Ausgabe 
30.8.1834
 
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Samstag, -en

30. August.

18341

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 24. bis 50. August 1854.

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Fleischpreise.

kr. I

Pf.

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eise.

kr.

Pf.

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Pfd

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11

gutes Ochsenfleisch . .

Kuhfleisch......

Rindfleisch.....

Kalbfleisch.....

. . .

10

8

7

7

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1 Pf. 6 Lth. Qt. Roggenbrod . . .

3 u 18 u "

7 ii 4 ir " ii . . «

80 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod

2

6

12

2

Illi

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ii

desgl. auSgemästeteS . . Schweinefleisch . . . Hammelfleisch .... Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst ... Bratwurst......

Schwartemagen .... geräucherter Speck . . Schinken oder Dörrfleisch Rindsfett ...... Hammelsfett .... Schweineschmalz ausgelassen« desgl. unausgelassenes . .

9

8

12

8

15

7

6

8

3

3

Waherweck Milchbrod Taigscher

1 1

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Bier preise

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20

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1 Maas ordinaires Bier

1 Maas Doppelbier .

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Marktpreise.

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NB.

Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als tn Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10

3

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auch

20

4

Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf Lorh ausmacht. Köpfe, Fuße, Ge- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ge­niesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

5

1

Euer .......

Psd. Waizenmehl . .

- grob geschälte Gerste - klein geschälte Gerste

4

3

4

2

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Städte.

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

-

Pf. Ifl.str.

Pf.lfl.jkr.

Pf.lfl.lkr.

Pf. Ifl.lfr.

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kr. H

)f. Ifl.lkr.

Darmstadt........

Gießen.........

Marburg am 16. Aug.....

Wetzlar am 23. August ....

das Malter das Malter auch

das Mott das Achtel

200

5

6

4

6

55

10

180

200

4

4

3

4

10

40

30

45

160

8

8

2

8

40

30

30

80

2

3

2

46

86

1 II 11

Polizeiliche Bekanntmachungen.

37) Ein Schlüsselchen und ein Uhrkettchen sind gefunden und anher abgegeben worden, woselbst die sich leaitimircnden Eiqenthümer solche in Empfang nehmen können. Gießen den 27. August 1834.

Eroßherzoglich Hessisches Polizei - Comnnssariat.

G. Stumpf, Kreissecretär.

38) Die in No. 29. des diesjährigen Wochenblatts sub 33. veröffentlichte Bekanntmachung wegen eines von einem Fremden dahier zum Verkauf angebotenen und wegen des Verdachts der Entwendung ab­genommenen Paars Stiefeln, bringt man andurch mit dem Bemerken in Erinnerung, daß, wenn sich nicht annoch binnen 14 Tagen der Eigenthümer zu deren Empfangnahme meldet, solche alsdann zum Vesten der hiesigen Armen verwerthet werden sollen. Gießen den 28. August 1834.

Großherzogl. Hessisches Polizei - Commissariat.

G. Stumpf, Kreissecretär.