Samstag, Sen
3 Septbn
Frucht- und Victuallenpreise zu Gießen vom 27. August bis 3. September.
FNeischpreise.
fr.
Pf-
kr. | pf.
7
1
1
Maas
1
#1 uclitprels e.
Städte
G e m ä s
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
ft. fr.
Pf-
ft-
kr.
Pf-
ft.
fr.
40
37
— 4
10
8
Maas
Maas
S s
10
8
7
8
7
6
7
Pst
165
2
6
12
2
1
1
1
1
1
1
1
8
15
16
20
16
18
13
20
18
4
5
4 S
6 16
17
4
4
3
4
4
5
7
fr.
15 5
ft. 3 4
fr.
40
25
das Malter Las Malter auch das Mott
Achtel-
Pf. 200
Pf-
ISO 200
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes ... desgl. m-ausgelassenes .
Hammelfleisch .... Wurst rcn pur Schweinen gemischte Wurst . . .
Bratwurst . ...
• „ -Llilchbrod . .
- „ Taigscher . . .
Vierpreise. ordiuaires Bier . . . auch . . Doppelbier ....
Marktpreise,
Milch .
ft. । fr.
6 j 10
6 | 15
5 । -
6 1 20
S’ ai K
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 1 August
Wetzlar am 18 Juli
Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch Rindssett.....
8 3^85.2
25 Lth. —Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
7 „ — „ Wasserweck
1 „ Kalbfleisch . . .
1 „ desgl. ausgemästetes
1 „ Schweinefleisch . .
1
1
1 1
1
i Pfd. gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kichfteisch.....
1 „ Rindfleisch
1 „ Von schweren Rindern .
Pf., ft.
- 3
Qr , P? zeili ch e Bekanntma ch unae n.
. r , . islUltatspolizeilichcn Rückstchtcn finde ich mich bewogen, fosgcnde, meistens auf bereits bestehende Vorschriften gegründete Anordnungen im wohlverstandenen Interesse alle hiestaen E », wohner zur allgemeine» und genauen Befolgung hierdurch zu veröffentlichen- ' 18 ®
1) Das «-.ze oder thellweisc Fortschaffcn, Abdecken und Verscharren aller aafall-...» pirtcil) und aller solchen Thiere, welche aus irgend einem Grunde gelobtet werden müssen und deren Fleisch entweder in der Regel nicht genossen, oder doch durch die Ursache ihres T°d5 unae, nEL 7 tC'“ Wn Stadtgebiete in Zukunft einzig und alle n nur von d?m
städtischen Wasenmeister oder degen Leuten bewerkstelligt werden, zu welchem Behufe diesem lä^aftenS binnen drei Stunden nach dem erfolgten Tode des betreffenden Th-eres hiervon Anz iqe zu machen ch und können Ausnahmen von der gegenwärtigen Bestimmung in den geeigneten Fällen üu dani ^"finden, wenn hierzu vorher die besondere polizeiliche Erlaubuiß eingeholt worden ist -Str
Zuwiderhandelnde werden für jeden einzelnen Fall, und zwar bei größeren Tbieraatt77//n / T 10 5rU,rb kln-'-ren mit 2 - 3 ff. Strafe belegt, Luch habenTfX b Ä "'.' l-er der nachfolgenden .n §. 3. enthaltenen Bestimmung entsprechend, zu entschädigen und di- sich ergebenden weiteren Kosten zu tragen. 4 "»,u-»o-gen unv cte
. . . lgleichviel ob in oder außerhalb der Stadt) tobte Thiere oder Tbeike dann»
Straßen, öffentlichen Plätze, Wege und Anlagen, oder in Brunnen, Kanäle Wasseraräbe»
1 Pfd. Butter auch
3 Kandkäse
5 Syer
1 Pfd. Waizenmehl . . .
1 , grob geschälte Gerste
1 , klein geschälte Gerste
Brodpreise.
— Pfd.30Ltt). — Qt. Roggcnbrod
2 „ 28 „ — „
5 „ 20 „ — „


