227
Besondere Bekmanntachung.
1057) Die Schulgelder vom 3. Quartal d. I. sind binnen 8 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkaffc zu berichtigen.
Gießen den 2. Novdv. 1835.
Der Stadtrcchner
N e r n.
Feilgeboteue Sachen.
1045) Ter Landkalender und Hessische Haus, freund aus das Jahr 1836 ist zu haben bei
Universitätsbuchbiuder Balser.
1041) Ter beliebte orientalische Räucher - Balsam, welcher mit einigen Tropfen auf den warmen Ofen von Blech gegossen, ein geräumiges Zimmer mit dem angenehmsten Wohlgeruch anfüllt, ist in Fläschcher zu 6 gGr. fortwährend zu bekommen bei Hrn. H. Lüdeking in Gießen.
Eduard Oeser in Leipzig.
1042) Erfindungs-Brevet,
bewilligt von
Sr. Mas. Ludwig Philipp, König der Franzosen. Erprobtes Schweizer-Kräuter-Oel, zur Verschönerung, Erhaltung und zum Wachsthum der Haare, so wie auch zur Heilung einiger Arten Kopfschmerzen, hauptsächlich derjenigen, die von geschwächten Nerven herrühren;
erfunden und einzig verfertigt von K. Will er, in Zurzach in der Schweiz, und in Mühlhausen im Ober-Elsaß.
Für diese wichtige und nützliche Erfindung ist K. Miller von Sr. Maj. dem König der Franzosen mit einem Erfindungs-Brevet beehrt, und dieses Oel von vielen der berühmtesten Medizinal-Collegicn Europas, nämlich in Paris, Berlin, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Hamburg, München und in mehreren andern Haupt- und Residenz-Städten als unschädlich und zweckmäßig anerkannt, auch dem Erfinder, der sich darüber authentisch ausweisen kann, überall darauf hin, von den betreffenden Behörden der öffentliche und freie Verkauf desselben vermittelst Eommissionairs bewilligt worden.
Nachstehende Stellen ans Briefen mögen neuerdings beweisen, mir welchem bedeutend glücklichen Er
folg das durch Hrn. Karl Miller von Zurzach erfundene und bereitete, rühmlichst bekannte Schwei- zer-Kräuter-Oel angewendet wird, und diesem bewährten Mittel, zur Beförderung und Erhaltung des Machsthumö der Haupthaare, diejenige Aner, kennung verschaffen, welche es mit allem Recht »er# dient.
Ter Sohn des Unterzeichneten verlor in seinem 19. Jahre, bei völlig gefundem Zustande, an mehreren Stellen des Hauptes die Kopfhaare gänzlich. Verschiedene gegen den Verlust dieser Haare angewandte Mittel blieben fruchtlos, bis er endlich das von K. Miller erfundene Kräuter-Oel von Hrn. Moritz Wci- sert in Heilbronn sich verschaffte, und auf vorgeschrie- bene Meise davon Gebrauch gemacht wurde, welches Mittel denn auch in kurzer Zcitfrist den erwünschtesten Erfolg hätte, so daß die kahlen Stellen vollkommen wieder mit neuen Haaren bekleidet wurden, und von en früher» Blößen keine Spur mehr zu entdecken ist, was hiemit mit Vergnügen bezeugt wird. —
Neu-Elebbronn, im Mürtembergischen Neckarkreise, den 20. Febr. 1835. Sigr. Hirschwirth Bender. Die Unterschrift beglaubigt (81^.) Schultheiß Braun.
Breslau, den 2. Juli 1834 Hrn. K. Miller in Mühlhausen.
„Ihr Oel hat sich nun auch hier einen festen Ruf „erworben, da es überall mit gutem Erfolg ange» „wendet ist. Hierüber kann ich Ihnen vorläufig fol- „gende Mittheilungen machen.
„Ein Mann von gegenwärtig 50 Jahren hatte „über den ganzen Vordertheil des Kopfes und den „Scheitel seine Haare gänzlich verloren, und es war „bei 16jährigem Gebrauch einer Haartour auf dem „entblößten Theile des KopfcS keine Spur von Haar- „wuchS mehr zu bemerken. Im Januar dieses Jahres „nahm dieser Mann das erste Fläschchen von Ihrem „Kräuter-Oel in Anwendung. Nach vier Wochen „zeigten sich über die ganze kahle Stelle des Kopfes „junge Haare, welche nach und nach die Länge eines „halben Zolles erreichten, und gegenwärtig ist der „Kopf dicht mit solchen jungen Haaren bewachsen.
Sis. M. Geiser.
Die Aechtheit vorstehender Auszüge, wovon mir die Briefe in Original vorgewiesen worden sind, beurkundet, nach vorgeuommener Vergleichung, mit Unterschrift und angewohntem Jnsiegel.
Basel, den 6. April 1835.
(L. S.) Walter Merian, öffentlicher Notar.
Wir Bürgermeister und Rath des Kantons Basel- Stadttheil in der Schweiz, bezeugen hiermit die Aecht- beit der vorstehenden Unterschrift des Hrn. Walter Merian, und daß derselbe ein öffentlich geschworner Notar sei, dessen Akten, Instrumenten und Schriften


