Ausgabe 
31.5.1834
 
Einzelbild herunterladen

5) Der Ortsvorstand hat die Befuguiß, zu verlangen, daß Solchen, bei beiiyi er glaubt, daß nich mehr volle Sicherheit vorhanden sei, das Darlehen alsbald gekündigt werde, und steht es in sei ner Macht, den Schuldner an Abtragung von Kapital und Zinsen zu erinnern.

6) Die Hypotheken verbessern sich mit jedem Jahr, weil neben den Zinsen 2-pCt. vom Kapital ge­tilgt werden müssen. Bei Bürgschaft ohne Hypothek steht es dem Ortsvorstande frei, zur Bedin­gung der Garantie zu stellen, daß in bestimmten Zielen das Kapital zurückerstattet werde, und Kündigung zu verlangen, wenn diese nicht eingehalten werden.

7) Die Anstalt muß aufkündigen, wenn die Zahlung der Zinsen und der Kapitals-Quote nicht auf das Pünktlichste geschieht.

8) Die Gesellschaftsbeamten sind nach den Statuten zur größten Vorsicht verpflichtet und haften mit ihrem Vermögen für Verluste, die durch ihre verschuldete Nachlässigkeit der Kasse erwachsen. Der Rechner muß die entsprechende Caution in die Kasse einlegen, und die Kreisräthe sind von Höchstpreißl. Ministerium noch besonders verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Gemeinden nicht gefährdet werden.

Haben Sie hieraus die Ueberzcugung über die Wohlthätigkeit der Anstalt gewonnen, und müssen Sie zugeben, daß es in der Gewalt des Ortsvorstandes liegt, die Gemeinde vor allen Nach­theilen zu schützen, so wird der letztere, welchem Sie die Statuten mittheilen, und dem Sie über alle Punkte genauen Aufschluß geben werden, keinen Anstand nehmen, die Garantie zu leisten.

Sie werden denselben dcßhalb ungesäumt zusammenrufen, mit ihm sich bcrathen, ein Bera, thüngsprotokoll aufnehmen, und falls er für die Garantie stimmt, die Bürgschaftsurkunde, die Ihne» zukommen wird, unzerzeichnen lassen und besiegeln.

Weigert sich derselbe dagegen, dann sind die Gründe dafür in dem Berathnngsprotocoll, das an den Kreisrath einzusenden ist, aufzunehmen; dann muß aber auch diejenige Gemeinde, welche die Garantie versagt, von den Vortheilen der Anstalt ausgeschlossen bleiben.

Jedenfalls ist binnen 8 Tagen spätestens Bericht zu erstatten.

K. CH. Knorr. O u vr i e r.

Edictalladung.

481) Nachdem durch die Untersuchung des Ver- mögenszustandcs des Pfarrers Faust zu Halsdorf sich ergeben hat, daß dessen Vermögen zu der Bezahlung der Schulden nicht hinreichend ist, auch zur Abwen­dung eines förmlichen Eoncurses eine gütliche Verei­nigung vergeblich versucht worden; so haben wir den förmlichen Cvncursprozeß erkannt, und laden daher die sämmtlichen Gläubiger des genannten Pfarrers Faust hierdurch vor, in dem zur Angabe und Begrün­dung der Forderungen, auf Mittwochen den 2. Juli d. I. Vormittags 10 Uhr angesetzten peremtorischen Termine durch gehörig bevollmächtigte hiesige Ober- gerichtsprocuratoren so gewiß zu erscheinen, als sie sonst die Ausschließung mit ihren Forderungen zu er­warten haben, wobei zugleich nachrichtlich bemerkt wird, daß sie sich über die Wahl eines Eurators der Masse vor dem, mit ihrer dcshalbigen Vernehmung beauftragten Obergerichtssecretär Giller zu vereinigen haben, widrigenfalls sie in die definitive Bestellung des gerichtsseitig mit der einstweiligen Verwaltung derselben beauftragten Amtsadvocaten Buderus zu Rauschenberg einwilligend erachtet werden sollen.

Marburg am 9. April 1834.

Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhcffen, Zivilsenat.

Meyerfeld.

Versteigerungen.

510) Die am 13. d. M. ausgebotenen und zur Versteigerung gebrachten Immobilien des Schreiner, meisters Johannes Rieb dahier, als:

Wohnhaus am Wallthor und Garten am Ohlenberg, sollen anderweit den 8. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus versteigert werden.

Gießen am 20. Mai 1834.

Großherz. Hess. Stadtgericht.

Müller.

476) Auf Anstehen der Ehefrau des Müller­meisters Peter Bcpler, früher verehelichten Wieler dahier und deren erster Ehe Kinder, resp. deren Vor, mundcs, soll der denselben gemeinschaftlich zustehende Erbbestand an der im Hospitalhof Lit. D. No. 150. dahier bclegenen Mahlmühle nebst Zugehör

in termiiio Dienstag den 8. Juli d. I. Nach­mittags 2 Uhr

auf hiesigem Gerichtsgebäude, vorbehaltlich jedoch der obervormundschaftlichen Genehmigung, öffentlich ver­steigert werden.

Tie Mühle liegt an dem Hauptarm der Lahn, jenseits der Brücke in der Vorstadt dahier und treibt zwei Mahlgänge.

Das directe Eigenthum derselben steht dem hie, sigen Hospitale zum heil. Geiste zu, an welches ein jährlicher Erbpacht von 37 Achtel Korn zu entrichten