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Kreisräthliche Bekauntmachung.

30) Die Vorschrift, wornach alles Schießen innerhalb der Stadt bei 10 Thaler Strafe verboten ist, wird mit dem Anfügen eingeschärft, daß die in besondern Fallen bis­her ertheilte Schießerlaubuiß nunmehr aufhört.

Gießen den 9ten August 1833. Großh. Hess. Kreiörath des Kreises Gießen.

Stumpf, Kreissecretär.

Polizeiliche B e k a n n t m a ch u n g e n.

31) Nach einer höchsten Ministerial-Verfügung vom 13. v. M. sollen nunmehr die Aufenthaltsscheine für die Handwerksgesellen und das Gesinde unentgeltlich ansgc- fertigt werden. Man hat demgemäß Anfenthaltskarten auf stempelfreies Papier bereits drucken lassen, und wird in alle,? Fällen, in welchen der Aufenthalt gestattet wird, der­gleichen Scheine ertheilen. Die Entschuldigung-, auf dem Polizei-Bureau sich angemeldet, aber keinen Aufenthaltsschein erhalten zu haben, kann demnach nicht mehr verkommen. Zu­dem man die hiesigen Einwohner hierauf aufmerksam macht, federt man dieselben zugleich auf, in Zukunft ihre Gesellen und resp. ihr Gesinde jedesmal vor dem Dienstantritt zur Er­wirkung eines Aufenthaltscheines so gewiß anzuhalten, als cs sich dieselben sonst selbst bcizu- messen haben, wenn sie die festgesetzte Strafe von 5 Thaler trifft, und nach Umständen die ohne polizeiliche Erlaubniß in Dienste getretenen Personen von hier weggewiescn werden.

Gießen den lOten August 1833, Großh. Hess. Polizei-Commissariat.

Stumpf, Kreissecretär.

32) Alle diejenigen, welchen im Laufe dieses Jahres Schlösser und insbesondere Garten- und Hofthorschlösscr entkommen sind, werden aufgefordert, binnen, 3 Tagen auf dem Polizei-Bureau sich einzufinden, um mehrere in Beschlag genommene Schlösser daselbst be­sichtigen zu können.

Gießen den 8ten August 1833. Großh. Hess. Polizei-.Commissariat.

Stumpf, Kreissecretär.

34) Nach vorliegender Anzeige sind ohngefähr 14 Tage vor Pfingsten d. I. bei Kirchvers zwei Bindketten, ein daran gebundener kleiner Strang, ein neuer Strang und ein älterer, jedoch noch guter Zugstrang aus dem Felde entwendet worden. Wer Auskunft über diese Entwendung geben kann, wird aufgefodert, dieselbe hierher, oder an das Kurhessi­sche Amt Frohnhaußen gelangen zu lassen.

Gießen den 9ten August 1833. Großh. Hess. Polizei - Commissariat.

Stumpf, Kreissecretär,

Besondere Bekanntmachungen.

710) Bei dem letzten und vorletzten Brande in hiesiger Stadt, sind mehrere der Stadt Gießen gehörige lederne Feuer-Eimer abhandeu gekom­men. Man fordert daher alle diejenigen, welche etwa von diesen Feuer-Eimern in Verwahrung

genommen haben, oder darum wissen, wer diesel­ben annoch hat, hiermit auf, dieselben alsbald an den Rathsdiener Grüneberg abzuliefern oder anzu­zeigen, wer etwa von diesen Feuer-Eimern besitzt.

Gießen den 8. August 1833.

Der Bürgermeister

C. Silbercifen.