Ausgabe 
6.6.1835
 
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6. Juni

Samstag, vm

JV?23- /

j 1835

Frucht- und Victualicnpreise zu Gießen vom 50. Mai bis 6. Juni.

Brodpreise.

F l e i s ch p r e i s c.

Pf.

fr

Tf*.

Lth.

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier

auch

1 Maas Doppelbier . .

Marktpreise.

i

auch

Fruchtpreise.

I Hafer

H ifl.itr.

Erbsen

Städte.

st- W

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160

15

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Gerste

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1

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1

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1

»Darmstadt

-Gießen

Marburg am 24. Mai .

. Wetzlar am 23. Mai

i. gutes Ochfensteisch - Kuhffeisch ....... > . Rindfleisch ... . . ;

Kalbfleisch . . -

desgl. auSgemästetet . >. . Schweinefleisch .... Hammelfleisch ..... Wurst von pur Schweinen . gemischte Wurst .... Bratwurst - Schwartemagen .... geräucherter Speck . . . Schinken »der Dörrfleisch Rindsfett . . . . - . .

Hammelsfett . . . . .

Schweineschmalz ausgelassenes desgl.. unausgelaffencs . . .

Pfd. Butter . . . .

Handkäse ....

Ever......

Pfd. Waizenmehl . .

- grob geschälte Gerste

klein geschälte Gerste

Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

» Wafferweck.....

» Milchbrod .....

» Taigscher

33) Um eines Theils den Anständen zu begegnen, welche sich in Bezug auf Publikation und Gültigkeit der hiesigen Polizei-Vorschriften seither ergeben haben, andern Theils aber auch die Gele, genhcit zu gewähren, sich mit sämmtlichen hier bestehenden Polizei-Verordnungen bekannt zu machen, wird die dermalen bestehende Sammlung der hiesigen Polizei-Vorschriften, von dem Groß!). Polizeirath Rauch dahier früherhin entworfen, deren Inhalt, in so weit er nicht durch die neuesten Polizei -Publi, canda von 1832 an aufgehoben ist, hiermit ausdrücklich für gültig und bindend erklärt wird, von Mon, tag den 15. dieses Monats an, zu Jedermanns Einsicht auf dem dahiesigen Nathhause loco publica- tionis öffentlich aufgelegt werden, und acht Tage hindurch aufgelegt bleiben, was hiermit zur Nach­achtung bekannt gemacht wird.

Gießen den 1. Juni 1835.

Der Großhcrz. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen

K. CH. Knorr. tdt. Zulehller.

3 24

3 15

- 20

Linse»

Df.in.ifT

MB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in «letsch non derselben Settuns bestehen, -und zwar auf io Tfi. Fleisch nicht mehr aU anderthalb Pfund, und f» weiter nach Pr»p»rtl»n, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf 8oti) auimatlit. Köpfe, Fuße, Be­raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ,e nicibarcu Stücke »om Hali, sind t>in der Zngabk gänzlich «uigeschlssscn.

Pf. 3 s!th. - Qt. Roggenbrod

fr.

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Gemäs

Waizen

Korn

Pf. s fl.I kr.

Pf.sst.lkr.

das Malter

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da» Malter

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das Mött

4 50

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das Sichtet-

6 50

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