18 3uti
Samstag, den
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1835
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Frucht- und Victualicnpreise zu Gießen vom 11. bis 18. Juli.
Zfleisctzp
reise.
fr.
Pf-
1
Vrovpreise
fr.
pf. 1
•5 = 5 Sei- = 1 Ptt. guteS Ochseilfleisch . . Z'1-LSZZL 1 „Kubfleisch.....
1 „ Rind'eisch.....
eStr-S"”’* “ 1 " Kalbfleisch.....
1 „ desgl. ausgemästetes . .
1 " Schweinefleisch....
■=5 = .■£ = =5 1 „ Hammelfleisch ....
1 " Willst ron pur Schweinen e ” 1 „ gemischte Wurst . . .
.g5»='2=.g-3 i M Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
=»ö,= „ 1 ,, geräucherter Speck . .
1 , Schinken oder Dörrfleisch „ Rindssett.....
.ü'ESS'Si”» 1 „ Hammelsfett .... KKL« 1 „ Schweineschmalz, ausgelasse
ej nes ....
। K 1 ,, desgl. unausgelassenes .
10
8
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1 Pfd.- Lth. — Qt. Roggenbrod ....
3 „ — „ — „ .......
6 ,, — ,, — „ „ « >
25 Lth. — Qt. Kümmel - oder gemischtes Brod
7 „ 2 „ Wasserweck.......
6 „ 1 „ Milchbrod .......
7 „ 2 „ Taigscher........
Wirrpreise.
1 Maas ordinanes Bier........
auch......
1 Maas Doppelbier.........
MarLIpreisc.
1 Pfd. Butter...........
auch ........
3 Handfäse............
5 Eyer.............
1 Pfd. Waizenmebl .........
1 , grob geschälte Gerste......
1 , klein geschälte Gerste......
6
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Städte
G e m ä s
dFrt
Walzen
rcytprei Korn
so.______
Geiste
Hafer
Erbsen
—
—........
Linsen
Darmstadt.....
Gießen ......
Warburg am 21. Juni .
■ Wetzlar am 11. Juli. .
das Walter das Malter auch das Mott das Achtel
Pf- 200
si-
6
6
1
7
fr.
35
40
SO
20
Pl-I iso1 200,
fl.
6
3
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fr.
45
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Vf.
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fr.
16
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B e k a n n t m a ch u n g e n.
48) Um den Einwohnern hiesiger Stadt bezüglich der Handhabung der Fremdenpolizci eine billige und zulässige Erleichterung zu gewähren, wird hierinit verfügt:
„Es können die Fremden, welche nach §. 171. der für die Stadt Gießen geltenden Polizeivor- schritten bisher nur bei dem Thorschreibcr an dem Wallthore schriftlich angezeigt werden mußten, in Znknnst auch bei dem Thorschreiber am Seltersthor angezeigt werden, und genüget schon eine Anmeldiittg, entweder die am Walllbore oder die am Selterstbore."
Uebrigens finden die Bestimmungen des obgedachn-n §. bei der Anzeige von Fremden an beiden der vor. genannten Thore ihre volle Anwendung.
Gießen den 15. Juli 1835.
Ter Großherz. Hessische Kreisrath
K. Eh. Knorr. Zulehner.
49) Im Interesse der Bewohner hiefiger Stadt wird hierdurch veröffentlicht, daß die beeidigten ftädtiicheu Holzmesser nur für richtiges Großherzoglich Hessstcbes Maas und dieß nur, bei Holzbezügcn aus Großh. Waldungen, verantwortlich gemacht werden können; daß hingegen beim Bezug von Holz aus den ausländischen Revieren, wie aus dein Preußischen, Kurheffische» ic., die öffentliche Eigenschaft jener Holz-


