Samstag, den
^?29.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 12. bis 19. Juli 1854.
Fleisch preise.
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . <
1 „ Kuhfleisch
1 •> Rindfleisch .....
1 » Kalbfleisch . .... . .
1 « desgl. ausgemästetes . . .
1 n Schweinefleisch . . . .
1 » Hammelfleisch . . . . .
1 " Wurst von pur Schweinen .
1 " gemischte Wurst . . . .
1 » Bratwurst
1 h Schwartemagen
1 » geräucherter Speck . . .
1 " Schinken oder Dörrfleisch
1 •< Rindsfett
1 » Hammelsfett
1 n Schweineschmalz ausgelassenes
1 » desgl. unausgelassenes . . .
fr.
10
8
7
5
9
8
12
8
15
16
20
16
18
13
20
18
Sie Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht geniesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Pf.
2
Brodpreise.
fr.
Pf.
1 Pf. 6 Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
3 ,/ 18 tr — w ,/ . « •
7 n 4 ,, — // ,/ . . .
30 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
7 „ 3 „ Wasserweck ......
6 ,, 3 „ Milchbrod'......
8 «■ " nt Taigscher ......
2
6
12
2
1
1
1
4
5
7
15
16
4
4
3
4
1 1 1 1 1 1 1 1 |
Bierpreise.
1 111 1 1 1 1 01 1 1
1 Maas ordinaires Bier.......
auch
1 Maas Doppelbier ........
Marktpreise.
1 Pfd. Butter '.........
auch
3 Handkäse ...........
6 ©per...........
1 Psd. Waizenmebl ........
• grob geschälte Gerste .....
- klein geschälte Gerste.....
Fruchtpreise.
Städte.
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. Ift.lfr.
Pf.lfl.lkr.
Vf. in. 1 fr.
Vf. Ift.lfr.
ft. IW fr.
Vf-Ift.lfr.
Darmstadt ........
Gießen . . . ......
Marburg am 6. Juli ....
Wetzlar am 5. Juli.....
das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
200
5
5
4
5
20
40
30
50
180
200
3
4
3
' 4
SO
15
30
20
160
3
3
2
3
20
40
36
j 1 III 1
2
3
2
40
5
36
1 1 1 1 1 1
Ul' 1 !
hl LJ i
|l 1 II 1 1
1 jiLii.
gl i i i i H
Polizeiliche Bekanntmachungen.
31) Vom künftigen Montag den 21. dieses an, wird der Preist des Kalbfleisches auf 6 Kreuzer bestimmt, was hiermit bekannt gemacht wird. Eießen den 18. Juli 1834.
Großherz. Hess. Polizei - Commissariat.
G. Stumpf, Kreissecrctär.
32) Da der in den diesjährigen Wochenblättern Nro. 26. 27. u. 28. erfolgten Bekanntmachung ungeachtet die nachfolgend verzeichneten Gegenstände, welche gefunden und anher abgegeben worden, bis jetzt noch nicht abgeholt worden sind, so werden die Eigrnthümcr derselben nochmals aufgefordert, sich annoch binnen 14 Tagen so gewiß zu deren Empfangnahme auf dem Polizei-Bureau zu melden und zu legitimiren,


