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1834.

Frucht- und Victualieupreise zu Gießen yom 19. bis 26. Juli 1854.

F l e i s ch p r c i s e.

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuh fleisch

1 " Niudfleilch

1 n Kalbfleisch

1 » desgl. ausgemästeteS . . .

1 » Schweinefleisch . . . .

1 " Hammelfleisch

1 " Wurst von pur Schweinen .

1 » gemischte Wurst . . . .

1 » Bratwurst

1 « Schwartemagen

1 " geräucherter Speck . . .

1 " Schinken oder Dörrfleisch

1 " Rindsfett

1 « Hammelsfett

1 » 'Schweineschmalz ausgelassene«

1 u desgl. unausgelasseneS . . .

NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar aut 10 ®f®. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gr- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ge- mcsbarcn Stücke vom Hais, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

fr- Pf.

10

8 -

7 -

6

9

8

12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

Brodp reise.

tv.

Pf.

1 Pf. 6 Lth. Qt. Roggenbevd ....

2

3 18 h if

6

7 4 tr

12

_

20 Lth. 2 Qt. Kümmel- odergemischtesBrod .

2

2-/3 z, Wasserweck.......

1

_

6 3 ZZ Mjschvxgh .......

1

8 » " zz Taigscher .......

1

Bierpreife.

1 Maas ordinaireS Bier . .

4

auch

5

1 Maas Doppelbier . . ,.......

7

Marktpreise.

1 Pfd.-Butter..........

15

_

auch

16

_

3 Handkase........

4

_

5 Ever.......

4

1 Psd. Waizeumehl......

8

2

» grob geschälte Gerste......

4

- klein geschälte Gerste . . .

__

__Fruchtpreise.

Städte.

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. Ifl.skr.

Pf. > N.'ttr.

Pf-ist.ssr.

Pf.ifl.Ikr.

fllPfstkr.

Pf. 1 ft. irr.

Darmstadt '........

Gießen . . -.......

Marburg am 20. Juli ....

Wetzlar am 19. Juli.....

das Malter das Malter auch

das Mott das Achtel

illLLl

5 20

5 25

4 30

5 45

180

200

3

4

3

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55

20

30

42

160

3

3

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3

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Edicmttadungen.

645) Anton nnd Anna Sabina Muhly aus Al- lendorf an der Lumda haben nach dem hiesigen Hy- pothekcnbuche der geistlichen Wittwencasse dahier am 49. Januar 1824 wegen 400 ft. zu 5 pCt. eine An­zahl Grundstücke verpfändet, die desfalls ausgefertigte gerichtliche Schuldverschreibung aber angeblich verlo­

ren; der etwaige Besitzer derselben wird daher aufgc- fordert, seine Ansprüche daran innerhalb 4 Wochen so gewiß dahier geltend zu machen, gegenfalls die Schuldverschreibung für mortificirt erklärt und der Eintrag im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.

Gießen am 9. Juli 1834.

Großherzogl. Hess. Landgericht das.

Pldch. Wortmann.