168s'-; .e& b wM(X Zeit sich zu deren Nückempfang annoch legitimirt werden kann, an die Finder
^gLg^nL^s'man^r^)nr Mntlichen Kenntntß brmgt.
Gießen .en - . -»gu GeoHherzoglich Hessische Kreisrath.
U. f. b-, 3 » leh « er.
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u. f. d., Zulehner.
„„ P„,° 6,8 K-ldfl-Hch-S »irb timnyc». M) dm 24. dies-« an auf 6»/. h-
Gießen den 21. Auguir 1835.
Großhcrzoglich Lesssscher Kretsrath.
u. f. d., 3 ulehner.
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Edittatladung.
6-26) Nachdem von Großherz Hofg-r-cht dahier der Eoururs über den Nachlaß des Johannes Kraus- köpf, Johannes Sohn von Fellingshausen, erkannt worden ist, werden die bekannten und unbekannten Gläubiger desselben aufgefodcrt, ihre Foderungen m fcem fc(U 3L August, Morgens 8 Uhr,
anberaumten Liquidationstermin, bei Meioung Äus- schluffes von der Masse, anzumelden, ebenso sich zu arwartiqen, Laß sie, Falls sie nicht penonl-Ä erscheinen, oder sich durch einen gehörig Bevollmächtigten nicht vertreten lassen, als denjenigen Beschlüssen oei- stimmend betrachtet werden, welche die Mehrheit der erscheinenden Gläubiger bezüglich eines gütlichen Ar- raitgemeuts und der Wahl eines Gläubiger-Auchchusses treffen wird. .
Gießen den 23. Juni 1835..
Großherz. Hessisches Stadtgericht. Müller.
VersmgerlmcM.
726) Zur Verleihung der den Heinrich Kralings Kindern zu zugehörigen Tüterstückc, alö:
t\ 52 Ruth. 7% S. Grabland aus dem Saud, neben Phil. Lehrmund,
2) 101 Ruth. 6 E. Garten hinterm Wallbrunnen,
3) 138 Ruth. 3 S. Acker am Erdkauter Weg, an Johs. Keil,
auf 6 Jahre, ist Termin auf Montag den 24. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus anberaumt , wozu Pachtlustige eingeladen werden.
Gießen den 10. Äugust 1835.
Großherzoglich Hessisches Stadtgericht. Müller.
750) Die der Stadt Gießen zügehorigen 971,4 □ Klaftr. Wiesen gm Wißmarer Weg an Chnsnan Loder, sollen einer nochmaligen Versteigerung m Erb und Eigenthum an den Meistbietenden auf dabiesigew Rathhause ausgesetzt werden, wozu Termin auf
Donnerstag den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, anberaumt wird. Gießen den 20. August 1835.
Der Bürgermeister C. S i l b e r e i s e n.
Besondere Bekanntmachungen.
751) Landwirthschaftliches Fest zu Giessen.
Die große Theilnahme, welche die von Leite des landwirthschaftlichen Vereins seit einigen Jahren geschehenen Prcißvertheilungen überall gefunden, hat fast an allen Orten Festlichkeiten hervorgerufen, welche der Sache gewiß förderlich gewesen sind und noch alO gemeineres Interesse für dieselbe erweckt haben. Schon im vorigen Jahre hat man sich deshalb auch hier bemüht, Veranstaltungen der Art zu treffen, und schon damals ist von Vielen der Wunsch geäußert wordrn- diese Preißvcrtheilungen zu einem allgemeinen Volks, feste zu erheben, um demselben immer mehr Ztusdeh- uung zu geben.
Bei der wiederum hergnnahenden Zeit sind daher mehrere hiesige Einwohner zusammengetreten, und haben die Unterzeichneten erwählt, um dir geeigneten Festlichkeiten zu veranlassen, indem man nicht daran zweifelt, daß Jeder bereitwillig zu Erreichung cineS so gemeinnützigen Zweckes beitragen wird.
Es ist die Absicht, durch Errichtung eines abgeschlossenen Raumes den Zuschauern Gelegenheit zu geben, den Prcißvertheilungen des landwirthschaftlichen Vereins, ohne sich dem Gedränge :c. aussctzen zu müssen, mit bcizuwohne», und nachher durch Tanzmusik und Aussetzen von Preißcn für körperliche Ue- bungen u. dergl. das gesellige Vergnügen zu erhöhen. Auch wird man Preiße für die etwa vom Lande kom- menden, gcschmücktesten Wagen aussctzen, um auch die Landleute zum Besuch des Festes auszumuntern. — Die Einrichtung des Ganzen und die Ausdehnung kann sich aber nur nach den zu Gebote stehenden Mitteln richten, welche, mir Ausnahme der von Seite der Stadt durch Verabreichung des erfoderlichen Holz- wertes ic. geschehenden Leistungen, im Wege der Eub- scription ausgebracht werden sollen.


