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Bekanntmachung.
897) Das gesetzliche Verbot des unbefugten Mitnehmeus von Hunden in Felder und Wälder bei 5 fl. Strafe bringt man hierdurch in Erinnerung, mit dem Bemerken, daß auch die hiesigen Flurschützen angewiesen sind, die Contravenienten zur Bestrafung bei den- Gr. Forstgerichten nunachsichtlich anruzeigcn.
Gießen am 7. September 1835.
Edicralladungett.
901) Johannes Velten, Nitterwirth von Eroßenlinden, hat unterm 13. Mai 1815 eine gerichtliche Obligation über ein von dem Großh. Hofgerichts-Advokaten Busch von 700 fl. entliehenes Capital errichtet. Da nach Angabe der Interessenten das Capital abgetragen, die Obligation in dem Hypothckenbuch aber nicht gelöscht worden ist, so wurden alle diejenigen, welche Ansprüche an die' vorerwähnte Obligation
Gr. Hess. Forstinspcction.
Dr. Heyer.
geltend machen zu können glauben, aufgefordert, solche so gewiß innerhalb einer Frist von 4 Wochen dahier anzuzeigcn und zu begründen, als sonst nach Ablauf dieser Frist der Eintrag in dem Hypothekenbuch ohne Weiteres gelöscht werden wird.
Gießen den 16. August 1836.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
823) Forderungen an dem Nachlaß des
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 3. bis 10. September.
Wrovpreise.
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Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod „ Wasserwerk „ Milchbrod „ Taigscher Nierprtiße.
25 Lth.
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1 MaaS Milch
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1 Pfb. Waizenmebl . . . .
1 , grob geschälte Gerste .
1 , klein geschälte Gerste .
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10. Stplbr.
36.
FfleischUreise.
Städte
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Rindfleisch
Don schweren Rindern .
neS . . .
1 „ besgl. uuausgelaffenes .
Hammelfleisch .... Wurst ron pur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . ...
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken ober Dörrfleisch RinbSsett Hammels fett .... Schweineschmalz, ausgelaffe-
„ Kalbfleisch . . .
1 „ beSgl. ansgemästeteS Schweinefleisch. .
1 Pfb. gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .
Darmstabt . . .
Gießen ....
Marburg am 1 August
Wetzlar am 18 Juli


