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Brodpreise,
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Linsen
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Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 24. Dccb. bis 2. Jan.
2
3
2
3
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassen nes ... desgl. unausgelassenes .
10 — so! — I
6 „ - 27 Lth.
7 „
6 „
7 „
IPfd. —Lth. — Qt. Roggenbrod 3 „
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1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuhfleisch
1 „ Stindl! ejsch
1 „ Kalbfleisch
1 „ desgl. ausgemästetes . .
1 „ Schweinefleisch....
1 „ Hammelfleisch ....
i „ Wurst von pur Schweinen
1 „ gemischte Wurst . . .
1 „ Bratwurst . ...
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
1 , Schinfen oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
— Qt. Kümmest oder gemischtes Brod
3 „ Wafferweck
2 „ Milchbrod
3 „ Taigscher
Hu ryrtiöe.
1 Maas ordinaires Bier . . . auch .
1 Maas Doppelbier ....
MsrKtpreise
1 Pfd. Butter auch . . .
3 Handfäse .....
4 Eyer
1 Pfd. Waizenmebl . . . .
1 , grob geschälte Gerste .
1 , klein geschälte Gerste .
Hafer i Erbsen
10
_
8
—
7
——
5
—
——
——
10
—
64
—.
12
——
8
—
15
——
16
—
20
—
16
—
18
—
13
—
20
—
18
—
• Städte
Gemas
Walzen
Korn
Gerste
Darmstadt . . .
das Malter
Pf.
200
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fr.
Pl-
fl.
fr.
fl. 4
fr.
Gießen ....
das Malter
—
5
50
180
4
35
165
4
Marburg am 20. Dec.
auch
—
6
.—
200
5
15
4
das Mott
—
4
40
3
40
3
10
Wetzlar am 25. Dec. J
^as Achtel
—
6
10
-
4
50
—
4
20
Edicralladung.
1164) Die Erben des dahier vcrstorbe- neu Burgers und Metzgers Conrad Coustanz haben dessen Nachlaß unter der Ncchtswohlthat des Inventars augetreten, es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an die Nachlaßmasse haben, hierdurch aufgefodert, dieselben im Termin Montag den 11. Januar 1836 Vormittags 10 Uhr so gewiß anzuzeigen, als sonst demnächst die Masse ohne Rücksicht auf sie ver- theilt werden wird.
Gießen £cn 7. Dezbr. 1835
Großherzoglich Hessisches Stadtgericht.
M ü l l - r.
Besondere Bekanntmachung.
4) Tie Erhebung der Zinsenlu«d Pachte aus der Gemarkung Gieße.- pr« 1836.
r-e Erhebung der Zinse» uud Pachte, welche
auf Grundstücken und Hofraithcn hiesiger Eemar, kung haften, sowie des Zchntsurrogatgeldes von den städtischen Baumstücken am Viehtriebe für das Jahr 1835, soll den 8. und 9. Januar 1836 drS Vor- und Nachmittags, und zwar die Zahlung der Zinsen und des Zehntsurrogates von den städtischen Baumstücken aus dem Rentamts-Bureau und die Lieferung der Pächte auf dem herrschaftlichen Fruchtspeicher dahier stattfiuden, was den Pflichtigen mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird daß gegen die Säumigen nach Ablauf dieses Termins alsbald erecutorisch vorgeschritten werden
Gießen den 22. Decbr. 1835.
Der Er. Renamts-Bicar.
B ö 11 i n g e r.


