Samstag, den
20. 3mii
HSF38
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 20. Juni.
Brodpreise.
Fleischpreise.
Lth.
B i e r p r e i s t
1 Maas ordinaires Bier
1 Maa« Doppelbier
Marktpreise
NB.
F r u ch t p r e i s e.
Pf. Id.irr.
1 1
1 1
1 1
1 1
1 1
1
9 IS
2
2
2 S
Die Zu««bcn dürfen in weiter nicht«, al« tn b.ChÄ von derselben Kattun« besicyen, und jwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr al« anderthalb Bfund, und i» weiter nach Proportion, welche« auf ein Pst. nicht rollig fünf Lot« «urmachl. Kopfe, Fuße, Sc- raub, wie auch die ganz bluti-cn und nicht gc- nierbaren Stucke vom Hal«, sind von der Zugabe zänilich aurgcschlosscn.
1 Psd. Butter . . .
3 Hanskäse . . . . .
6 Sver .
1 Psd. Waizenmchl . .
- grob geschälte Gerste
- klein geschälte Gerste
1
3
6
27
7
6
7
Qt. Kümmel- oder gemischte« Brod » Wasserwerk......
,, Milchbrod „ Taigscher
Pfd. gutes Nchfenflrifch . . „ Kuhfleisch .....
-- Skinrfleisch .......
Kalbfleisch u deszl. aus-emästete« . . . . . h Gchweiuefl.äsch ......
» Hammelfleisch » Wurst »an pur Schweinen . . . >• gemischte Wurst » Bratwurst * Schwartemczen •- geräucherter Speck .....
" Schinken oder Dörrfleisch . . . n Rindsfett
Hammelsfett . .....
Schweineschmalz ausgelassenes . . des gl. UNsiUs gelassenes . . . . .
Erbsen | Linsen fi. IPf.|k7.'zPf7sflH.
Pf. 3 Lth.— Qt. sreggenhrvd
Städte.
G em ä s
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. Ifl.lfr.
Pf.lfl.lkr.
Pf. Iss
kr.
Pf.lfl.lkr.
Darmstadt . .......
Gießen......• • •
Marburg «m 14. Juni ....
Wetzlar am 6. Juni.....
da« Mwiter das Malter auch
das Molt das Achtel
200 -
-
555
6 —
4 50
7-
ISO
200
5
5
8
6
5 30 40
4
160
4
4
8
5
10 40 45j -i
{Mill
3,28 3.35 4| 40 2| 10
33) Um eines Theils den Anständen zu begegnen, welche sich in Bezug ans Publikation und Gültigkeit der hiesigen Polizei-Vorschriften seither ergeben haben, andern Theils aber auch die Gele- genheit zu gewähren, sich mit sämmtlichen hier bestehenden Polizei-Verordnungen bekannt zu machen, wird die dermalen bestehende Sammlung der hiesigen Polizei-Vorschriften, von dem Großh. Polizeiralh Rauch dahier srüherhin entworfen, deren Inhalt, in so weit er nicht durch die neuesten Polizei-Publi- canda von 1832 an aufgehoben ist, hiermit ausdrücklich für gültig und bindend erklärt wird, von Montag den 15. dieses Monats an, zu Jedermanns Einsicht auf dem dahicsigcn Nachhause loco publics- tloiiis öffentlich aufgelegt werden, und acht Tage hindurch aufgelegt bleiben, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemamt wird.
Gießen den 1. Juni 1835.
Der Großhcrz. He ff. Kreisrath des Kreises Gießen
K. C h. Knorr. vstt. Zulehner.


