Ausgabe 
12.3.1836
 
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12. Mürz

Samstag, Sen

36,

18

Frucht- und Victualtenpreife zu Gießen vom 5. bis 12. März.

4?leischpreise.

fr. 1 Pf.

Vrovpreise.

fr. 1 Pf-

5 = 55^5'2= 1 Pfd.gutes Ochsenfleisch . .

10

8

CS M 1 "

Kuhfleisch .....

;5=S5S§1,

. Rindfleisch.....

7

° i ,,

Kalbfleisch .....

5

-

-L %-Zg Z 1

desgl. auszemästetes . .

Schweinefleisch....

9

2

25'2 1 //

Hammelfleisch ....

2 r 2 O o v x

L ky ib. . j° 2 «s 1 "

Wurst von pur Schweinen

12

gemischte Wurst . . .

8

215»= = =.g» 1 ,

Bratwurst . ....

15

---

1 ,/

Schivartemagen . . .

16

geräucherter Speck . .

20

_

i

Schinfen oder Dörrfleisch

16

_

Rindsfett .....

18

_

Hammelsfett ....

13

___

«säSaSäS 1

Schweineschmalz, ausgelaffe-

aa

nes ...

20

_

L 1 ,

desgl. unausgelaffeneS .

18

IPfd.Lth. Qt. Roggendrod 3 .

6

12

27 Lth. St Kümmel- oder gemilchtes Brod

2

7 3 Wasserweck......

1

6 2 Milchbrod......

1

-

7 3 Taigscher......

1

Wierpreic-e.

1 Maas ordinaires Bier.......

4

auch.....

1 Maas Doppelbier........

7

Marktpreise.

1 Maas Milch .........

6

1 Pfd. Butter..........

19

auch.......

20

3 Handkäse . ....... .

4

_

5 Eher.......... . .

4

_

1 Pfd. Waizenmebl ........

3

__-

1 , grob gelchälte Gerste ....

4

1 , klein geichälte Gerste.....

dfruc!) tpreise.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. ft. fr.

Pf- ft. 1 fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

PflU'

Pf. fl. fr

Darmstadt . . .

das Malter

200

4 16

3 16

Gießen ....

das Malter

5 55

180 4 45

165 4

2 50

__ _

auch

6

2001 5

3

------

. -

Marburg am 28. Febr.

das Mött

4 30

3 40

3 10

-i 2 -

_

_ _ __

Wetzlar am 27. Febr.

das Achtel

69

15 18

- 4 40

'S 15

11 l -Mi.

Polizeiliche Bekanntmachung.

6) Alle in hiesiger Stadt sich aufhaltenden Personen, welche dahier keine Hei- mathsrechte besitzen und sich bisher über ihre Heimathsverhaltnisse entweder gar nicht oder nicht genügend legitimirt haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre benörhr'gen- den Papiere, bestehend in gültigen Päßen oder Heimathsscheinen, binnen acht Wochen, von heute an gerechnet, beizubringen, und der unterzeichneten Behörde vorzulegen, widrigenfalls sie cs sich selbst zuzuschreiben haben werden, wenn nach erfolglosen Ver­streichen der gesetzten Frist ihre Wegweisung von hier unnachsichtlich erfolgt.

Gießen den 9. März 1836.

Der Großh. Hess. K^eisrath

K. CH. Knorr.

Edictalladung.

251) Nachdem die gesetzlichen Erben des im Anfang December v. Z. verstorbenen Post« secretärs Redding der Erbschaft desselben entsagt

haben, und deshalb über den ruhenden Nachlaß desselben der Obergerichts-Anwalt von Meyerfeld dahier zum Curator bestellt worden ist; so wer­den auf des letzter» Antrag alle diejenigen, wel­che an den Nachlaß des verstorbenen Postsecre-