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^flerschpreise

Brodpreise,

fr.

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1

Linsen

Pl- fl- kr. !Pf. fljfi 8 15!- _ _

fr.

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1

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12

4

5

7

20

21

4

4

3

Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 24. Dccb. bis 2. Jan.

2

3

2

3

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelassen nes ... desgl. unausgelassenes .

10 so! I

6 - 27 Lth.

7

6

7

IPfd.Lth. Qt. Roggenbrod 3

,£E «IO*-* '

K

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 Kuhfleisch

1 Stindl! ejsch

1 Kalbfleisch

1 desgl. ausgemästetes . .

1 Schweinefleisch....

1 Hammelfleisch ....

i Wurst von pur Schweinen

1 gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst . ...

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . .

1 , Schinfen oder Dörrfleisch

1 Rindsfett

Qt. Kümmest oder gemischtes Brod

3 Wafferweck

2 Milchbrod

3 Taigscher

Hu ryrtiöe.

1 Maas ordinaires Bier . . . auch .

1 Maas Doppelbier ....

MsrKtpreise

1 Pfd. Butter auch . . .

3 Handfäse .....

4 Eyer

1 Pfd. Waizenmebl . . . .

1 , grob geschälte Gerste .

1 , klein geschälte Gerste .

Hafer i Erbsen

10

_

8

7

5

10

64

.

12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

Städte

Gemas

Walzen

Korn

Gerste

Darmstadt . . .

das Malter

Pf.

200

fL_

fr.

Pl-

fl.

fr.

fl. 4

fr.

Gießen ....

das Malter

5

50

180

4

35

165

4

Marburg am 20. Dec.

auch

6

.

200

5

15

4

das Mott

4

40

3

40

3

10

Wetzlar am 25. Dec. J

^as Achtel

6

10

-

4

50

4

20

Edicralladung.

1164) Die Erben des dahier vcrstorbe- neu Burgers und Metzgers Conrad Coustanz ha­ben dessen Nachlaß unter der Ncchtswohlthat des Inventars augetreten, es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an die Nach­laßmasse haben, hierdurch aufgefodert, dieselben im Termin Montag den 11. Januar 1836 Vor­mittags 10 Uhr so gewiß anzuzeigen, als sonst demnächst die Masse ohne Rücksicht auf sie ver- theilt werden wird.

Gießen £cn 7. Dezbr. 1835

Großherzoglich Hessisches Stadtgericht.

M ü l l - r.

Besondere Bekanntmachung.

4) Tie Erhebung der Zinsenlu«d Pachte aus der Gemarkung Gieße.- pr« 1836.

r-e Erhebung der Zinse» uud Pachte, welche

auf Grundstücken und Hofraithcn hiesiger Eemar, kung haften, sowie des Zchntsurrogatgeldes von den städtischen Baumstücken am Viehtriebe für das Jahr 1835, soll den 8. und 9. Januar 1836 drS Vor- und Nachmittags, und zwar die Zahlung der Zinsen und des Zehntsurrogates von den städti­schen Baumstücken aus dem Rentamts-Bureau und die Lieferung der Pächte auf dem herrschaftlichen Fruchtspeicher dahier stattfiuden, was den Pflichtigen mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird daß gegen die Säumigen nach Ablauf dieses Ter­mins alsbald erecutorisch vorgeschritten werden

Gießen den 22. Decbr. 1835.

Der Er. Renamts-Bicar.

B ö 11 i n g e r.