14, Mai
Samstag, Sen
2 20
(*
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 7. bis 14. Mai.
Vrovpreise
^lriscypreise
kr.
Pf.
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Pf.
2
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10
1
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1
dFrtt cytpreise.
Städte
Gemas
Korn
Gerste
Hafer
Warzen
Erbsen
Linsen
st.
kr.
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kr.
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st.
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50
4
45
165
5
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Darmstadt Gießen .
5
6
4
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8
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16
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3
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7
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1
4 S
7
3 4
6 17
18
4
Pf.
2.00
Rindfleisch Kalbfleisch
fl. 3 3 3 2
4
fl. 4 4 4 3 5
iPsd. —Lth. — 2t. Roggeiibrod
3 U — rr fl ff -
6 „ — „ — „ „ . •
das Malter das Malter auch das Mött das Achtel
Marburg am 24 April
Wetzlar am 7 Mai
27 Lth.
7 „
6 ,, 7 „
jjiS 1 ' = § 1 ■°» 1
= ®-q .
= 1
kr.
16
Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . .
Bratwurst . ...
IPfd.gutes Ochsenfleisch .
Kuhfleisch . . . .
— 2t. Kümmel- oder gemischtes Brod
3 „ Wasserweck ......
2 „ Milchbrod
3 „ Taigscher
Wierpreise.
1 „ desgl. ausgemästetes Schweinefleisch. .
1 „ Schwartemagen . , .
1 „ geräucherter Speck . .
1 Schinken oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett.....
1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ...
1 „ desgl. unausgelassenes .
Maas vrdinaires Bier . . . auch .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch .....
1 Pfd. Butter auch . . .
3 Handkäse ......
6 Eyer........
1 Pfd. Waizenmehl . . . .
1 , grob geschälte Gerste .
1 , klein geschälte Gerste .
50
37
1 1
1
Polizeiliche Bekanntmachungen.
6) In einem hiesigen Privathause ist ein Ring gesunden und in Verwahrung genommen worden; der allenfallsige Eigenthümer hat sich auf dem Polizeibureau zu legitimiren.
Gießen den 13. Mai 1836. Der Großh. Kreisrath
I. d. B.
Z u l e h n e r.
7) Zwei Friedrichs'dor sind mir von Hrn. K. R. mit dem Ersnchen übergeben worden, solche nach meinem Ermessen unter einige der würdigsten hiesigen Armen zu vertheilen, was ich auf verlangen hierdurch bescheinige, und zugleich bemerke, daß die vertheilung bereits Statt ge« funden hat.
Meßen den 13. Mai 1836. Z u l e h n c r.
Ediccalladung.
<k24) Zum Zweck der Richtigstellung des Nachlasses der Wittwe des verlebten Schneidermeisters Ludwig Geißler dahier werden alle diejenigen, welche Ansprüche an diesem Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefördert, solche sogewiß im
Termin den 16. Mai d. I. Vormittags geltend zu machen, als sonst ohne Rücksicht darauf das Jnvcntarium abgeschlossen und der Nachlaß den Erben überlassen werden wird.
Gießen den 22. April 1836.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.


