Samshag, -en
» MUWW^A),«.
Frucht- und Victualienpreift zu Gießen vom 3. bis 10. December.
Vrodpreise
^ririecliyrrigr
kr.
Pf.
Pf.
kr.
“5se
O § =.2’
2
1
■E@:
1 „ Bratwurst .
1
»2 =
E
F^rucytpreise
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
ft.
kr.
Vf-
kr.
fl. i kr.
Vf-
Vf-
kr.
Vf-
fl.
kr.
Vf-
fl.
200
30
195
90
8
18
75
80 2
7
55 1
20
1 1
1
20
18
30
40
4
6
7
Darmstadt Gieß?«
1 1
1 1 1 1
1 1
S
5
4
3
2
50
55
6 6
S 3
10
8
7
8
6
10 7
12
8
15
16
20
16
18
18
6 19
20
4
8
3
4
8
Vf.
200
fl- 5 4
fl. 3 2 2 2
40
45
”8 5.3
Ot. Kümmel- oder gemischtes Brod
„ Wafferweck
„ Milchbrod
„ Taigscher .....
Vierpreise.
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
2
6
12
2
1
1
1
*: 5?H c «,-rG-b “2 s .SeK‘r L «2=0.2 2 2
Marburg am 12Novbr.
Wetzlar am 18 3uli
1 Pfd. gutes Ochsenfleifch
1 .Muhfleisch . . .
25 Lth
7 „
6 „
7 „
— Psd.MLth. — Qt. Roggenbrod
2 „ 26 „ — „ „ . .
5 „ 20 „ — „ „ . .
Rindfleisch ..... Bon schweren Rindern .
Kalbfleisch desgl. ausgemästetes . .
Schweinefleisch .... Hammelfleisch .... Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . .
Rindsfett.....
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes ... desgl. unausgelassenes .
Marktpreise.
1 Maas Milch
i Pfd. Butter auch . . . .
3 Handkäse
7 Eyer
1 Pfd. Waizenmehl .....
1 , grob geschälte Gerste . .
1 , klein geschälte Gerste . .
Maas ordinaires Bier . . . . auch . .
Maas Doppelbier
1 „ Schwartemagey . . , 1 „ geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch
Städte I Gemäs
Edictalladung.
1263) Die Gläubiger des verstorbenen Wilhelm Weller von Altenbuseck, für dessen Sohn die väterliche Erbschaft nur unter der Rechts- wohlthat des Inventars angetretcn worden, werden aufgefordert, zum Zweck der Feststellung der Masse ihre Forderungen im Termine
den 6. Januar 1837 Vormittags 9 Uhr bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls dieselben bei diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 1. Decbr. 1836.
Gr. Hess. Landgericht.
P l o ch.
Besondere Bekanntmachungen.
1827) Wie Zinsen aller bei der Spar
und Leihkasse angelegten Capitalien sollen im Monat December l. I. bezahlt werden. Es werden daher die Interessenten aufgefordert, ihre Capitalziuscn, welche zu Ende des Monats December fällig werden, an den, auf den Mittwoch jeder Woche bestimmten Geschäftstagen, unter Vorlegung ihrer Schuldscheine, auch dann in Empfang zu nehmen und zu quittiren, wenn solche dem Capital zugeschlagen werden sollen, die Capitalien erst im Laufe dieses Jahrs angelegt wurden und mithin volle Jahreszinsen noch nicht aufgewachsen sind.
Da die Arbeiten am Ende des Jahrs sich zu sehr häufen, so würde es sowohl dem Interesse der Zinsen-Empfänger, als der Verwaltung entsprechen, wenn die Empfangnahmen schon Mittwochs, den 7. u. Mittwochs, den 14. Decbr., Vormittags von 8 bis 12 Uhr, geschehen und


