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einzigen Unterschiede jedoch, daß an den drei erst bezeichneten Tagen die Reinigung nie vor 9 Uhr deS Vormittags ihren Anfang nehmen darf.

9) Eltern und Dienstherrschaften bleiben für die auf die gegenwärtigen Anordnungen Bezug habenden Handlungen ihrer Kinder und Dienstboten verantwortlich.

Gießen den 13. August 1836. Der Gr. Hess. Kreisrath

K. Ch. Knorr.

23) Ein Geldbeutel mit einigen Kreuzern Geld, eine Gürtelschnalle, ein Halstuch und ein Sacktuch sind gefunden und auf das Polizeiburcau abgegeben worden.

Gießen den 2. September 1836. Der Gr. Kreisrath.

I- d. V.

Z u l e h n e r.

24) Zwei herrnlos umherirrende Hnude sind anfgefangcn und inZLcrwahrnug genommen worden. Die allenfallsigen Eigenthümer haben sich so gewiß binnen 8 Tagen auf dem Polizei, bureau zu legilimiren, widrigenfalls die in Frage stehenden Hnnde den dermaligen Besitzern alö Eigenthum werden zuerkannt werden.

Gießen den 2. September 1836. Der Gr. Kreisrath.

I. d. V.

Z u l e h n e r.

----- H ,Mii ii iriwgäiro.,.------------

Edictalladung.

872) Johannes Stanbitz, ehelicher Sohn des verstorbenen Johann Peter Staubitz und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Elisabeth, geb. Nau, von Baumbach, welcher im Jahr 1812 als Soldat mit der ehemaligen westphälischeuChaffcur- garde nach Rußland marschirt, nicht wieder zurück- gekommen und von seinem Leben und Aufcnt- halc keine Nachricht gegeben, wird oder seine etwaigen dahier unbekannten Erben auf den An­trag seiner nächsten Verwandten hiermit vorge­laden, innerhalb drei Monaten, von heute an gerechnet, sich bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls ersterer für todt erklärt die anderen aber mit ihren etwaigen Erbansprüchcn ausgeschlossen werden sollen und das Vermögen den ^ausgetretenen Verwandten verabfolgt werden wird.

Marburg am 18. August 1836.

Kurfürstliches Landgericht.

Hille.

vt. Scheu ck, Rechtspraktikant.

Besondere Bekanntmachung.

873) Landwirthschaftliches Fest in Gießen betreffend.

Die Theiluahmc, welche das hiestge Publikum au dem im vorigen Jahre da­hier Statt gehabten landwirchschaftlichen Feste gezeigt hat, läßt cm gleiches Interesse an dem 'diesjährigen hoffen.

Dasselbe findet Montag, den 12. d. M, auf den Wiesen an der alten Wieseck- brücke vor dem Neuenweger Thore Statt. Es wird hierbei die Anordnung getroffen werden, daß die Zuschauer Gelegenheit ha­ben, den Preisvcrtheiluugen des laudwirth- schaftlichen Vereins, den andern Festlich­keiten und Belustignngen beizuwohnen, ohne sich dem Gedränge auszusetzcn.

Zur Deckung der Kosten ist bereits eine Subskriptionsliste eröffnet worden und man glaubt sich der Hoffnung hingeben zu können, daß durch zahlreiche Unterzeich­nungen von Beiträgen die Möglichkeit her- beig'efnhrt wird, dem Feste die größtmög­lichste Ausdehnung zu geben.

Gießen den 1. Septbr. 1836.

Der Comite des diesjährigen landwirthschaftlichen Festes.

Versteigerungen.

875) Moutag, den 12. September d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen tu dem Gasthaus zur Krone 2 Ochsen im Wege der HülfSvollstreckung gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Gießen den 1. September 1836.

Gr. Hess. Stadtgericht.

-Müller.

874) Montag, den 19. September d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Nathhause