Bekanntmachungen,
15) Es wird hiermit nochmals auf die> in den Nummern 16 und 17 des diesjährigen Wochenblatts enthaltenen, Vorschriften wegen Beaufsichtigung der Fremden aufmerksam gemacht und bemerkt, daß die Polizeiofficianten angewiesen sind, Uebertretungen derselben unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 17. Mai 1833.
Großherzoglich Hessisches Polizeicommissariat daselbst.
Stumpf, Kreissecretar.
16) Die Vorschrift, daß bei trockener Witterung die Gassen vor dem Kehren erst mit reinem Wasser begossen werden sollen, wird nicht überall gehörig befolgt. Man. findet sich d'eßhalb veranlaßt, dieselbe mit dem Bemerken hierdurch wiederholt bekannt zu machen, daß jede Zuwiderhandlung mit 30 kr. Strafe bedroht ist.-
Gießen, den 17. Mai 1833.
Großherzoglich Hessisches Polizeicommissariat daselbst.
Stumpf, Kreissecretar,
17) Es ist angezeigt worden, daß bei dein Baden in der Lahn öfters nicht nur oft Warnungsstöcke unbeachtet gelassen, sondern auch ganz nahe um das der Pnlvermühle gegenüber befindliche Badhaus herum gebadet würde, weßhalb mit Rücksicht auf die bestehenden polizeilichen Vorschriften bekannt gemacht wird, daß derjenige, welcher oberhalb dem ersten, von der Lahnbrücke nach der Neumühle hin, befindlichen Warnungspfahl badend betroffen werden sollte, tnü einer Strafe von 5 fl. oder mit angemessener Gefängnißstrafe belegt werden wird.
Gießen, den 17. Mai 1833.
Großherzoglich Hessisches Polizeicommissariat.
Stumpf, Kreissecretäc.
18 ) Es ist ein Gebetbüchelchen und späterhin ein Schlüssel gefunden und auf hiesiges Polizeibüreau abgegeben worden.
Gießen, den 12. Mai 1833.
Großherzoglich Hessisches Polizeicommissariat.
Stumpf, Kreissecretär.
E d l kt a l l a d u tt g c n.
451) Großherzoglicheö Hofgericht dahier, hat über den Nachlaß des Kasper Hartmann, Haspe.r's Sohn, zu Langgöns den Eoucurs erkannt, und das unterzeichnete Gericht mit dessen Leitung beauftragt. Tie bekannten und unbekannten Gläubiger des Kasper Hartmann werden hierdurch aufgefordert, im Termine
Freitag den 5. Juli d. I., Morgens 9 Uhr, ihre Forderungen, bei Vermeidung des Ausschlusses von'der Masse, anzUzeigen und zu begründen-, zugleich Vorschläge zu einem gütlichem Arrangement anzuhören und sich darüber zu erklären — wobei bemerkt wird, daß Diejenigen, welche in dem Termine in Selbstperspn zu erscheinen verhindert sind, ihre Vertreter mit bei Gericht vollzogenen
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.Specialvollmachten, zum Abschluß eines Vergleiches, zu versehen haben.
Gießen, am 18. April 1833.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
453) Frieden'cke, die' Tochter der Fran Steuersecretär Balser, beabsichtigt, zum Zweck« ihrer Verehelichung, nach Usingen überzuziehen, weßhalb etwaige Rechtsansprüche an dieselbe so gewiß binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen und bei dem competcnten Gerichte geltend zu machen sind, als sollst die Entlassungsurkunde ausgehändigt werden wirdi
Gießen, den 17. Mai 1833.
Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gieße«. L. Ch. Knorr.
vid. Stumpf.


