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Ferner zn vermiethen.

35) 800 ft. Curatelgelder können in hiesige Stadt gegen 5pCt. Zinsen ausgeliehen werden. Ausgeber die­ses sagt: wo.

57) 400 fl. Vormundsgelder sind in hiesiger Stadt zu verleihen, bei Ausgeber das Nähere.

58) Achthundert fl. liegen zum Ausleihen in hiesiger Stadt bereit, bei wem, sagt Ausgeber.

Vermischte Nachrichten.

62) Bei Unterzeichnetem ist die, in mehreren Zeitschriften erwähnte Vrochüre: " Wohlmeinender Rarh der Vor­steher der deutschen Gesellschaft in Newyork, an Deutsche, welche nach den vereinigten Staaten von Nord­amerika auszuwandern beabsichti­gen, " zur Einsicht zu haben. Auch ist der­selbe autorisier, mit Personeu welche von Bre­men aus nach Amerika übergehen wollen, die Coutracte wegen der Schisssplätze abzu­schließen, und wird Auswärtigen auf Ver­langen auf portofreie Anfrage gerne Aus­kunft über die Bedingungen geben.

Gießen, im Januar 1834.

I. G. Pfeil.

74) Es werden noch einige Teilnehmer an dem Pariser Mode--Journal gesucht; das Nähere bei Ausgeber dieses.

59) Den Mitgliedern der Lcichenkaffe-Gesell­schaft dient zur Nachricht, daß die öffentliche Abhör der 1833r Rechnung Sonntag den 26. dieses Monats Nachmittags 3 Uhr im Saale des Gasthauses zum Rappen stattfindct.

Gießen, den 20. Januar 1834.

Ter Vorstand der Leichenkasse-Gesellschaft.

74) Eine Köchin lind ein Hausmädchen, wel­ches sich gut mit Kindern zu beschäftigen weiß, und die beide gute Attestate aufzuweisen haben, werden aus Ostern in Dienst gesucht.

75) In das von mir neu zu gründen beab­sichtigt werdende lithographische Institut können ei­nige junge Leute, welche gute Anlagen zum Zeichnen haben, ausgenommen werden.

Um auch unbemittelten, elternlosen Waisenknaben zur Erlernung dieses Geschäfts Gelegenheit zu geben, so werden von Zeit zu Zeit solche, welche Neigung und Fähigkeit hierzu bekunden, unter Bedingungen, unentgeldlich darin ausgenommen.

G. D. Brühl, Wallthorstraße Nr. 80.

41) Unterzeichneter empfiehlt sich einem verehr- lichen Publikum und besonders Personen bis zu 40 Jahren mit seiner vortrefflichen Tinctur zur Hervor­bringung von mangelndem oder verlorenem Haare, desgl. zur Beförderung des Wuchses desselben.

Behufs Entfernung aller Zweifel gegen die Aecht- heit dieses, jederzeit bewährt gefundenen, durch die be­sten Zeugnisse empfohlenen und der Haut nicht im min­desten nachthciligen Mittels, wird der Verkaufspreis dafür bei einem achtbaren, von mir zu bestimmenden Hause deponirt und erst bei Entsprechung des Mittels daselbst in Empfang genommen.

Gebrauchsvorschriften befinden sich bei den Fla* schen. Die Preise sind folgende:

a.) 1 Flasche Tinctur zu der Hervorbringung des man­

gelnden oder verlorenen Haares fl. 6.

b.) 1 Flasche Tinctur zur Stärkung der Haare oder zur Beförderung des Wuchses derselben fl. 1.12 fr.

Zugleich empfiehlt sich derselbe zu allen Zahnope- ratiouen und beruft sich statt aller Anpreisung auf die Notorität.

Wetzlar, den 2. Januar 1834.

Heinrich Maas,

Zahnarzt.