Ausgabe 
30.5.1835
 
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30. Mai

Samstag, den

vV?22.

Frucht- und Victnalienpreise zu Gießen vom 23. bis 30. Mai.

i

Brodpreise.

Fleischprci sc.

Pf.

kr.

Pf.

kr.

88 gth. 2

V i e r p r e i s e.

1 Ma«s orLin«ir«t Bier

auch

1 Maa« Doppelbier

Marktpreise.

auch

F r u ch t p r e i s e.

Städte.

200

160

50

dieselben verfügt werden wird.

Z. V. d. K.

ein Häubchen,

Bandschlupp,

ein

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das Matter Las Matter auch

Las Mött das Achtel

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4,50

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30

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9

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15

16

20

16

13

13

20

18

18 Ö

LOS

ein Sacktuch, ein Stück Reifeisen, eine Thorbande, eine Kappe, eilte desgl. eilte desgl.

ein Halstuch, ein desgl., ein Sacktuch

Darmstadt . . . . Girßeo . . . . .

Marburg am 24. Mai

Wetzlar am 22. Mai

eilt Kinderstrümpfchen, ein Pfeifenkopf n. Suttersack, eilte Uhrkette von Guß, ei» Ladmaaß, i eilt Fingerring, i eilt Geldbeutel mit einig. Gelds I ein Geldbläschen mit lcrgl. und 28) eilte Kette.

1 Pfd. Butter . . . .

3 HanLkäs»

6 Euer......

1 Pfd. Waizenmehl . .

- grob geschälte Gerste

« klein geschälte Gerste

Psd. gute« Ochsenfleisch . . . .

i. Kuhfleisch........

« Nindsieisch

» Kalbfleisch

B desgl. ausgemästete« ... .

u Schweinefleisch .....

" Hammelfleisch .....

» Wurst »on pur Schweinen . .

" gemischte Wurst

* Bratwurst........

» Schwartemazen a geräucherter Speck . . .

" Schinken »der Dörrfleisch

» Rindsfekt

n Hammelsfett

» Schweineschmalz ausgelassener desgl. unausgelassen«» . . .

Qt. Kümmel- oder gemischte« Brod » Wafferweck......

u Milchbrod - Taigscher .....

n 12

24

Gerste Pflsfl!kr.

-----

Gemäs

3 21 3-15 (20 21 4k

I Hafer

Pf. !fl.!kr.

NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als tn Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Provortivn, welches auf ein vfo. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Kopfe, Fuße, Äe- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ge- niesbarcn Stucke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

Erbsen fl.stpf.skr.

Linsen

Df. Ifl.ikr.

1 Pf. 4 Lth. Ot. Roggenbrod

Korn

Pf.ifl.ttö

r 1 27) Unerachtet der erlassenen öffentlichen Bekanntmachuitgen haben sich immer noch nicht die Eiqenthümer zu den hierunter verzeichneten, gefundenen Gegenständen, angemeldet. Man fodert daher nochmals die Eigenthümer derselben auf, sich zur Empfangnahme ihres Etgenthums so gewiß binnen 4 Wochen dahier anzumelden, als sonst nach Maaßgabe der vorliegenden Bestimmungen anderweit über dieselben verfügt werden wird. Gießen den 14. Mai 1835.

Großherzogl. Hessischer Kreisrath d. K. G.

- Z. B. d. K., Stumpf, Kreissecretar.

Waizen Pf. (fl-lkr.

1)

ein

Sonnenschirm,

2)

ein

Regenschirm,

3)

eilt

Arbeitsbeutel,

4)

eilt

desgleichen.

5)

ein

desgl..

6)

ein

Chemisettchen,

7)

eilt

desgl..

8)

eine

! Weste,

9) ein Halstuch,