25. Dctober
Samstag, Den
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1834.
Frucht t und Victualienpreise zu Gießen vom 19. bis 23. October 1854,
Roggenbrod
10
18
80
Maas ordinaireL Bier
auch
16
Maa« Doppelbier
i. Butter
auch
Hafer
Erbsen
Gerste
Korn
200
50
160
io
30
180
200
15
16
30
18
16
-10
50
Darmstadt
Gießen .
das Malter da« Malter auch
da« Mött das Achtel
>. gutes Ochsenfleisch . . . Kuhfleisch . Rindfleisch Kalbfleisch ..... desgl. ausgemästete« . . . Schweinefleisch .... Hammelfleisch Wurst von pur Schweinen . gemischte Wurst .... Bratwurst Schwartemagen geräucherter Speck . . . Schinken oder Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz ausgelassenes desgl. unausgelassene« . . -
Kümmel- oder gemischtes Brod Wafferweck Milchbrod Taigschcr .....
Marburg am 81. Oct.
Wetzlar am 18. Oct. .
NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf em Pfd. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Kopfe, Fuße, Ge- raub, wie auch die ganz blutrgen und nrcht gc- niesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Handkäse Sver . .....
Pfd. Waizenmehl . .
- grob geschälte Gerste
- klein geschälte Gerste
Edictalladungen.
944) Da die Erben des dahier verstorbenen Großherz. Hofgerichts-Raths vr. Oeser die Erklärung abgegeben haben, daß sie dessen Nachlaß unter der Rechtswohlthat eines vorher zu errichtenden gerichtlichen Inventars antreten wollten, und das Großherz. Hofgericht den Uiiterzcichneten beauftragt hat, ein solches Inventar aufzustellen und dhe geeigneten Edic- talien zu erlassen; so werden m Gemäßheit dieses
hohen Auftrags alle diejenigen, welche Foderungen oder Ansprüche an diesen Nachlaß aus irgend einem Grunde bilden zu können glauben, hiermit aufgefodert, in dem hierzu auf
Montag den 8. December dieses Jahrs, Vormittags um 10 Uhr anberaumten Termin in dem Hofgerichtsgebände dahier entweder in Person, oder durch genügend Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Foderungen anzugeben, gegenfalls die befragte Erb, schäft den Interessenten überlassen, — und diese nur


