9. 3an,
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18
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 2, bis 9. Jan.
fr. | pf.
Wrospreise.
F^leiscypreise
fr.
Ff.
auch
.Fruchryreise.
| Waizen | Korn
»—nim«in —tu ? । 11 f.ir»«ur«Muc
Geniäs
Städte
Gerste
Bf. fl. kr.Kf. fl. 200 — — — —
fr.
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fr.
165
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6
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20
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2
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Darmstadt Gießen
3 Handkäse
4 Eyer .
2
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12
das Malter das Malter
auch
das Mött jMä Achtel
501180 — 200 80 — 101 —
80
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9| 6j 12
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Rindssett
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes . . . desgl. unausgelassenes .
Schwartemagen . . . .. geräucherter Speck . . 1 Schinken oder Dörrfleisch
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....
Rindfleisch Kalbfleisch desgl. ausgemästetes . . Schweinefleisch.... Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . . .
1 „ Bratwurst . ...
1 Pfd. Waizenmeb! . .
1 , grob geschälte Gerste
1 , klein geschälte Gerste
i Pl'd. — Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
3 „ - „ - „
6 „ — „ — „
27 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
7 „ 3 „ Wasserweck .
6 „ 2 „ Milchbrod . .
7 „ 3 „ Taigscher . .
Wrerpreise
1 Maas ordinaires Bier . . auch
1 Maas Doppelbier . . .
M^rktPreise.
i Pfd. Butter
Marburg am 3. Jan.
Wetzlar am 2. Jan.
1
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1
1 1
1
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50
2
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1
Cdiclalladung.
34) Nachdem der Bürger und Distillateur Georg Gerhardt Höstreich von hier mit Zurücklassung eines Testaments verstorben ist, und der darin berufene Erbe, Kaufmann Ludwig Friedrich Höstrcich dahier, diese angetragene Erbschaft unter Berufung auf die Nechtswohlthat des Inventars angetreten hat, so werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Georg Gerhardt Höstreich aus irgend einem Grunde etwas zu fordern haben, hierdurch aufge- fordcrt, diese ihr« Forderung um so gewisser innerhalb 6 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzugeben, als sonst das Anventarium ohne Rücksicht auf dieselben abgeschlossen und der Nachlaß dem Testamentserben nach demselben zugewicsen werden wird.
Gießen den 19. Decbr. 1835.
Großherzoglich Hessisches Stadtgericht Müller.
Besondere Bekanntmachungen.
37) Wenn gleich bei dem bestehenden Kredit der Stadt Giesen die Hoffnung vorhanden ist, die Kapital-Schulden demnächst auf 3% herabzusetzen, so beabsichtigt doch der Stadtvorstand im Zntercffe der Gläubiger eine solche allgemeine Reduktion für die Folge nicht, hat indessen, nachdem bereits der größere Theil der Gläubiger in die Herabsetzung des Zinsfußes auf 3% % gewilligt, auch die Anerbietungen zu neuen Anlehen in diesem Zinsfuß in Menge Statt finden, den Entschluß gefaßt, das Ne- ductious - Geschäft ohne Aufschub zu vollenden.
Es werden daher hiermit alle Kapitalien der Stadt Gießen, bei welchen der Zinsfuß von 4 % noch besteht, mit dem Anfügen aufgekündigt, daß nach Ablauf von 3 Monaten vom Tage der Erscheinung dieser Bekanntma, chung an, diese Kapitalien an der Stadtkasse in Empfang zu nehmen sind, indem von da gn keine Zinsen mehr bezahlt werden.


