Ausgabe 
2.4.1836
 
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Tamstag, den

18

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26. Marz bis 2. April.

i s ei) prei

ise

Roggenbrod

10

27

Maas

ordinaires Bier

Maas

Maas

i. Butter

27

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

50

Marburg

40

Darmstadt Gießen .

am 26 März

Handkäse Eyer ........ Pfd. Waizenmebl

, grob geschälte Gerste . .

, klein geschälte Gerste . .

Kümmel- oder gemischtes Brod Wasserwerk Milchbrod Taigscher

das Malter das Malter

das Mött das Achtel

20

18

40

25

180

200

Doppelbier

Marktpreise,

Milch

)fd. gutes Ochsenfleisch . .

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch ,, desgl. ausgemästetes . . , Schweinefleisch.... , -Hammelfleisch .... , Wurst reit pur Schweinen

gemischte Wurst . . .

Bratwurst . ...

, Schwartemagen . . .

, geräucherter Speck . .

.. Schinken oder Dörrfleisch

, Rindsfett , Hammelsfett ....

, Schweineschmalz, ausgelasse­nes . . .

, desgl. unausgelassenes .

Evi'ccalladungen.

286) In der Eoncnrssache des hiesigen Schutzjuden Moses Sußmann, jetzt Moses Suß- mann Drucker, sind nachbenannte Gläubiger:

1) die Geschwister Catharina und Magda­lena Oest,

2) der Nathsschöff Zodocus Blenner,

3) der Schutzjude Hirsch Abraham,

4) der Negierungs - Procurator Lt. Bücking,

5) der Handclsjude Salomon Löb,

6) der Kaufmann Hans Jacob Bücking,

7) der Commerzien-Asscssor Bücking,

8) der Kaufmann FriedrichWilhelm Hesse und

9) der Schutzjude Bärmann Wolf von hier, anfgetrcten und mit ihren Forderungen in dem Collocationserkeiintnisse vom 24. August 1802 anfgeführt, ohne daß sich über die Befriedigung derselben etwas ergicbt.

Da gegenwärtig ein Capital von etwa 700 bis 800 Rthlr. zur Masse gezogen, der jetzige Aufenthaltsort der obigen Gläubiger aber unbe­kannt ist, werden sie, beziehungsweise ihre Erben und Rechtsnachfolger, sowie alle sonst in dieser Sache Betheiligten aufgefordert, im Termine den 29. April d. I., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Landgerichte ihre Ansprüche so gewiß geltend zu machen und gehörig zu begründen, als widrigenfalls bei der Bertheilung der Masse an die übrigen Gläubiger auf sie keine Rücksicht wird genommen werden.

Marburg am 2. März 1836.

Kurfürstliches Landgericht Clo st ermann.

vt. Zimm ermann.