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1133) Das am Iteti Jnly 1835. pachtlos erdende Staats -Domainengut Johannesberg, roeU d) in der Nahe der Stadt Fulda unmittelbar an der Frankfurter Landstrasse liegt, auch mit den, größ- tentheils massiv in Stein aufgeführten großartigen, Wohn- und erforderlichen Oecouomie - und Brenne­rei-Gebäuden, sowie mit einer aus zwei Gängen bestehenden Mühle versehen ist, und wozu ungefähr 17 Morgen Garten, 540 Morgen Ackerland, 234 Mrgn Wiesen und 37 Morgen Hütweiden geboren, soll m i t der Johannesberger und Sikclser Schäferei - Gerechtigkeit und mit der Wirthschafts- und Brauerei-Gerechtsame zu" Johannesberg nebst den dazu gehörigen Wirtbschafts- und Brauerei-Gebäuden unb: 9 Morgen 98z Ruthen Land, 5 Morgen 80 Ruthen Wiesen und 98 Ruthen Garten, anderweit auf neun oder zwölf Jabre ver­pachtet und zu dem Zwecke alternativ mit und ohne das bei dem- gedachten Domaineugnt gelegene soge­nannte Pröbel'sfeld, - welches noch weiter etwa 133 Morgen Land und 70 Morgen Hntweiden und- stungen enthält, an den Meistbietende öffentlich aus­geboten werden.

Zu diesem Pachtausgebote, welches hier bei der Ober-Finanzkammer vorgenommen werden soll, haben Wir Termin auf Mittwoch den 7ten Januar künfti­gen Jahrs Vormittags um 10 Uhr angesetzt, und es haben sich daher Pachtcompetentcn an dem eben ge- najinteu Tage und zur bestimmten Stunde in dem Lokale der Ober-Finanzkainmer vrersetbli über ihre landwirthschafilichen Kenntnisse und den Be­sitz eines, zur Pachtübernahme und Cautiousleistuug zureichenden Vermögens vollständige obrigkeitliche Zeug­nisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelas­sen wird, vorzulegen, und nach vorgängiger Verneh­mung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termin bei dem Tomainen-Rath Heiser Hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protocoll zu geben.

Cassel am 2. December 1834.

Kurfürstliche Ober - Finanzkammer.

1) Freitag den 9 Januar 1835, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem herrschaftlichen Frnchtspeicher zu Gleiberg

circa 234 Scheffel Koni

377 Hafer und

1% u Lcinsaameu,

sodann Samstag den 10. Januar 1835, Vormittags 10 Uhr, auf dem Speicher zu Wetzlar

circa 229 Scheffel Korn und

177 Hafer

an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Bei angemessenen Geboten wird der definitive Zuschlag im Termine ertheilt.

Wetzlar den 22. December 1834. Königliche Rentei.

Engis ch.

15) Ich bin Willens, mein in der Walltbor- straße stehendes Wohnhaus nebst dazu gehörigem Hof, Scheune und darin, befindlicher Stallung, neben Hrn. P. Seipp und Heu. Felsing gelegen, mit allen hergebrachten Gerechtigkeiten, wobei vermöge der un- tenn 16. Mai 1777 getroffenen Uebereinkunft auf der Seite an Herrn P. Seipp's Haus keinem Theil das Recht zuüehen soll, in dem gemeinschaftlichen Winkel einen Abtritt auzulegen, indem dieses ein Feuerdurch­gang ist, mithin rein gehalten werden muß, Dienstag den 6. Januar 1835 auf dahiestgem Rathhaus unter vvrtheilhaften Bedingungen versteigern zu lassen.

Zinnarbeiter. Rau ch.

19) Künftigen Donnerstag den 8. Januar, Nachmittags 4 Uhr, wird in der Wohnung der Satt- termeister Bleimänn's Wittwe in der Wallthorstraße eine Chaise, 2 Pferde nebst Geschirr gegen baare Zahlung versteigert.

Besondere Bekanutmachnngen.

22) Die Unterschrift der Gewerbspateute für das Jahr 1835 von Seiten der gewerbtreibenden Einwohner dahier, soll den 5. Januar 1835. und die folgenden Tage auf dahiesigem Rathhause in der Art Statt finden, daß

1) die Einwohner des Wallpförter-Quartiers Dienstag den 0. Januar,

2) die des Neuenweger-Quartiers Mittwoch den 7. Januar,

3) die Einwohner des Selters - Quartiers Don­nerstag den 8. Januar und

4) die aus dem Neustadter, Quartier Freitag den 9. Januar

unterschreiben. Dieses bringt man hiermit zur öffent­lichen Kenntm'ß und erwartet, daß sämmtliche Inter­essenten an den für sie bestimmten Tagen pünktlich erscheinen. Gießen den 30. December 1834.

Ter Bürgermeister

C. Silbereisen.

23) Zur Berichtigung der noch rückständigen Commnnalsteueru, Trieb-, Wiesenviertel- u. Grund­zinsen für das Jahr 1834 werden die Debenten hier­durch nochmals mit dem Bemerken aufgetodert, daß gegen diejenigen, welche dieser wiederholten Auffode- rung in den nächsten 8 Tagen keine Folge leisten, das gesetzliche Zwangsverfahren cingeleitet werden wird und muß.

Gießen den 29. December 1834.

Ter Sladtrechner N e r n.

Feilgcbotene Sachen.

14) Bekanntmachung. Bei der hiesigen Renterei werden in beliebigen Quantitäten und fest-