12. Mürz
Samstag, Sen
36,
18
Frucht- und Victualtenpreife zu Gießen vom 5. bis 12. März.
4?leischpreise.
fr. 1 Pf.
Vrovpreise.
fr. 1 Pf-
5 = 55^5'2= 1 Pfd.gutes Ochsenfleisch . .
10
8
—
CS M 1 "
Kuhfleisch .....
;5=S”5S§1,
. Rindfleisch.....
7
—
° i ,,
Kalbfleisch .....
5
—-
-L %-Z’g Z 1 „
desgl. auszemästetes . .
—
Schweinefleisch....
9
2
25'2 1 //
Hammelfleisch ....
2 r 2 O o v x
L ky ib. . j° 2 «s 1 "
Wurst von pur Schweinen
12
—
gemischte Wurst . . .
8
—
■215»= = =.g» 1 ,
Bratwurst . ....
15
---
1 ,/
Schivartemagen . . .
16
—
geräucherter Speck . .
20
_
i „
Schinfen oder Dörrfleisch
16
_
Rindsfett .....
18
_
Hammelsfett ....
13
___
«säSaSäS 1 „
Schweineschmalz, ausgelaffe-
aa
nes ...
20
_
L 1 ,
desgl. unausgelaffeneS .
18
—
IPfd.—Lth. — Qt. Roggendrod 3 „ — „ — „ „ .
6 „
12
27 Lth. — St Kümmel- oder gemilchtes Brod
2
—
7 „ 3 „ Wasserweck......
1
6 2 „ Milchbrod......
1
-—
7 „ 3 „ Taigscher......
1
Wierpreic-e.
1 Maas ordinaires Bier.......
4
auch.....
1 Maas Doppelbier........
7
Marktpreise.
1 Maas Milch .........
6
—
1 Pfd. Butter..........
19
auch.......
20
3 Handkäse . ....... .
4
_
5 Eher.......... . .
4
_
1 Pfd. Waizenmebl ........
3
__-
1 , grob gelchälte Gerste ....
4
—
1 , klein geichälte Gerste.....
—
dfruc!) tpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. ft. fr.
Pf- ft. 1 fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
PflU'
Pf. fl. fr
Darmstadt . . .
das Malter
200 — —
— — —
— 4 16
— 3 16
Gießen ....
das Malter
— 5 55
180 4 45
165 4 —
— 2 50
— —
_ —_ _
auch
— 6 —
2001 5 —
— — —
— 3 —
----- —-
. — — - ■
Marburg am 28. Febr.
das Mött
— 4 30
— 3 40
— 3 10
-i 2 -
— — _
_ _ __
Wetzlar am 27. Febr.
das Achtel
— 69
— 15 18
- 4 40
— 'S 15
— — —
11 — ■ ■ l -Mi.
Polizeiliche Bekanntmachung.
6) Alle in hiesiger Stadt sich aufhaltenden Personen, welche dahier keine Hei- mathsrechte besitzen und sich bisher über ihre Heimathsverhaltnisse entweder gar nicht oder nicht genügend legitimirt haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre benörhr'gen- den Papiere, bestehend in gültigen Päßen oder Heimathsscheinen, binnen acht Wochen, von heute an gerechnet, beizubringen, und der unterzeichneten Behörde vorzulegen, widrigenfalls sie cs sich selbst zuzuschreiben haben werden, wenn nach erfolglosen Verstreichen der gesetzten Frist ihre Wegweisung von hier unnachsichtlich erfolgt.
Gießen den 9. März 1836.
Der Großh. Hess. K^eisrath
K. CH. Knorr.
Edictalladung.
251) Nachdem die gesetzlichen Erben des im Anfang December v. Z. verstorbenen Post« secretärs Redding der Erbschaft desselben entsagt
haben, und deshalb über den ruhenden Nachlaß desselben der Obergerichts-Anwalt von Meyerfeld dahier zum Curator bestellt worden ist; so werden auf des letzter» Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Postsecre-


