormittags 10 Uhr, in dem Hofgerichts«Ge­bäude anberaumten Termine anzugcbcn, gegen- falls angenommen werden wird, daß keine un­bekannte Gläubiger vorhanden seien und sofort dieser Nachlaß den zum Theil im Auslände woh­nenden Erben verabfolgt werden wird.

Gießen den 16. Februar 1836.

Von Commissionswcgen.

Dietz, Commissionsrath.

191) Alle diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß der Conrad Pommers Wittwe zu Langgöns haben, werden aufgcsordert, solche

im Termin, Donnerstag den 7. April, Vormit­tags 9 Uhr, anzuzeigen und zu begründen, wi­drigenfalls, ohne Rücksicht auf sie, die Masse ver« theilt werden wird.

Gießen den 13. Februar 1836.

Eroßherzoglich Hessisches Stadtgericht. Müller.

Besondere Bekanntmachung.

195) Ich finde mich veranlaßt, in Erin­nerung zu bringen, daß Dienstag und Samstag zu Geschäftstagen für die Landbewohner des Steu­erbezirks Gießen bestimmt sind, und die Bewoh­ner der Stadt Gießen nur an den übrigen Ta­gen , und zwar Vormittags von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr angenommen werden können.

Gießen am 19. Februar 1836.

Der Gr. Steuer-Commissair.

L e u ch t w e i ß.