Samstag, Ven
1834.
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Frucht - und Victualieupreise zu Gießen vom 27. Scptbr. bis 4. October 1854.
F l e i s ch p r e i s e.
Brodpreise.
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Bier preise
1 Maas ordinau'ös Bier
auch
1 Maas Doppelbier
Marktpreise.
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auch
F r u ch t p r e i s e
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7
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18
Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod Wasserwerk
u Milchbrsd
u Taigscher
Ptd. gutes Ochsenfleisch . . .
Kubfleisch .
" Ruivfletjch......
u Kalbfleisch
„ desgl. ausgemästetes . . .
<> Schweinefleisch ....
" Hammelfleisch.....
-- Wurst von pur Schweinen .
" gemischte Wurst . . . *
n Bratwurst . . . . . . .
<r Schwartemagen . . . . .
<r geräucherter Speck ._ . .
" Schinken oder Dörrfleisch
» Rindsfetl
u Hammelsfett
ii Schweineschmalz ausgelassenes
ii deSgl. unausgelassenes . . .
Psd. Butter
Handkäse . . .
Ever . ...
Psd. Waizenmebl
i grob geschälte Gerste
, klein ges.bälte Gerste
Pf. 6 Lth. — Qt. RoggenbrvL
iXB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch »on derselben Gattung bestellen, und zwar auf 10 Pfd. Fletsch nicht meljr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Psd. nicht völlig fünf Lord ansmachr. Äöpfc, Küpe, Gc raub, wie auch die ganz blutigen und nicht gc niesbarcn Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
kr.
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Städte.
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf.
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Pf. ist l kr.
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Pf. Ifl.ikr.
s Darmstadt........
Gießen.........
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Marburg am 21. Sept.....
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f Wetzlar am 27. Sept......
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Polizeiliche Bekanntmachung.
49) Durch die Schelle ist bereits bekannt gemacht worden, daß die Tauben, in Gemaßhclt der deSfallstgen Verordnung vom 26. Sinti 1809, vom 1. bis 28. dieses Monats, bei einer Strafe von 5 fl. in den Schlägen eingehalten werden müssen, worauf man hiermit nochmals aufmerksam macht.
Giessen den 3. October 1834.
Der Eroßherzoglr'ch Hessische Kreisrath.
I. V. 6. L, G. Stumpf, Kreisfecrctar.
K8,'ree>sli8,l,i.eii erklärt. Dieses wird hierdurch mit dem Lemerken,
UvlCCai.aum^Ui. fcfl.g yon ^nnfeibcn abgeschlossen werdende Rcchtsge«
807) Großherz. Hofgericht dahier hat durch schäfte nur dann für gültig und verbindlich für ihn Verfügung vom 27. v. M. den Ortsbürgcr Ludwig angesehen werden können, wenn solche die Zustimmung Gcrth seu. jit Frankenbach für einen «Verschwender der ihm bestellten Curaloren Christian Gerth, Schul-


