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34) Durch den Art. 101. der Allerhöchsten, die Diöciplinarstatutcn der Universität Gießen betreffenden Verordnung vom 28. April d. I., wornach die Studirenden unbedingt auch allen allgemeinen und Local-Polizeigesetzen und Verordnungen unterworfen sind, ist die Verpflichtung der Univer- sitätspedellcu erforderlich geworden, und cs hat solche am 1. dieses Monats auf die höchsten Orts für die Polizei-Officianten vorgcschriebene Eidesformel Statt gefunden.
Da nun hierdurch die Universitätspedellen sowohl zur Handhabung der polizeilichen Vorschriften in Bezug auf die Studirenden als alle übrigen Einwohner dahier verpflichtet worden sind, so bringt man dieß mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß hiernach dieselben eben so wie die Polizei - Officianten Anzeigen zu machen befugt sind.
Gießen den 4. Juni 1835.
Großherzogl. Hessischer Kreisrath d. K. G.
" K. C h. Knorr. vdt. Zulehner.
35) Da man hat wahrnehmen müssen, daß viele in hiesiger Stadt dienende Dienstboten dahier noch nicht legitimirt und Aufenthaltöscheine erwirkt haben, so fodert man die betreffenden Dienstherrschaften auf, um so mehr binnen acht Tagen das Fehlende nachzuholen, als nach Ablauf dieser Frist gegen die alsdann zur Anzeige gebrachten Personen die für diesen Fall angedrvhte Strafe von 5 Rthl., durch Abgabe an Großh. Stadtgericht, als Polizeigericht 1. Instanz, in Vollzug gebracht werden wird. Gießen den 4. Juni 1835.
Großhcrzoglich Hessischer Kreisrath
K. C h. K n o r r. vdt. Zulehner.
36) Ein Sacktuch, ein Handschuh, ein Arbeitsdentel mit Sacktuch und ein Mützchen — sind gefunden und auf das Polizeibureau abgeliefcrt worden.
. Gießen den 5. Juni 1835.
Großherzoglich Hessischer Kreisrath
u. f. d., der Großh. Polizeirath
Zulehner.
Ediclalladrmgeu.
436) Schon bei Lebzeiten des zu Ende des vorigen Jahres verstorbenen Conrad Loh von Hörnsheim hat dessen jetzige Wittwe auf Sicherstellung ihres ringebrachten Vermögens angetragen, und hat neuerdings um Regulirung des Schulvcnwesens ge, beten. — Es ist daher Termin auf Dienstag den 16. Juni d. I., Vormittags, anberaumt, in welchem alle Ansprüche an den Conrad Loh sowohl, als auch seine Wittwe so gewiß dahier vorzubringen sind, als die sich nicht meldenden Gläubiger, auch ohne Bekanntmachung förmlichen Praclusivdecrets, von der vorhandenen Masse für ausgeschlossen erachtet werden.— Dabei wird bemerkt, daß Conrad Loh kein eigenes Vermögen hinterlassen hat und also die Gläubiger, welche aus specicllen Gründen ihre Ansprüche gegen die Wittwe nicht geltend machen können, keine Aussicht haben, ihre Forderungen aus der vorhandenen Masse zu erhalten.
Atzbach de» 11. Mak 1835.
Kömgl. Justiz-Amt.
C. Disterweg.
Versteigerungen.
438) Donnerstag den 11. Juni d. I., Nach, mittags 2 Uhr, sollen auf freiwilliges Ansuchen des
Kaufmanns Louis Labroiffe dahier, die deniselben gehörenden Güterstücke, auf dahicsigem Rathhaus, nämlich: 779,2 Kl. 1'4 Mg. 30 R. Acker auf dem Pfuhl, hinter den Schießgärten, neben Balser Seipp, giebt 1 Sr. 2 K. 1 M. Korn d. Fiscus, 256,0 „ % ir 35 « 9 S. Acker, stößt auf den kleinen Graswcg neben Jac. Wallenfels,
354,6 „ */3 ff 24 » 11 S. Acker am Rosenkranz am Graben neben Jac. Wallenfels,
219,3 „ *4 ff 24 „ 12 S. Acker auf der Hohleich an Konr. Ufer,
143,1 „ '/4 " 2 „ 4 S. Acker auf der Weid, an Elis. Margar. Schwan, giebt 26 Alb. Zins aufs Rathhaus,
359,1 „ l/1 „ 36 </ Acker an der Lahn neben den Wiesen an Peter Bergmann, 592,9 ,, 1 „ 15 „ Acker an der Steinkaut an Jac.
Wallenfels.
333,9 „ 7„ „ 18 „ 9 S. Acker auf der Warth, neben Ludw. Herbert, giebt 37 Mst. Korn zur Kellerei, 128,7 >r — „ 38 ,, Gsrien auf dem Sand, neben dem Weg, zehntfrei,


