Ausgabe 
16.1.1836
 
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Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. Jan.

Samstag,

Qt. Roggenbrot; . .

10

12

Handkäse

dFrucIj

Gerste

Korn

Hafer

Waizen

Erbsen

18

165

40!

10

16

18

10

10

180

200

Darmstadt Gießen

>as Malter

>as Malter auch das Mött

l-ischyreis

Vrodpreise.

D. gutes Ochsenfleifch . . Kuhfleisch . . . . . Rindfleisch .... . Kalbfleisch .... desgl. ausgemästetes . . Schweinefleisch.... Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...

Schmartemagen . . . geräucherter Speck .. . Schinken oder Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett .... Schweineschmalz, ausgelasse­nes . . . desgl. unausgelassenes .

Marburg"am 3. Ian.

1 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

1 3 Wasserweck .....

> L Milchbrod .....

1 8 Taigscher .....

Wierpreise.

Maas ordinaires Bier

Maas Doppelbier ....

Marktpreise.

Pfd. Butter . ... auch . . . .

d. Waizenmehl

. grob geschälte Gerste . klein geschälte Gerste .

ise.

Polizeiliche Bekanntmachung.

1) Ein Flötenstock, ein Geldtäschchen mit einigem Geld, ein Schlüssel und eine Schcere- sind gefunden, und auf das Polizeibureau abgegeben worden.

Zugleich wird hiermit weiter bekannt gemacht, daß wenn sich zu dem in der Bekanntmachung vom 10. Decbr. v. I. M 96 erwähnten Dachshund der Eigenthümer nicht annoch binnen acht Tagen auf dem Polizeibureau anmeldet und legitimirt, gedachter Hund dem dermaligen Besitzer als Eigenthum zuerkannt werden wird.

Gießen den 14. Januar 1836. Gr. Hess. Kreisrath

I. d. B.

, Znlehner.

Evictalladung.

34) Nachdem der Bürger und Distillateur Georg Gerhardt Höstreich von hier mit Zurück­lassung eines Testaments verstorben ist, und der darin berufene Erbe, Kaufmann Ludwig Fried­rich Höstreich dahier, diese angetragene Erb­schaft unter Berufung auf die Rcchtswohlthat des Inventars angetreten hat, so werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Georg Gerhardt Höstreich aus irgend einem Grunde

etwas zu fordern haben, hierdurch aufge­fordert, diese ihre Forderung um so gewisser innerhalb 6 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzugebcn, als sonst das Znventarium ohne Rück­sicht auf dieselben abgeschlossen und der Nachlaß dem Tcstamentserbcn nach demselben zugcwiesen werden wird.

Gießen den 19. Decbr. 1835.

Großherzoglich Hessisches Stadtgericht M ü l l e r.