90
Bekanntmach u ng e n.
8) Es wurde in der verflossenen Nacht eine große Leiter an dem Bnrggraben- gaßchen stehend angetroffen. Da eingezogener Erkundigung nach, diese Leiter Niemanden aus der Nachbarschaft angehört, dieselbe auch, schon längere Zeit an dem fraglichen Gäßchen, bald hier, bald dort stehend bemerkt worden ist, so ist stein Verwahrung genommen worden, und wird der Eigenthümer aufgefordert, sich binnen 14 Tagen hier zn melden. Gießen den 2. April 1833.
Großherzogl. Polizey -- Commissariat.
Stumpf, Kreis-Secret.
0) Sämmtliche Eigenthümer oder Pächter von Gärten und Bgumstücken in der hiesigen Gemarkung werden hiermit auf die bestehenden Verordnungen wegen Vertilgung der Raupen aufmerksam gemacht, und aufgefordert, Ranpennester, sobald sich solche in ihren Besitzungen zeigen, zu zerstören.
Zugleich wird angefügt, daß mit Anfänge des Monats Mai an einem noch bestimmt werdenden Lage eine Visitation vorgenommen werden wird, und Jeder, an dessen Bäumen und Hägen noch Ranpennester vorgefunde'n werden, eine Strafe von 4 kr. für jedes einzelne Stück sich zn gewärtigen hat.
Gießen den 4. April 1833/
Großherzogl. Hess. Polizey-Commissariat.
' „V Stumpf, Kreis-Secretär.
Besondere Bekanntmachungen.
278) ■ Andreas ■ Euler zu Großcnliuden hat nach dem Hypothekenbuch unterm 3. Juli 1803 ein Kapital von 100 fl. bei MariaBarbaraHern- tasch in Gießen ausgenommen, worüber die Schuld- Urkunde verloren seyn soll; —- man fordert deß- halb diejenigen, welche Ansprüche an diese Hypothek haben, hiermit auf, solche binnen 4 Wochen dahier so gewiß anzuzeigen, als sonst der Eintrag ■ gelöscht werden wird.
Gießen den 23. März 1833.
Großh. Hess Stadtgericht. Müller.
262) Nachdem die gegen 700 Unterzeichner 'zählende Subscription für Errichtung eines. Leichenhauses nunmehr beendigt ist, laden die Unterzeichneten nach §. 3. der Bedingungen sämmtliche Subscribenten hierdurch eilt, sich
Mittwoch den lOten April Nachmittags um 5 Uhr
im Gasthaus zum Hessischen Hof zu versammeln und die Wahl des mit der unverweilten Ausführung der Anstalt zu beauftragenden Ausschusses vorzunehmen. Gießen den 4. April 1833.
Ur. Vogt. F. B. Asmus.
C, Silbercisen. I. M. Müller.
266) Tie große herrschaftliche Waage in dem Schloßhofe ist wieder hergestellt. Diejenigen, welche davon Gebrauch machen wollen, können sich bei dem Thorschreibcr Caspar am Wallthor melden. Gießen den 4ten April 1833.
Ter Steuereinnehmer Man d l.
Edi k t a l l a d u n g.
280) Nachdem gegen den gewesenen Stadl- rechner, Christian Dietz zu Gießen , der Concurs, Prozeß erkannt worden ist, so werden alle die, jenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an das überschuldete Vermögen zu machen haben, hiermit aufgefordert, dieselben
Montags den 3. Juni l. I., Vormittags 9 Uhr, anzuzeigen und richtig zu stellen, auch sich deS Versuchs der Güte zu gewärtigen, gegenfalls fre ohne besonderes Präclusiverkenntniß von der Mass« werden ausgeschlossen werden.
Gießen den 29. März 1833.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.


