Ausgabe 
4.10.1834
 
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Samstag, Ven

1834.

vV?40. 'V§

Frucht - und Victualieupreise zu Gießen vom 27. Scptbr. bis 4. October 1854.

F l e i s ch p r e i s e.

Brodpreise.

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Bier preise

1 Maas ordinau'ös Bier

auch

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

i

auch

F r u ch t p r e i s e

5

7

1

1

1

1

1

1

1

1

1

3

7

30

7

6

8

3

5

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1 1

1

1

1

1

1

1

16

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4

4

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10

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7

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4

3

3

kr. | Pf.

9

8

12

8

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20

16

18

13

20

18

Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod Wasserwerk

u Milchbrsd

u Taigscher

Ptd. gutes Ochsenfleisch . . .

Kubfleisch .

" Ruivfletjch......

u Kalbfleisch

desgl. ausgemästetes . . .

<> Schweinefleisch ....

" Hammelfleisch.....

-- Wurst von pur Schweinen .

" gemischte Wurst . . . *

n Bratwurst . . . . . . .

<r Schwartemagen . . . . .

<r geräucherter Speck ._ . .

" Schinken oder Dörrfleisch

» Rindsfetl

u Hammelsfett

ii Schweineschmalz ausgelassenes

ii deSgl. unausgelassenes . . .

Psd. Butter

Handkäse . . .

Ever . ...

Psd. Waizenmebl

i grob geschälte Gerste

, klein ges.bälte Gerste

Pf. 6 Lth. Qt. RoggenbrvL

iXB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch »on derselben Gattung bestellen, und zwar auf 10 Pfd. Fletsch nicht meljr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Psd. nicht völlig fünf Lord ansmachr. Äöpfc, Küpe, Gc raub, wie auch die ganz blutigen und nicht gc niesbarcn Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

kr.

2

1

1

1

i

Städte.

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf.

stt.lkr

Pf. ist l kr.

Pi.

st.skr.

Pf.

1 fl.lfr.

fl.lPf.ssr.

Pf. Ifl.ikr.

s Darmstadt........

Gießen.........

das Malter das Malter

200

et

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i? 16

2148

auch

6 5

200 4 30

3 45

3150

- -

-

Marburg am 21. Sept.....

das Mott

4 30

3 30

L

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f Wetzlar am 27. Sept......

das Achtel

6 10

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4

8|27

I1

Polizeiliche Bekanntmachung.

49) Durch die Schelle ist bereits bekannt gemacht worden, daß die Tauben, in Gemaßhclt der deSfallstgen Verordnung vom 26. Sinti 1809, vom 1. bis 28. dieses Monats, bei einer Strafe von 5 fl. in den Schlägen eingehalten werden müssen, worauf man hiermit nochmals aufmerksam macht.

Giessen den 3. October 1834.

Der Eroßherzoglr'ch Hessische Kreisrath.

I. V. 6. L, G. Stumpf, Kreisfecrctar.

K8,'ree>sli8,l,i.eii erklärt. Dieses wird hierdurch mit dem Lemerken,

UvlCCai.aum^Ui. fcfl.g yon ^nnfeibcn abgeschlossen werdende Rcchtsge«

807) Großherz. Hofgericht dahier hat durch schäfte nur dann für gültig und verbindlich für ihn Verfügung vom 27. v. M. den Ortsbürgcr Ludwig angesehen werden können, wenn solche die Zustimmung Gcrth seu. jit Frankenbach für einen «Verschwender der ihm bestellten Curaloren Christian Gerth, Schul-