Ausgabe 
8.6.1833
 
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von eine mit einem Kabinet versehen ist, Küche, Keller, Boden und Holzstall, zu vermiethen, und kann im Monat Juli bezogen werden.

Heinrich Noll, auf dem Selterswege.

464) Der untere Stock meines Wohnhau­ses am Neuenweg Nr. 310. ist mit oder ohne die darin befindliche Ladeneinrichtung zu ver- miethen und das Nähere bei mir auf der Mauö- burg Nr. 915 zu erfahren. Auch können noch Stuben, Kammern, Bodenraum, Holzstall re. dazu gegeben werden. L. F- Hostereich.

512) Eine Stube mit Cabinet, eine Bo­denkammer und verschlofiener Kellerranm ist zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden bei Ph. St em ml er,

Schreinermeister.

492) Unweit der Stadt-Pforte ist eine große Stube mit Küche und Kammer, ein großer Holzstall und verschlossener Keller zu vermiethen. D. Witter.

494) Das seither vom Schneider Muller bewohnte Logis ist zu vermiethen und kann bis den 1. September bezogen werden.

Caspar Georg.

498) Eine Wohnung, bestehend in 2 Stu­ben, 1 Kammer, Küche, Theil an einem gewölb­ten Keller, Holzplatz und Mitgebrauch der Wasch­küche, ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei Phl. Lenz.

501) Bei Orgelbauer Bürgy in den Neu- cnbauen ist der mittlere Stock zu vermiethen und im August beziehbar.

Vermischte Nachrichten.

221) ' Kestern Abend ist im Buschischen Garten ein schwarzer runder Kilzbul, inwendig mit gelbem Saffian gefüttert, aus Versehen verwechselt worden. Manbittet den bezeichneten Hut in der Mekaction gefälligst abzuge­ben und dagegen den verwechselten in Empfang zu neh­men. .

467) Ein angenehmes Zimmer, schon meublirt, mit einem neuen guten Sopha, ist zu vermiethen.

Auch kann dabei ein guter Spieler auf neuen Fortepianos von 6 Octaven, täglich un- genirtes freies Vergnügen haben.

Eben so sind gute Fortepianos und neue So« phas immer zu vermiethen und zu verkaufen bei G. Carl Marguth,

an der Kirche Nr. 21.

490) Literarische Anzeige.

In meinem Verlage hat so eben fol­gendes gehaltvolles juristisches Werk die Presse verlassen:

Puchta, (Dr. W. H., Landrichter inEr- langen) über die gerichtlichen Kla- gen, besonders in Streitigkeiten der Landeigenthümer." Gr. 8to. 32 Bogen. Ladenpreis 4 Fl. 30 Kr.

Der reichhaltige Inhalt zerfällt außer der ausführlichen Einleitung in vier Abschnitte, und jeder derselben wieder in mehrere Kapitel. Es wird gehandelt:

I. Von dem Klagensystem überhaupt, nämlich: 1) von dem Begriff und den Bestandtheilcn ei­ner Klage, 2) von den verschiedenen Arten, 3) von der Concurrenz und Cumulatiou der Klagen, 4) von deren Aufhebung; II. von den verschiedenen possessorischen Klagen; III. von Klagen aus dinglichen Rechten, und^zwar: 1) aus dem Eigenthum, 2) aus römischen Servituten, 3) aus deutschrechtlichen Servituten und servi­tutähnlichen Rechten, 4) von Reallasten und daraus entstehenden Klagen, 5) aus der römi­schen Emphyteuse, und 6) aus dem Pfandrecht; IV. von persönlichen Klagen, 1) aus Verträgen und vertragähnlichen Verhältnissen, 2) auf Scha­densersatz, 3) von Rechtsmitteln zur Schadens- abwendung und Sicherung der Ersatzleistung, 4) von Klagen aus Obligationen, die unmittel­bar durch das Gesetz begründet sind, 5) endlich von Klagen zum Schutz öffentlicher Rechte, be­sonders soweit sie das Vermögen angehen.

Der Herr Verfasser, durch feilte früheren schriftstellerischen Arbeiten in der deutschen ju­ristischen Literatur mit großer Auszeichnung be­kannt, hat durch seine sechsunddreißigjährige Er­fahrung als Richter in seiner praktischen Lauf­bahn vielseitige Gelegenheit gefunden, die Män­gel und Nachtheile kennen zu iernen, welche so häufig bei Anstellung der g e r i ch t l i ch e n K l a g e n vorliegen, und wie wenig genau Richter und Sachwalter es nicht selten damit nehmen, so daß für Viele gewissermaßen schon im Zuschnitt ver­dorbene Processe selbst bei den höheren Gerichten oft keine Hülfe mehr für die Erlangung des materiellen Rechts möglich ist, daher der wür­dige Herr Verfasser durch die Bearbeitung die­ses Werk's sich unstreitig ein neues bleibendes