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rei - Gebäuden, sowie mit einer aus zwei Gängen bestehenden Mühle versehen ist, und wozu ungefähr 17 Morgen Garten, 540 Morgen Ackerland, 2.34 Mrgn Wiesen und 37 Morgen Hutweiden geboren, soll m i t der Johannesberger und Sikelser Schäferei-Gerechtigkeit, und mit der Wirthschafts- und Brauerei-Gerechtsame zu Johannesberg nebst den dazu gehörigen Wirthsebaits- und Br'.uerei-Gebäuden und 9 Morgen 98^ Ruthen Land, 5 Morgen 86 Ruthen Wiesen und 98 Ruthen Zarten, anderweit aus neun oder zwölf Jahre ver- und zu dem Zwecke alternativ mit und ohne das bei dem gedachten Domainengut gelegene soge­nannte Pröbelöfeld, welches noch weiter etwa 133 Morgen Land und 70 Morgen Hntweiden und Wü­stungen enthält, an den Meistbietenden öffentlich aus- geboten werden.

Zu diesem Pachtansgebote, welches hier beider Ober-Finanzkammcr vorgenommen werden soll, haben Wir Termin auf Mittwoch den 7ten Januar künfti­gen Jahrs Vormittags um 10 Uhr angesetzt, und es haben sich daher Pachtcompetenten an dem eben ge­nannte Tage und zur bestimmten Stunde in dem Lokale der Dbcr-Finanzkammer Hierselbst einzufinden, über ihre landwirthschaitlichen Kenntnisse und den Be­sitz eines, zur Pachtübernahme und Cautionsleistung zureichenden Vermögens vollständige obrigkeitliche Zeug­nisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelas- sen wird, vorzulrgen, und nach vorgängiger Verneh­mung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termin bei dem Domainen- Rath Heiser Hierselbst ringcsehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.

Cassel am 2. December 1834.

Kurfürstliche Ober-Finanzkammer.

Besondere Bekanntmachungen.

1149) Auf besonderes Nachsuchen des Skadt- vorstandes bei der höchsten Staatsbehörde um Erhö­hung des zur ortsbürgerlichen Aufnahme nach Gießen erforderlichen Vermögens, ist durch höchstes Rescript vom 8. Nov. d. I. Folgendes verfügt worden:

1) Das Einbringungs - Quantum soll

a) für ortsfremde bereits verbeirarhete oder noch ledige Inländer, in so fern sie das Jndigenat vermöge Aufnahme besitzen, wenn sie seit 10 Jahren in dessen Genüsse sind, auf 500 fl.

h) für Ausländer, verheirathet auf 2000 fl., ledig auf 1500 fl. festgesetzt sein, was auch für diejenigen Inländer gilt, welche das Jn­digenat durch Aufnahme erhalten haben, aber noch nicht zehn Jahre hindurch besitzen.

2) Soll bei diesem so firirten Einbringen nur das wirkliche im Besitz des neu Aufzuneb- m e u d e n befindlrche Vermögen, keineswegs

dessen zu Hoffendes, eben so wenig das Vermö­gen der Braut, das Handwerk oder sonstige Ge­werbe in Anschlag kommen; nur Vieh, Handwerkszeug, welches zum Betrieb des Handwerks angeschafft worden ist, und Waaren kommen dabei in Aufrechnung.

3) Bleibt das Einbringungsquantum für inländische Weibspersonen wie bisher auf 125 fl. bestehen, und endlich

4) soll von der Einbringungssumme dispensiirt wer­den können, wenn z. B. ausgezeichnete Thätig- keit und Aufführung und Geschicklichkeit, auch ohne diese Summe der Recipircude ein solides Etablissement oder ordentliche redliche Ernährung erwarten lassen. Welches man hiermit zur öf­fentlichen Kcnntniß bringt.

Gießen den 18. Dec. 1834.

Der Bürgermeister

C. Silbereisen.

Bekanntmachung des Directors der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg.

Zur Erleichterung der Geschäftsführung ist die Anordnung getroffen worden, daß die Zinsen von allen Einlagen in die Spar- und Leihkasse von dem Tage der Ausstellung des Schuldscheines an bis zum 1. Januar 1835 der beiden letzten Zahltagen dieses Jahrs, Freitag den 19. und Samstag den 27. De­cember bezahlt werden sollen. Alle, welche Zinsen anzusprechen haben, werden daher eingeladen, solche an den genannten Tagen gegen Quittung in Empfang zu nehmen.

Zugleich bringt man in Erinnerung, daß die in diesem Monate noch eingelegten Ersparnisse vom 1. Jan. verzinst werden, während spätere Einlagen erst vom 1. April Zinsen tragen.

Die Mitglieder des Vereins werde» ersucht, dieß zu möglichster Publiritat zu dringen.

Gießen den 10. December 1834.

K. C b. Knorr.

Feilgebotene Sachen.

1151) Der beliebte Giessener Universitäts- Wand- und Adreßkalender auf das Jahr 1835 ist erschienen und ä 5 fr. auf Druckpapier und 6 Fr. auf Schreibpapier, bei mir, in den sonstigen Buchläden und bei den Herren Buchbindern zu haben.

Gießen den 19. Dec. 1834.

G. F. Heyer, Vater.

1152) Der Giessener Wand- und Adreß­kalender welcher als vervollständigt zu empfeh­len ist ist zu bekommen in der

G. D. Brü bl'scheu Buch - und Stcindruckerci.