Einzelbild herunterladen

9. 3an,

36

18

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 2, bis 9. Jan.

fr. | pf.

Wrospreise.

F^leiscypreise

fr.

Ff.

auch

.Fruchryreise.

| Waizen | Korn

»nim«intu ? 11 f.ir»«ur«Muc

Geniäs

Städte

Gerste

Bf. fl. kr.Kf. fl. 200

fr.

Pf-

fr.

165

Q

K

6

4

20

18

4

5

3

15

10

18

20

21

5

7

4

8

1

1

10

8

7

5

2

3

2

3

Darmstadt Gießen

3 Handkäse

4 Eyer .

2

6

12

das Malter das Malter

auch

das Mött jMä Achtel

501180 200 80 101

80

10

40

8

4

4

4

8

4

9| 6j 12

8

15

16

20

16 18 13

Rindssett

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelasse­nes . . . desgl. unausgelassenes .

Schwartemagen . . . .. geräucherter Speck . . 1 Schinken oder Dörrfleisch

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....

Rindfleisch Kalbfleisch desgl. ausgemästetes . . Schweinefleisch.... Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst . ...

1 Pfd. Waizenmeb! . .

1 , grob geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste

i Pl'd. Lth. Qt. Roggenbrod . . .

3 - -

6

27 Lth. Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

7 3 Wasserweck .

6 2 Milchbrod . .

7 3 Taigscher . .

Wrerpreise

1 Maas ordinaires Bier . . auch

1 Maas Doppelbier . . .

M^rktPreise.

i Pfd. Butter

Marburg am 3. Jan.

Wetzlar am 2. Jan.

1

1

1

1 1

1

1 1

1 1

1

50

2

1

1

1

Cdiclalladung.

34) Nachdem der Bürger und Distillateur Georg Gerhardt Höstreich von hier mit Zurück­lassung eines Testaments verstorben ist, und der darin berufene Erbe, Kaufmann Ludwig Fried­rich Höstrcich dahier, diese angetragene Erb­schaft unter Berufung auf die Nechtswohlthat des Inventars angetreten hat, so werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Georg Gerhardt Höstreich aus irgend einem Grunde etwas zu fordern haben, hierdurch aufge- fordcrt, diese ihr« Forderung um so gewisser innerhalb 6 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzugeben, als sonst das Anventarium ohne Rück­sicht auf dieselben abgeschlossen und der Nachlaß dem Testamentserben nach demselben zugewicsen werden wird.

Gießen den 19. Decbr. 1835.

Großherzoglich Hessisches Stadtgericht Müller.

Besondere Bekanntmachungen.

37) Wenn gleich bei dem bestehenden Kre­dit der Stadt Giesen die Hoffnung vorhanden ist, die Kapital-Schulden demnächst auf 3% herabzusetzen, so beabsichtigt doch der Stadtvor­stand im Zntercffe der Gläubiger eine solche all­gemeine Reduktion für die Folge nicht, hat in­dessen, nachdem bereits der größere Theil der Gläubiger in die Herabsetzung des Zinsfußes auf 3% % gewilligt, auch die Anerbietungen zu neuen Anlehen in diesem Zinsfuß in Menge Statt finden, den Entschluß gefaßt, das Ne- ductious - Geschäft ohne Aufschub zu vollenden.

Es werden daher hiermit alle Kapitalien der Stadt Gießen, bei welchen der Zinsfuß von 4 % noch besteht, mit dem Anfügen aufgekün­digt, daß nach Ablauf von 3 Monaten vom Tage der Erscheinung dieser Bekanntma, chung an, diese Kapitalien an der Stadtkasse in Empfang zu nehmen sind, indem von da gn keine Zinsen mehr bezahlt werden.