Samstag, den
45. März
18341
Frucht- und Vittualienpreise zu Gießen vom 8. bis 15. März 1834.
Fleischpreise.
fr. |
Pf.
1 Pfd. gute« Ochsenfleisch ......
1 » Kuhfleisch..........
1 < Rindfleisch.........
1 < Kalbfleisch .........
1 - desgl. ausgemästetes ......
1 , Schweinefleisch .......
1 - Hammelfleisch........
1 » Wurst von pur Schweinen ....
1 « gemischte Wurst .......
1 » Bratwurst..........
1 - Schwartemagen........
1 » geräucherter Speck ......
1 - Schinken oder Dörrfleisch ....
1 - Rindsfett..........
1 - Hammelsfett ........
1 < Schweineschmalz ausgelassene« . . .
1 • desgl. unausgelassenes......
10
8
7
5
9
6
12
8
15
16
20
16
18
13
20
19
1 [ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 eol 1 1 1 1
NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, und. zwar auf 10 Pfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches ans ein Pt», nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Fuße, Gc- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht ge- . messbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.________________________________
B r,o d preise.
fr.|
Pf-
1 Pf. 4 Lth. — Ot. Roggendrod ....
2
—
45
6 u 21 h — " n ....
12
—
29 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod .
2
—
7 „ 2 >i Wasserweck.......
1
6 m 2 » Milchbrvd .......
1
7 u 3 » Taigscher ..... .
1
Bierpreise.
1 Maas ordinaireS Bier . ......
4
—
auch
5
—
1 Maas Doppelbier .......
7
■—
Marktpreise.
1 Pfd. Butter . . '...... .
19
—
auch
20
——
3 Handkäse............
4
—
11 @i>er.............
8
—
1 Psd. Waizenmehl.........
3
2
. grob geschälte Gerste......
4
—
- klein geschälte Gerste......
Fruchtpreise. ______
Städte.
G e m ä s
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. |ft. 1 Fr.
Pf.Ifl.ffr.
Pf.'st.
fr.
PUfl.'kr.
Pf.! flsskr.
Pf. Ifflkr.
Darmstadt........
Gießen.........
> Marburg am 2. März . . .
! Wetzlar am 8. März . . .
das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
200
-
6
5
6
15
30
180
200
4
4
5
20
160
3
8
3
4
40
30
4
Hill
2
2
2
41
50
37
1 I 1 1 H
Ulli
—
—
ILLLI
Ulli
9) Aufforderung.
Der Zunftmeister der Schneiderzunft hat ein Verzeichniß über die mit ihren Gesellenbeiträgen im Rückstände befindlichen Gesellen zur Beitreibung der Rückstände übergeben. Da solche bei den meisten Debenten höchst unbedeutend sind, und zum großen Theil nur in 2 — 4 und resp. 6 fr. bestehen, so fordert man diefflbcn vorerst nochmals zur Zahlung binnen 8 Tagen hiermit öffentlich auf, vemerft zugleich aber, daß, wenn diese Aufforderung nicht berücksichtigt werden sollte, auf Kosten der Schuldner Mahnung und Pfändung erkannt und vollzogen werden wird. Gießen den 13. März 1834.
Großh. Hess. Kreisrath.
I. A. d. K.
Stumpf, Kreissecr.
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