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GrimsraZ, Srn

6» August

Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 30. Juli bis 6. August.

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Wrodpreise

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1 Pfd. gutes Ochssiifleisch .

1 Kut>fleisch ....

Rindfleisch

Von schweren Rindern .

Gewöhnliches ., . .. . .

Kalbfleisch desgl. ausgemästeteZ . . Schweinefleisch . . . .

Hammelfleisch ....

Wurst ro» pur Schweinen gemischte Wurst . . .

Bratwurst . ...

Schwartemagen . . .

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20

Lth.Qt. Kümmel- oder gemischte!

Wasserweck ....

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Rindsfett

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelasse­nes ... desgl. unausgelassenes .

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1 geräucherter Speck . . ;?« § i Schinken oder Dörrfleisch

- Milchbro» . .

- Taigscher . . .

Wirrpreise. ordinaires Bier . . . auch . .

Doppelbier ....

Marktpreise.

Milch

1 Pfd. Butler......

auch . . . .

3 Handkäse

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1 Pfd. Waizenmebl

1 , grob geschälte Gerste . .

1 , klein geschälte Gerste . .

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Städte

1 - - _________________________________ :

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linse«

Pt. fl. i fr.

Pf. fl. : fr.

Pf. fl- fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt . . .

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Wetzlar «y> 18 Juli .

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Besondere Bekanntmachungen.

730) Alle diejenigen, welche

1) am 25. und 31. Mai, 14. und 27. Juni Hol; und Bohnenstangen in den städtischen Waldungen und im Magazin, so wie Pap­pelstämme vor dem Neuwcger-Thor und

2) am 27. und 28. Juni, 13. und 22. Juli und am 1. August Gras von den städti- schon Wiesen und in den Waldungen er­steigert und die Zahlung dafür noch zu leisten .Haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Schuldigkeit binnen 8 Tagen um so gewisser an die Stadtkasse abzuführen, als sonst mit den gesetzlichen Zwangsverfahren gegen sie vorgegangen werden muß.

Gießen den 3. August 1336.

Der Stadtrechner

N e r n.

778) In künftiger Woche wird wieder Waldheu versteigert, wovon ich die Steigliebha­ber vorläufig unterrichte.

Den Tag und die Art der Versteigerung werde ich durch die Schelle noch näher bezeich­nen lassen.

Gießen den 5. August 1836.

Der Bürgermeister E. S i l b e r e i se n. -

779) Die Schulgelder vom zweiten Quartal d. I. sind binnen 8 Tagen, bei Vermeidung ge­setzlichen Zwangt, an die Stadtkasse zu be­richtigen.

Gießen den 3. August 1836.

Der Stadtrechner

Nern.