12. Novbr.
Samstag, den
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Frucht- und Victnalieupreise zu Gießen vom 5. bis 12. November
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3 Handfäse \ 7 Ever........
j 1 Pfd. Waizenmebl . . . . ij 1 , grob geschälte Gerste
!; 1 , fjein geschälk? Gerste .
IPfd gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuhfleisch
1 Rind eisch
1 „ $on schweren Rindern .
1 „ Kalbfleisch desgl. ausgemästekeS . . Schweinefleisch.... -Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...
Schn artemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch Rind-fett
1 „ Hammelsfett . . . .
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes . . .
1 „ desgl. unausgelassenes .
— Pfd.30Lth. — Qt. Rogzenbrod . . .
2 „ 26 „ — „
6 „ 20 „ — „
25 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
i „ — „ Wasserweck . . .
! „ — „ Milchbrod . . .
1 „ — „ Daigscher . . .
Wierpreise.
Maas ordinaireS Bier . . . .
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Maas Doppelbier.....
Marktpreis e.
Maas Milch
Pfd. Butter . .
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Städte
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Waizen
Korn
Gerste
Hafer
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Linsen !
Pt. fl. । fr.
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Darmstadt . . .
das Malter
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Gießen ....
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Marburg am 9 Oktbr.
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Wetzla, am 18 Jaü__
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Polizeiliche Bekanntmachung.
33) Ein Arbeitsbeutel, ein blecherner Leuchter, eine Gamasche, ein Päckchen mit Wäsche, Kleidungsstücke und mehrere Schlüssel sind gefunden und auf das Polizcibureau abaegebcu wordeni
Gießen den 11. Rovbr. 1836. Der Gr. Kreisrath.
I. d. V. Zulehner.
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EdiccaUadunq.
1130) Alle diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Knechts des Conditors Silberciscn, Io- bannes Schmidt aus Merlau, haben, werden aus- gesordert, solche binnen 8 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an dahier anzuzeigen, widrigenfalls, ebne daß Rücksicht auf sie genommen wird, der Nachlaß an die Verwandten ausgeliefert wird.
Gießen den 10. Novbr. 1836.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Besoudere Bekanntmachungen.
1126) Tic au die Stadtkasse zu bezahlenden Schulgelder vom 3. Quartal d. A. sind innerhalb 8 Tagen, bei Vcrmeldung gesetzlichen Zwangs, zu berichtigen.
Gießen den 8. November 1836.
Der Stadtrechner N e r n.
1141) Zur Wiederbesetzung der Forstschützen- Stclle im Hangenstein werden die hierzu Lusttragenden, welche sich tüchtig fühlen, die Prüfung bei der Forstbchörde zu bestehen, aufgefordert.


