6) Statt des bisherigen Bezirksboten Stroh ist Johannes Braubnrger dahier angestellt worden. Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, am 23. Januar 1834.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
K. C. K n o r r.
7) In Folge der durch das höchste Edict vom 2. November v. I. geschehenen Auflösung der Standeversammlung, tritt der Fall ein, daß zu dem bevorstehenden Landtag neue Wahlen zur zweiten Kammer der Landstände zu veranstalten sind. Der Unterzeichnete, mit dem Wahlgeschäft in der Stadt Gießen beauftragt, bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Wahl der Bevollmächtigten zu Ernennung der Wahlmänner, von dem Stadtvorstande, unter der besonderen Aufsicht des Unterzeichneten, besorgt wird, und daß das Verzeichniß der hiesigen Staatsbürger, welche stimmfähig sind, so wie das Verzeichniß der zu Bevollmächtigten Wählbaren, mit den übrigen Litteralien für das Wahlgeschäft, auf dahiesigem Rathhause zu Jedermanns Einsicht offen liegen. Alle stimmberechtigte Einwohner des Neuweger- und Selzer-Quartiers werden eingeladen, Donnerstag den 6. Februar und alle stimmberechtigte Einwohner des Wallthor- und Neustädter-Quartiers, Freitag den 7. Februar, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, auf dahiesigem Rathhause ihre Abstimmung einzuliefern. Zu Beförderung des Wahlgeschäfts werden gedruckte Stimmzettel mit der Liste der zu Bevollmächtigten wählbaren hiesigen Staatsbürger, von Haus zu Haus, vertheilt werden.
Gießen, den 31. Januar 1834.
Ter Wahl - Commissär Eckstein.
Edictalladung.
65) Zur Richtigstellung des Inventars über den Nachlaß des am 26. vorigen Monats dahier verstorbenen Großh. Regierungsraths Amend ist zu wissen nöthig, ob noch Forderungen an denselben gemacht werden. Zu dem Ende werden Diejenigen, welche dergleichen zu haben vermeinen sollten, hierdurch edlcta- liter aufgefodert, solche binnen 3 Wochen a dato um so gewisser bei unterzeichnetem Jnventarisations-Com- missär anzuzeigen und richtig zu stellen, als sie ansonst hierorts nicht weiter berücksichtigt und mit jenen an die einzelnen Erben verwiesen werden müssen.
Gießen, den 23. Januar 1834.
Von Hofgerichlö - Commissions wegen.
Bapst,
Großh. Hofger.-Secr.
Besondere Bekanntmachungen.
68) Die für das 4te Quartal 1833 zu bezahlenden Schul - und Holzgelder sind binnen 8 Tagen an die Stadtkasse zu berichtigen. Gegen Diejenigen, welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, wird nach Ablauf des angegebenen Termins mir dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten.
Gießen, den 23. Januar 1834.
Ter Stadtrechner Nern.
85) Diejenigen, welche am 28. October v. I. im Stadtwalde, Oberhaag, Haingesboden rc. genannt, und am 18. November im Stolzenmorgen Holz ersteigt.
den Steigpreis aber noch nicht bezahlt haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Schuldigkeit längstens binnen 8 Tagen um so gewisser an die Stadtkasse abzufüh, ren, als sonst das gesetzliche Zwangsverfahren eintritt.
Gießen, den 31. Januar 1834.
Der Stadtrechner Nern.
Versteigerungen.
36) Fruchtversteigerung bei dem Rentamt e Gießen.
Dienstag den 11. Februar Vormittags 10 Uhr, werden
300 Malter Korn,
150 „ Gerste,
150 „ Hafer und
150 Centner Heu
auf dahiestgem Rathhause, unter den bekannten Be, dingungcn, versteigt.
Gießen, den 22. Januar 1834.
Schneider.
84) Montag den 14. Februar d. I., Nachmit, tags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ratbbause 1 Kommode und 1 Schrank, im Wege der Hülfsvollstreckung, versteigert werden.
Gießen, am 29. Januar 1834.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
74) Künftigen Dienstag als den 4. Februar, Nachmittags 2 Uhr, soll bei Jeremias Schieffer


