Ausgabe 
3.9.1836
 
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Samstag, Sen

3 Septbn

Frucht- und Victuallenpreise zu Gießen vom 27. August bis 3. September.

FNeischpreise.

fr.

Pf-

kr. | pf.

7

1

1

Maas

1

#1 uclitprels e.

Städte

G e m ä s

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

ft. fr.

Pf-

ft-

kr.

Pf-

ft.

fr.

40

37

4

10

8

Maas

Maas

S s

10

8

7

8

7

6

7

Pst

165

2

6

12

2

1

1

1

1

1

1

1

8

15

16

20

16

18

13

20

18

4

5

4 S

6 16

17

4

4

3

4

4

5

7

fr.

15 5

ft. 3 4

fr.

40

25

das Malter Las Malter auch das Mott

Achtel-

Pf. 200

Pf-

ISO 200

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelasse­nes ... desgl. m-ausgelassenes .

Hammelfleisch .... Wurst rcn pur Schweinen gemischte Wurst . . .

Bratwurst . ...

-Llilchbrod . .

- Taigscher . . .

Vierpreise. ordiuaires Bier . . . auch . . Doppelbier ....

Marktpreise,

Milch .

ft. fr.

6 j 10

6 | 15

5 -

6 1 20

S ai K

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 1 August

Wetzlar am 18 Juli

Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch Rindssett.....

8 3^85.2

25 Lth.Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

7 Wasserweck

1 Kalbfleisch . . .

1 desgl. ausgemästetes

1 Schweinefleisch . .

1

1

1 1

1

i Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 Kichfteisch.....

1 Rindfleisch

1 Von schweren Rindern .

Pf., ft.

- 3

Qr , P? zeili ch e Bekanntma ch unae n.

. r , . islUltatspolizeilichcn Rückstchtcn finde ich mich bewogen, fosgcnde, meistens auf bereits bestehende Vorschriften gegründete Anordnungen im wohlverstandenen Interesse alle hiestaen E », wohner zur allgemeine» und genauen Befolgung hierdurch zu veröffentlichen- ' 18 ®

1) Das «-.ze oder thellweisc Fortschaffcn, Abdecken und Verscharren aller aafall-...» pirtcil) und aller solchen Thiere, welche aus irgend einem Grunde gelobtet werden müssen und deren Fleisch entweder in der Regel nicht genossen, oder doch durch die Ursache ihres T°d5 unae, nEL 7 tC' Wn Stadtgebiete in Zukunft einzig und alle n nur von d?m

städtischen Wasenmeister oder degen Leuten bewerkstelligt werden, zu welchem Behufe diesem^aftenS binnen drei Stunden nach dem erfolgten Tode des betreffenden Th-eres hiervon Anz iqe zu machen ch und können Ausnahmen von der gegenwärtigen Bestimmung in den geeigneten Fällen üu dani ^"finden, wenn hierzu vorher die besondere polizeiliche Erlaubuiß eingeholt worden ist -Str

Zuwiderhandelnde werden für jeden einzelnen Fall, und zwar bei größeren Tbieraatt77//n / T 10 5rU,rb kln-'-ren mit 2 - 3 ff. Strafe belegt, Luch habenTfX b Ä "'.' l-er der nachfolgenden .n §. 3. enthaltenen Bestimmung entsprechend, zu entschädigen und di- sich ergebenden weiteren Kosten zu tragen. 4 "»,u-»o-gen unv cte

. . . lgleichviel ob in oder außerhalb der Stadt) tobte Thiere oder Tbeike dann»

Straßen, öffentlichen Plätze, Wege und Anlagen, oder in Brunnen, Kanäle Wasseraräbe»

1 Pfd. Butter auch

3 Kandkäse

5 Syer

1 Pfd. Waizenmehl . . .

1 , grob geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste

Brodpreise.

Pfd.30Ltt). Qt. Roggcnbrod

2 28

5 20