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Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 21, bis 28. Nov.

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Brovpreise.

Fleischpreise

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iPfd.-Lth. - Ot. Roggenbrod . -

dFrucIjtyK eise.

Korn

Walzen

Gemäs

Städte

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Darmstadt ...» *

Gießen ..»>-

Marburg am 22. Novb. .

Wetzlar am SI. No»b. .

Qt. Kümmel- oder gemilchtes Brod 3 Wasserwerk ...... 2 Milchbrod .........

3 Taigscher ......

LZierpreise.

4. Pfd. gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch . -

1 Kalbfleisch - - -

1 desgl. auSgcmästetes

1 Schweinefleisch . . - , .

1 Hammelfleisch .

1 Wurst von pur Schweinen .

1 gemischte Wurst . . . .

1 Bratwurst

1 Schwartemagcn . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 , Sckinfen oder Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 Hammelssett , . . . .

1 Schweineschmalz, ausgclasse.

nes . . . ,

1 desgl. unausgelaffenes . .

1 Maas lordinarres Bier . . . . auch . .

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

1 Pfd. Butter ....... auch , . -

3 Handkäse

7 Eyer -

1 Pfd. Waizenmehl . . . . .

1 , grob geschälte Gerste , -

1 .klein geschälte Gerste . .,

Gerste

Hafer

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Linsen ß

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90) Bei der dermaleu cingetretemn Winterszeit werde» die nachstehenden Paragraphen der hiefiMi Polizei-Vorschriften, als: $ 2Q6

Wenn im Winter Glatteis entsteht, so muß jeder Hausbesitzer, soweit sein-Hofraitbean der Straße oder an öffentlichen Platzen liegt, einen 2 bis 3 Fuß bretteu Fußpfad mlt Sägspanen Asche oder Sa,w bestreuen. In Hinsicht der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Fußpfade liegt '...-zeiiigen <Zcbvrde die nämliche Verbindlichkeit auf, welche diesen Platz außerdem zu reinigen hat. . .

Entsteht das Glatteis bei Nacht, dann muß das Streuen ganz sruhzeitig, und entsteht es bei Tage, höchstens eine Stunde darauf voflendet seyn.

Ti. rttuer «randweinbrenner, Metzger, Seifensieder, «ndüberhaupt alle diejenige», welche juih^m a *®?Sr iii, ®«to; fot.l» 8'«(l -ms-lii. so i°--- -r d-.-'t, da« W-r-o

°.d» m,f di-S,r"»-°,i°IchüU-°, noch dahin ablaufr» iaffan. W--dog,g,n Hand,lt, wild Nicht iiiit MitL ® s.S fnttbnn auch rum Aufeisen und Wegschaffung des Eises IN so weit angchalten, oder