30. Mai
Samstag, den
vV?22.
Frucht- und Victnalienpreise zu Gießen vom 23. bis 30. Mai.
i
Brodpreise.
Fleischprci sc.
Pf.
kr.
Pf.
kr.
88 gth. 2
V i e r p r e i s e.
1 Ma«s orLin«ir«t Bier
auch
1 Maa« Doppelbier
Marktpreise.
auch
F r u ch t p r e i s e.
Städte.
200
160
50
dieselben verfügt werden wird.
Z. V. d. K.
ein Häubchen,
Bandschlupp,
ein
18)
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8
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das Matter Las Matter auch
Las Mött das Achtel
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6 -
4,50
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9
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3
15
16
20
16
13
13
20
18
18 Ö
LOS
ein Sacktuch, ein Stück Reifeisen, eine Thorbande, eine Kappe, eilte desgl. eilte desgl.
ein Halstuch, ein desgl., ein Sacktuch
Darmstadt . . . . Girßeo . . . . .
Marburg am 24. Mai
Wetzlar am 22. Mai
eilt Kinderstrümpfchen, ein Pfeifenkopf n. Suttersack, । eilte Uhrkette von Guß, । ei» Ladmaaß, i eilt Fingerring, i eilt Geldbeutel mit einig. Gelds I ein Geldbläschen mit lcrgl. und 28) eilte Kette.
1 Pfd. Butter . . . .
3 HanLkäs»
6 Euer......
1 Pfd. Waizenmehl . .
- grob geschälte Gerste
« klein geschälte Gerste
Psd. gute« Ochsenfleisch . . . .
i. Kuhfleisch........
« Nindsieisch
» Kalbfleisch
B desgl. ausgemästete« ... .
u Schweinefleisch .....
" Hammelfleisch .....
» Wurst »on pur Schweinen . .
" gemischte Wurst
* Bratwurst........
» Schwartemazen a geräucherter Speck . . .
" Schinken »der Dörrfleisch
» Rindsfekt
n Hammelsfett
» Schweineschmalz ausgelassener „ desgl. unausgelassen«» . . .
Qt. Kümmel- oder gemischte« Brod » Wafferweck......
u Milchbrod - Taigscher .....
n 12
„ 24
Gerste Pflsfl!kr.
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Gemäs
3 21 3-15 —(20 21 — 4k
I Hafer
Pf. !fl.!kr.
NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als tn Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Provortivn, welches auf ein vfo. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Kopfe, Fuße, Äe- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ge- niesbarcn Stucke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Erbsen fl.stpf.skr.
Linsen
Df. Ifl.ikr.
1 Pf. 4 Lth. — Ot. Roggenbrod
Korn
Pf.ifl.ttö
r 1 27) Unerachtet der erlassenen öffentlichen Bekanntmachuitgen haben sich immer noch nicht die Eiqenthümer zu den hierunter verzeichneten, gefundenen Gegenständen, angemeldet. Man fodert daher nochmals die Eigenthümer derselben auf, sich zur Empfangnahme ihres Etgenthums so gewiß binnen 4 Wochen dahier anzumelden, als sonst nach Maaßgabe der vorliegenden Bestimmungen anderweit über dieselben verfügt werden wird. Gießen den 14. Mai 1835.
Großherzogl. Hessischer Kreisrath d. K. G.
- Z. B. d. K., Stumpf, Kreissecretar.
Waizen Pf. (fl-lkr.
1)
ein
Sonnenschirm,
2)
ein
Regenschirm,
3)
eilt
Arbeitsbeutel,
4)
eilt
desgleichen.
5)
ein
desgl..
6)
ein
Chemisettchen,
7)
eilt
desgl..
8)
eine
! Weste,
9) ein Halstuch,


