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II. Güterftücke:
465, Kl. 3/4 Mrg. 19 N. 3 Sch. Acker, stößt auf den Hadergraben, an Jeremias Müller, giebt 1 K. 20.3 Ms. Korn n. 2 K. Hafer zur Kellerei;
239, Kl. y4 Mrg. 30 R. — Acker das., anJoh. Rinn, giebt 1K. 1G. 2 Ms. Korn u.
1 Ä. 20.2 Ms. Hafer zur Kellern -
.. die Hofraithe, bestehend in gutgebautem Wohnhaus mit Orund, geräumigem Hof und Brunnen mit gutem Wasser, hinter der Kirche, an Karl Marguth. Dasselbe enthält 12 heizbare Stuben mit guten Oefen, 9 Kammern, 3 Küchen mit Sparherd und Waschkessel : einen großen gewölbten und einen Balkenkeller; sodann 2 große Ställe zu 12 Stuck Rindvieh, einen kleinen Stall zu Oefutter oder Holz, einen ohngefähr 20 Ruthen haltenden Hm- terqarten von gutem Orund mit Obstbaumen, an die Bach stoßend, mit .darin befindlichem Schoppen und großer Obstdörre;
Versteigerungen.
279) Montag den 22. April, Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des gewesenen Stadtrechners Christian Dietz dahier, Bettung, Weißzeug, Olas, Porzellain, mehrere Schränke, Kommode, Tische, Stühle und Bänke, sowie sonstiger Hausrath, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Oreßen den 29. März 1833.
Oroßh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
Bekanntmachungen.
9) Sammtliche Eiqenthümer oder Pächter von Garten und Baumstücken in der biestaen Gemarkung werden hiermit auf die bestehenden Verordnungen wegen Vettitzung Mupm aufmerksam gemacht, uud aufgefordert, Raupeuuetter, sobald sich solche in ihren Besitzungen zeigen, zu zerstören. ,
Zugleich wird angefügt, daß mit Anfänge des Monats Ma: an elnem noch bestimmt werdenden Tage eine Visitation vorgenommen werden wird, und Heder, an dessen Baumen und Hägen noch Ranpennestervorgefnnden werden, eine Strafe von 4 kr. für jedes einzelne Stück sich zu gewärtigen hat.
Gich-n den 4. April 1833. P°«,°Y-C°mmiffariat.
Stumpf, Kreis-Secretär.
10) Nach einer dahier eingelangtm Benachrichtigung Kurfürstlich Hessischen Landgerichts zu Hanau ist bei einem dort inhaftirten Oauner
eine gute silberne Cylinder-Uhr mit silbernem Zifferblatt
gesunden worden. , ^stöhlen worden ist, so bringt man hieß andurch mit dem Be
merken zur Kenntnlß, daß allenfallsige Eigenthums-Ansprüche, oder sonstige zur Ermittelung des Eigcnthümers dienende Notizen, bei unterzeichneter Behörde anzuzeigen sind.
den 8. Wnl 1833. ®„Wetio9I.
Stumpf, Kreis-Secretär.
« s i f f h « im 259) Auf freiwilliges Ansuchen des Bur-
An^KapstalE lOo'fl.^ei Maria Barbara Hern- hörigen Jmmob.lim, tasch in Oießen ausgenommen, worüber die Schuld- ~
urkunde verloren seyn soll;— man fordert deß- halb diejenigen, welche Ansprüche an diese Hypothek haben, hiermit auf, solche binnen 4 Wochen dahier so gewiß anzuzeigen, als sonst der Eintrag gelöscht werden wird.
Oießen den 23. März 1833.
Oroßh. Hess. Stadtgericht. Müller.


