GrimsraZ, Srn
6» August
Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 30. Juli bis 6. August.
z©
(•
Wrodpreise
dHf tstijprnsr.
fr.
Pf.
— Pfd.öOLth. — Qt. Roggenbrod .
5 »-s
Br,d
1 Maat
4
=$:
i MaaS
7
«i
t Maas
<5
Frachtpreise.
7 <i. | •
6
15
16
4
4 a
4
1 1
1
2
6
12
2
1
1
1 Pfd. gutes Ochssiifleisch .
1 „ Kut>fleisch ....
Rindfleisch
Von schweren Rindern .
Gewöhnliches ., . .. . .
Kalbfleisch desgl. ausgemästeteZ . . Schweinefleisch . . . .
Hammelfleisch ....
Wurst ro» pur Schweinen gemischte Wurst . . .
Bratwurst . ...
Schwartemagen . . .
„ 26 „ — „ „ . . .
„ 20 „ — „
Lth. —Qt. Kümmel- oder gemischte!
„ — „ Wasserweck ....
2
5
25
7
6
7
Rindsfett
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes ... desgl. unausgelassenes .
1 1
1
' 1 1
1 1
1
1 1 1\,
1 „ geräucherter Speck . . ;“?« § i Schinken oder Dörrfleisch
- „ Milchbro» . .
- „ Taigscher . . .
Wirrpreise. ordinaires Bier . . . auch . .
Doppelbier ....
Marktpreise.
Milch
1 Pfd. Butler......
auch . . . .
3 Handkäse
5 Svec
1 Pfd. Waizenmebl
1 , grob geschälte Gerste . .
1 , klein geschälte Gerste . .
fr.
Pf. |
10
2
8
7
—
8
—
7
—
5
2 1
—
—
9
2
8
12
—
8
—
15
—
16
—
20
—
16
—
18
—
13
—
20
—
18
—
Städte
1 - - _________________________________ :
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linse«
Pt. fl. i fr.
Pf. fl. : fr.
Pf. fl- fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Darmstadt . . .
dal Malter
200 — —
— —
— 4 -
— 3 12
— — —
Gssßen ....
das Malter
— 6 ! —
180 5 —
165 4 -
— 2 50
— — —
—— ——■
auch
— — j —
200 5 30
- — —
Marburg «m 1 August
das Mött
— 5 i —
— 4 —
— 3 —
— 2 —
■-- —— ——
— — .—
Wetzlar «y> 18 Juli .
dal Achtel
— 6 ! 20
— 5 37
— 5 —
— 4 —
— — —
— — —
Besondere Bekanntmachungen.
730) Alle diejenigen, welche
1) am 25. und 31. Mai, 14. und 27. Juni Hol; und Bohnenstangen in den städtischen Waldungen und im Magazin, so wie Pappelstämme vor dem Neuwcger-Thor und
2) am 27. und 28. Juni, 13. und 22. Juli und am 1. August Gras von den städti- schon Wiesen und in den Waldungen ersteigert und die Zahlung dafür noch zu leisten .Haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Schuldigkeit binnen 8 Tagen um so gewisser an die Stadtkasse abzuführen, als sonst mit den gesetzlichen Zwangsverfahren gegen sie vorgegangen werden muß.
Gießen den 3. August 1336.
Der Stadtrechner
N e r n.
778) In künftiger Woche wird wieder Waldheu versteigert, wovon ich die Steigliebhaber vorläufig unterrichte.
Den Tag und die Art der Versteigerung werde ich durch die Schelle noch näher bezeichnen lassen.
Gießen den 5. August 1836.
Der Bürgermeister E. S i l b e r e i se n. -
779) Die Schulgelder vom zweiten Quartal d. I. sind binnen 8 Tagen, bei Vermeidung gesetzlichen Zwangt, an die Stadtkasse zu berichtigen.
Gießen den 3. August 1836.
Der Stadtrechner
Nern.


